Jordan begrüßt ausländisches Talent aus verschiedenen Sektoren, und sein Einwanderungssystem ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Personen zu erleichtern, die zur Wirtschaft beitragen. Die Navigation durch den Prozess der Erlangung der notwendigen Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für ausländische Staatsangehörige als auch für ihre potenziellen Arbeitgeber entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Übergang in die jordanische Arbeitswelt zu gewährleisten.
Das System umfasst die Erlangung eines geeigneten Eintrittsvisums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis, sobald die Beschäftigung bestätigt ist. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Art der Arbeit und Aufenthaltsdauer variieren. Das Verständnis dieser Schritte ist wesentlich für eine erfolgreiche internationale Einstellung in Jordanien.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die in Jordanien arbeiten möchten, benötigen in der Regel vor der Ankunft ein Eintrittsvisum, es sei denn, sie sind Staatsbürger von Ländern mit Visafreiheitsabkommen. Die relevantesten Visatypen für potenzielle Mitarbeiter umfassen:
- Touristenvisum: Ermöglicht die Einreise zu touristischen Zwecken. Es ist im Allgemeinen nicht geeignet für Personen, die arbeiten möchten, da es keine Beschäftigungstätigkeiten erlaubt.
- Geschäftsvisum: Wird für kurzfristige Geschäftstätigkeiten wie Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen ausgestellt. Wie das Touristenvisum erlaubt es keine Beschäftigung.
- Work/Entry Visa: Dies ist die geeignete Visakategorie für Personen, die mit der Absicht nach Jordanien einreisen, eine Beschäftigung zu suchen oder aufzunehmen. Es dient als die initiale Einreisegenehmigung, die es der Person ermöglicht, nach Ankunft die notwendigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen.
Nach der Ankunft in Jordanien mit dem entsprechenden Eintrittsvisum muss der ausländische Staatsangehörige dann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für Arbeit bzw. der zuständigen Sicherheitsdirektion vornehmen.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Jordanien beschäftigt sein möchten, obligatorisch. Der Prozess ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert, was bedeutet, dass der potenzielle Arbeitgeber eine bedeutende Rolle bei der Antragstellung spielt.
Zulassungskriterien:
- Mitarbeiter: Muss die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Position besitzen. Muss legal mit einem geeigneten Eintrittsvisum nach Jordanien eingereist sein. Muss die erforderlichen medizinischen Untersuchungen bestehen.
- Arbeitgeber: Muss eine rechtlich registrierte Einheit in Jordanien sein. Muss einen Bedarf nachweisen, einen ausländischen Staatsangehörigen einzustellen, oft durch Nachweis, dass kein qualifizierter jordanischer Staatsbürger für die Position verfügbar ist (dies kann je nach Sektor und Position variieren). Muss die Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten.
Erforderliche Dokumentation:
Die spezifischen Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters (gültig für mindestens sechs Monate).
- Kopie des Eintrittsvisums und Stempels.
- Kopien der Bildungszertifikate und beruflichen Qualifikationen des Mitarbeiters (oft legalisiert).
- Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Einrichtung in Jordanien.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Arbeitsvertrag, unterzeichnet von Arbeitgeber und Mitarbeiter.
- Fotos des Mitarbeiters.
- Weitere vom Ministerium für Arbeit angeforderte Dokumente, basierend auf dem konkreten Fall oder Beruf.
Verfahrensablauf:
- Der Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit.
- Die erforderlichen Dokumente werden eingereicht.
- Das Ministerium für Arbeit prüft den Antrag. Dabei kann die Überprüfung des Arbeitsmarktes und der Qualifikationen des Mitarbeiters erfolgen.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Parallel oder im Anschluss muss der Mitarbeiter eine Aufenthaltserlaubnis beim Public Security Directorate beantragen. Dafür sind die genehmigte Arbeitserlaubnis und weitere Dokumente erforderlich.
- Nach Genehmigung sowohl der Arbeitserlaubnis als auch der Aufenthaltserlaubnis ist der Mitarbeiter rechtlich befugt, in Jordanien zu leben und zu arbeiten.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsvolumen und Komplexität des Falls variieren, liegen aber typischerweise bei 2 bis 6 Wochen für die Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt anschließend.
Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse werden vom Ministerium für Arbeit festgelegt und können je nach Sektor und Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters variieren. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder einem inländischen Experten bestätigt werden. Der Arbeitgeber ist in der Regel für die Bezahlung der Arbeitserlaubnisgebühren verantwortlich.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Das jordanische Recht sieht begrenzte Wege für ausländische Staatsangehörige vor, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ist in der Regel ein langfristiger Prozess und wird nicht automatisch nach bestimmten Verlängerungen der Arbeitserlaubnis gewährt.
Mögliche Wege können sein:
- Langfristiger Aufenthalt: Personen, die legal in Jordanien für einen bedeutenden ununterbrochenen Zeitraum (oft 15 Jahre oder mehr) wohnhaft sind und bestimmte Kriterien in Bezug auf gutes Verhalten, finanzielle Stabilität und fehlende Vorstrafen erfüllen, können sich für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis bewerben.
- Investition: Bedeutende Investitionen in die jordanische Wirtschaft durch spezielle Programme oder Projekte können möglicherweise zu einer Berechtigung für langfristigen Aufenthalt oder sogar Staatsbürgerschaft führen, abhängig vom Umfang und der Art der Investition.
- Ehe: Die Heirat mit einem jordanischen Staatsbürger kann einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und potenziell zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten, vorbehaltlich spezifischer gesetzlicher Anforderungen und Verfahren.
Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist kein Standardergebnis des Besitzes von Arbeitserlaubnissen für eine festgelegte Anzahl von Jahren. Es ist ein separater Antragsprozess mit strengen Anforderungen.
Optionen für Dependents Visa
Ausländische Arbeiter mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Jordanien dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) sponsern, um sich ihnen anzuschließen.
Zulassung und Anforderungen:
- Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber muss eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Der primäre Erlaubnisinhaber muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
- Angehörige müssen in der Regel einen Nachweis der Verwandtschaft erbringen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden – oft legalisiert).
- Angehörige müssen die erforderlichen medizinischen Untersuchungen in Jordanien absolvieren.
- Angehörige müssen ihre eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen, die vom primären Erlaubnisinhaber gesponsert wird. Sie erhalten keine automatische Aufenthaltserlaubnis basierend auf dem Status des primären Erlaubnisinhabers.
Antragsverfahren:
Der primäre Erlaubnisinhaber initiiert in der Regel den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Angehörige beim Public Security Directorate. Die erforderlichen Dokumente für sowohl den Sponsor als auch die Angehörigen werden eingereicht. Das Verfahren ähnelt dem für die primäre Aufenthaltserlaubnis, erfordert jedoch den Nachweis der familiären Beziehung. Angehörige dürfen in Jordanien auf einer Dependents Residency Permit nicht arbeiten; sie müssten eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie eine Beschäftigung anstreben.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der jordanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter gültige Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Initiieren und verwalten des Antrags- und Verlängerungsprozesses für die Arbeitserlaubnis.
- Einhalten der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der jordanischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten und Bedingungen.
- Das Ministerium für Arbeit und relevante Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) informieren.
- Die Kosten für die Erlangung der Arbeitserlaubnis tragen.
- Den Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Jordanien ausreisen lassen, inklusive Übernahme der Rückführungskosten, falls im Vertrag oder gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Während der Beschäftigung in Jordanien stets eine gültige Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Die Bedingungen ihres Arbeitsvertrags einhalten.
- Die jordanischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Behörden und Arbeitgeber über Änderungen im persönlichen Status informieren, die die Erlaubnis beeinflussen könnten.
- Jordanien bei Ablauf oder Stornierung ihrer Erlaubnisse verlassen, es sei denn, eine Verlängerung oder Statusänderung wird genehmigt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschiebung des Mitarbeiters und möglichen Einreiseverboten für Jordanien in Zukunft. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten der Erlaubnisse und proaktive Verlängerungsmaßnahmen sind unerlässlich.