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Urlaub in Mali

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Mali

Updated on April 27, 2025

In Mali sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern verschiedene Arten von Urlaub zu gewähren, um ihr Wohlbefinden und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen. Das Verständnis dieser Ansprüche ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Diese Richtlinien decken alles ab, von jährlichem Urlaub bis hin zu spezifischen Bestimmungen bei Krankheit, Familienereignissen und Feiertagen und spiegeln den rechtlichen Rahmen wider, der zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und zur Gewährung notwendiger Freizeit geschaffen wurde.

Das Navigieren durch die Details der Urlaubsrichtlinien, einschließlich Ansparraten, Anspruchskriterien und Zahlungsanforderungen, ist wesentlich für eine effektive Personalverwaltung. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert ein positives Arbeitsumfeld und stellt die rechtliche Konformität für Unternehmen sicher, die in Mali Personal beschäftigen.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer in Mali haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach einer qualifying period of service. Der Mindestanspruch wird in der Regel auf Basis der Dauer der Beschäftigung berechnet.

  • Mindestanspruch: Arbeitnehmer erwerben im Allgemeinen 2 Tage bezahlten Urlaub pro Monat der Beschäftigung. Das entspricht mindestens 24 Arbeitstagen bezahltem Urlaub pro Jahr nach Abschluss eines Jahres Dienstzeit.
  • Erhöhter Anspruch: Der Anspruch erhöht sich für Arbeitnehmer basierend auf der Betriebszugehörigkeit. Zum Beispiel können Arbeitnehmer nach 15, 20 oder 25 Jahren Dienstzeit zusätzliche Tage erhalten.
  • Ansparung: Urlaub wird ab dem Startdatum der Beschäftigung angesammelt.
  • Zeitpunkt: Urlaub wird typischerweise nach Abschluss eines Jahres Dienstzeit genommen, aber es können Vereinbarungen getroffen werden, um den Urlaub früher zu nehmen, basierend auf Tarifverträgen oder Arbeitgeberpolitik, vorausgesetzt, der angesparte Urlaub ist ausreichend.
  • Zahlung: Arbeitnehmer müssen während ihres Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt erhalten.

Feiertage

Mali beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Anlässen. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann der freie Tag auf den nächsten Arbeitstag verschoben werden, was jedoch von spezifischen Vorschriften oder Vereinbarungen abhängt. Die Termine für religiöse Feiertage basieren auf dem Mondkalender und können jährlich variieren.

Hier sind einige der in Mali üblichen Feiertage:

Feiertag Typisches Datum (Gregorianisch) Hinweise
Neujahr 1. Januar Fester Termin
Armatag 20. Januar Fester Termin
Unabhängigkeitstag 22. September Fester Termin
Geburtstag des Propheten (Mouloud) Variabel Islamischer Feiertag (Mondkalender)
Ostermontag Variabel Christlicher Feiertag (Ostern)
Tag der Arbeit 1. Mai Fester Termin
Afrikatag 25. Mai Fester Termin
Eid al-Fitr (Korité) Variabel Islamischer Feiertag (Ende des Ramadan)
Eid al-Adha (Tabaski) Variabel Islamischer Feiertag (Opferfest)
Unabhängigkeitstag 22. September Fester Termin
Weihnachten 25. Dezember Fester Termin

Hinweis: Die Daten für islamische und christliche Feiertage, die mit "Variabel" gekennzeichnet sind, sind Schätzungen und sollten näher am Datum für 2025 bestätigt werden.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer in Mali haben Anspruch auf Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindert.

  • Anspruch: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs kann von der Dauer der Beschäftigung und der Art der Krankheit abhängen. In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Zeit bezahlten Krankheitsurlaubs, oft mit vollem Gehalt für einen Anfangszeitraum, gefolgt von einer Zeit mit reduziertem Gehalt.
  • Ärztliches Attest: Arbeitnehmer sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines anerkannten Gesundheitsfachmanns vorzulegen, um ihre Abwesenheit zu rechtfertigen, insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z. B. über 48 Stunden).
  • Zahlung: Die Zahlung während des Krankheitsurlaubs wird oft vom Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum übernommen, danach können Sozialversicherungsleistungen greifen, abhängig von den Beiträgen des Arbeitnehmers und der Dauer der Krankheit. Die Einzelheiten können je nach Tarifvertrag variieren.

Elternzeit

Das Arbeitsrecht in Mali sieht Elternzeit vor, hauptsächlich Mutterschaftsurlaub, um Arbeitnehmer während Schwangerschaft und Geburt zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Standarddauer beträgt in der Regel 14 Wochen, die vor und nach der Geburt genommen werden können.
    • Dauer: In der Regel umfasst dies 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach. Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen verlängert werden.
    • Zahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Leistungen, die oft durch die nationale Sozialversicherung gezahlt werden und ihrem vollen Gehalt entsprechen.
  • Vaterschaftsurlaub: Obwohl nicht so umfangreich wie Mutterschaftsurlaub, haben Väter in der Regel Anspruch auf eine kurze bezahlte Auszeit bei der Geburt eines Kindes. Dies sind oft nur wenige Tage (z. B. 2-3 Tage).
  • Adoptionsurlaub: Für Adoptionsurlaub können Regelungen bestehen, obwohl diese oft weniger standardisiert sind als Mutterschaftsurlaub und unter allgemeinen Urlaubsrichtlinien oder Tarifverträgen abgedeckt sein können.

Andere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien können Arbeitnehmer in Mali Anspruch auf andere Urlaubsarten für bestimmte persönliche Umstände haben.

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine kurze bezahlte Abwesenheit (z. B. 2-3 Tage) im Todesfall eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Elternteil, Geschwister).
  • Hochzeitsurlaub: Arbeitnehmer können Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für ihre eigene Hochzeit haben.
  • Studienurlaub: Je nach Arbeitgeber und Tarifverträgen können Arbeitnehmer Urlaub für weiterführende Bildung oder Schulungen erhalten, wobei dies oft unbezahlt ist oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
  • Urlaub für Familienereignisse: Kurze bezahlte Urlaubszeiten können für andere bedeutende Familienereignisse gewährt werden, wie z. B. die Hochzeit eines Kindes.
  • Sabbatical: Sabbatical ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von einigen Arbeitgebern auf Basis der Unternehmenspolitik oder Tarifverträge angeboten werden, typischerweise für langjährige Mitarbeiter.
Martijn
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