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Arbeitnehmerrechte in Mali

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Discover workers' rights and protections under Mali's labor laws

Updated on April 27, 2025

Mali's Arbeitsgesetzbuch schafft einen umfassenden Rahmen, der darauf ausgelegt ist, die Rechte zu schützen und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren zu gewährleisten. Diese Vorschriften decken wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses ab, vom ersten Einstellungsprozess bis zur Kündigung, mit dem Ziel, ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Bestimmungen sind für Arbeitgeber, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung.

Der rechtliche Schutz umfasst grundlegende Bereiche wie faire Behandlung, sichere Arbeitsbedingungen und klare Verfahren zur Beilegung von Konflikten am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Standards erfüllt nicht nur rechtliche Verpflichtungen, sondern trägt auch zu positiven Arbeitnehmerbeziehungen und operationaler Stabilität bei.

Kündigungsrechte und -verfahren

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Mali unterliegt spezifischen Regeln, die darauf ausgelegt sind, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu schützen. Verträge können durch gegenseitiges Einvernehmen, Kündigung oder Entlassung beendet werden. Eine Entlassung durch den Arbeitgeber muss in der Regel auf einem gültigen Grund basieren, der sich auf das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers beziehen kann oder auf wirtschaftliche Umstände, die das Unternehmen betreffen.

Für die Kündigung müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden, die oft eine schriftliche Mitteilung enthalten, in der die Gründe für die Beendigung dargelegt werden. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine Kündigungsfrist, deren Dauer von Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Art des Vertrags abhängt. Im Falle schwerwiegenden Fehlverhaltens kann eine sofortige Entlassung ohne Kündigungsfrist zulässig sein, wobei dies einer strengen rechtlichen Auslegung unterliegt. Abfindungszahlungen können ebenfalls erforderlich sein, abhängig von den Umständen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Allgemein)
Weniger als 1 Jahr Variiert (oft 8 Tage)
1 Jahr bis 5 Jahre Variiert (oft 1 Monat)
Mehr als 5 Jahre Variiert (oft 2 Monate)

Hinweis: Spezifische Kündigungsfristen können je nach Tarifvertrag oder beruflicher Kategorie des Arbeitnehmers variieren.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das malische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Das Prinzip der Chancengleichheit ist verankert, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen bei Einstellungen, Beförderungen, Schulungen oder anderen Aspekten des Arbeitsverhältnisses nicht ungerecht benachteiligt werden.

Geschützte Gruppen umfassen typischerweise:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Religion
  • Geschlecht
  • Politische Meinung
  • Soziale Herkunft
  • Gesundheitszustand (innerhalb gesetzlicher Grenzen)
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitnehmer fair und ohne Vorurteile zu behandeln. Die Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetze erfolgt hauptsächlich durch die Arbeitsaufsichtsbehörde und die Gerichte, bei denen Arbeitnehmer, die eine Diskriminierung vermuten, Rechtsschutz suchen können.

Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen

Die Vorschriften zu den Arbeitsbedingungen in Mali decken verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses ab, um eine faire Behandlung und angemessene Ruhezeiten für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören Regelungen zu Arbeitszeiten, Ruhepausen und Urlaubsansprüchen.

Die gesetzlichen Standardarbeitszeiten sind festgelegt, mit Bestimmungen für Überstundenarbeit und entsprechende Vergütung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Der bezahlte Jahresurlaub ist ein grundlegendes Recht, dessen Dauer in der Regel mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt. Vorschriften für Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Arten von Sonderurlaub sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Während ein nationaler Mindestlohn besteht, können die spezifischen Raten einer periodischen Überprüfung und Anpassung unterliegen.

Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber in Mali sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter bereitzustellen. Dies beinhaltet die Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten.

Wichtige Anforderungen umfassen:

  • Identifikation und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz.
  • Umsetzung präventiver Maßnahmen und Sicherheitsverfahren.
  • Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Arbeitnehmer.
  • Sicherstellung, dass Maschinen und Geräte sicher zu verwenden sind.
  • Schulung in Gesundheits- und Sicherheitsverfahren.
  • Aufrechterhaltung sauberer und hygienischer Arbeitsplätze.
  • Einrichtung von Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Unfällen.

Spezifische Vorschriften können für bestimmte Branchen gelten, die als risikoreicher eingestuft werden. Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist für die Überwachung der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards verantwortlich und kann Inspektionen durchführen sowie Korrekturmaßnahmen durchsetzen.

Streitbeilegungsmechanismen

Wenn Konflikte am Arbeitsplatz auftreten, stehen in Mali mehrere Mechanismen zu ihrer Beilegung zur Verfügung, die von internen Verfahren bis zu externen rechtlichen Wegen reichen. Arbeitnehmer haben Rechtsschutz, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Erste Schritte beinhalten oft den Versuch, das Problem intern durch Dialog mit dem Arbeitgeber oder über Arbeitnehmervertreter, falls vorhanden, zu lösen. Wenn eine interne Lösung nicht möglich ist, kann die Angelegenheit vor die Arbeitsaufsichtsbehörde gebracht werden. Diese spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Streitigkeiten und der Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsgesetze. Scheitert die Mediation oder ist die Angelegenheit komplex, kann der Fall vor die Arbeitsgerichte verwiesen werden, die über die Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Angelegenheiten verfügen. Arbeitnehmer können Beschwerden einreichen und rechtliche Abhilfe suchen, einschließlich Entschädigung oder Wiedereinstellung, abhängig von der Art der Verletzung.

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