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Vereinbarungen in Mali

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Mali

Updated on April 27, 2025

In Mali ist das Arbeitsverhältnis hauptsächlich durch den Arbeitsgesetzbuch geregelt, das die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer festlegt. Ein gut ausgearbeitetes Arbeitsvertrag ist entscheidend für die Festlegung klarer Beschäftigungsbedingungen, die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten. Diese Vereinbarungen müssen die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten spezifischen Anforderungen hinsichtlich Form, Inhalt und Dauer erfüllen.

Das Verständnis der Nuancen des malischen Arbeitsrechts ist für Unternehmen, die im Land tätig sind oder planen, zu beschäftigen, unerlässlich. Richtig strukturierte Verträge bieten einen rechtlichen Rahmen, der beide Parteien schützt und eine stabile Arbeitsumgebung in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften gewährleistet.

Arten von Arbeitsverträgen

Das malische Recht erkennt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen an, die hauptsächlich auf ihrer Dauer basieren. Die beiden Hauptkategorien sind unbefristete Verträge und befristete Verträge.

Vertragstyp Beschreibung Wichtige Merkmale
Unbefristet Vertrag ohne festgelegtes Enddatum. Standardform des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung erfordert spezifische rechtliche Gründe und Verfahren (Kündigungsfrist, Abfindung).
Befristet Vertrag mit festem Anfangs- und Enddatum oder für ein bestimmtes Projekt. Muss schriftlich erfolgen. Begrenzte Dauer (oft maximal 2 Jahre, einmal verlängerbar für bestimmte Rollen). Die Kündigung erfolgt in der Regel bei Ablauf, eine vorzeitige Kündigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Befristete Verträge sind in der Regel für bestimmte Aufgaben, temporäre Arbeiten oder für einen definierten Zeitraum zulässig. Ihre Verwendung ist geregelt, um die Umgehung der durch unbefristete Verträge gewährten Schutzmaßnahmen zu verhindern.

Wesentliche Klauseln

Das malische Recht schreibt die Aufnahme bestimmter Informationen in Arbeitsverträge vor, um Transparenz zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Obwohl dies keine vollständige Liste für alle möglichen Szenarien ist, umfassen die wichtigsten obligatorischen Bedingungen typischerweise:

  • Identifikation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Arbeitsort.
  • Berufsbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung.
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Dauer des Vertrags (bei befristeten Verträgen).
  • Vergütung (Gehalt, Boni, Leistungen).
  • Arbeitszeiten.
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Verweis auf anwendbare Tarifverträge (falls vorhanden).
  • Dauer der Probezeit (falls zutreffend).

Verträge sollten schriftlich erfolgen, insbesondere befristete Verträge, und idealerweise auf Französisch verfasst sein, der Amtssprache für Wirtschaft und Recht in Mali.

Probezeit

Arbeitsverträge in Mali können eine Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses enthalten. Diese Zeit ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung zu beurteilen.

  • Die Dauer der Probezeit ist in der Regel gesetzlich begrenzt und hängt oft von der beruflichen Kategorie des Arbeitnehmers ab (z.B. Arbeiter, Aufsichtspersonen, Manager).
  • Übliche Dauer reicht von einem bis drei Monaten, wobei spezifische Grenzen durch das Arbeitsgesetzbuch oder anwendbare Tarifverträge festgelegt sind.
  • Während der Probezeit kann der Vertrag in der Regel von beiden Parteien mit kürzerer Kündigungsfrist als nach Ablauf der Probezeit beendet werden.
  • Die Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag angegeben werden.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeitsklauseln, die von Arbeitnehmern verlangen, sensible Unternehmensinformationen während und nach der Beschäftigung zu schützen, sind in Mali grundsätzlich durchsetzbar, vorausgesetzt, sie sind in Umfang und Dauer angemessen.

Wettbewerbsverbotsklauseln, die die Fähigkeit eines Arbeitnehmers einschränken, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten, sind komplexer. Ihre Durchsetzbarkeit unterliegt strengen Bedingungen:

  • Sie müssen schriftlich erfolgen.
  • Sie müssen in Umfang (spezifische Tätigkeiten), geografischem Gebiet und Dauer begrenzt sein.
  • Sie müssen notwendig sein, um legitime Geschäftsinteressen zu schützen.
  • Malische Gerichte prüfen Wettbewerbsverbotsklauseln genau und können sie für nicht durchsetzbar halten, wenn sie als zu breit oder einschränkend angesehen werden, was die Fähigkeit des Arbeitnehmers, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, beeinträchtigt.

Vertragsänderung und -kündigung

Jegliche wesentliche Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags, wie Änderungen der Aufgaben, des Standorts oder der Vergütung, erfordert in der Regel die gegenseitige Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber können als Vertragsverletzung oder als kündigungsrechtliche Entlassung angesehen werden.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Mali ist streng geregelt:

  • Unbefristete Verträge: Können von beiden Parteien aus triftigem Grund gekündigt werden oder vom Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen, unter Einhaltung spezifischer Verfahren einschließlich Kündigungsfristen und möglicherweise Abfindungszahlungen. Eine Kündigung ohne triftigen Grund oder die Nichtbeachtung des Verfahrens kann zu Ansprüchen auf ungerechtfertigte Entlassung führen.
  • Befristete Verträge: Enden in der Regel automatisch bei Ablauf des Datums oder bei Abschluss des festgelegten Projekts. Eine vorzeitige Beendigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten (triftiger Grund) oder im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Die vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags vor Ablauf der Laufzeit ohne triftigen Grund kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen an den Arbeitnehmer führen.

Spezifische Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der beruflichen Kategorie ab, wie im Arbeitsgesetzbuch oder in Tarifverträgen festgelegt. Abfindungen sind in den meisten Fällen bei der Kündigung durch den Arbeitgeber ebenfalls obligatorisch und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Martijn
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