Brunei Darussalam begrüßt ausländisches Talent, um zur Wirtschaft beizutragen, aber die Navigation durch die Einwanderungs- und Beschäftigungsregeln ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend. Der Prozess umfasst die Erlangung des geeigneten Visums für die Einreise in das Land, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung in einer bestimmten Rolle und für einen bestimmten Arbeitgeber autorisiert. Das Verständnis der Anforderungen und Verfahren ist wesentlich für eine reibungslose und gesetzeskonforme Beschäftigungsbeziehung.
Das Einwanderungsrahmenwerk in Brunei wird vom Department of Immigration and National Registration verwaltet, während Arbeitserlaubnisse in den Zuständigkeitsbereich des Labour Department fallen. Arbeitgeber, die ausländische Arbeiter sponsern, müssen strenge Richtlinien hinsichtlich Rekrutierung, Dokumentation und laufender Compliance einhalten, um eine legale Beschäftigung zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die in Brunei arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise, abhängig von ihrer Nationalität. Während einige Nationalitäten für Kurzaufenthalte visumfrei einreisen können, ist jede Form der Beschäftigung eine geeignete Arbeitserlaubnis erforderlich. Der primäre Eintrittsmechanismus für potenzielle ausländische Arbeiter ist oft ein Business Visum oder eine Besuchserlaubnis, die dann in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt oder nach der Einreise in Brunei beantragt wird, oder von außerhalb aus initiiert wird.
Spezifische Visumtypen, die für ausländische Arbeiter relevant sind, umfassen:
- Business Visum: Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen nach Brunei einreisen, z. B. für Meetings, Verhandlungen oder die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten. Dies erlaubt keine Beschäftigung, ist aber oft ein Vorläufer für den Prozess der Arbeitserlaubnis.
- Professional Visit Pass: Für kurzfristige Einsätze, Beratungen oder spezialisierte Arbeit, die keine langfristige Beschäftigung darstellen. Eignung und Dauer werden fallweise bewertet.
- Employment Visa/Pass: Die primäre Genehmigung, die einem ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, in Brunei zu wohnen und zu arbeiten. Diese ist direkt mit der genehmigten Arbeitserlaubnis verbunden.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis (oft lokal als Labour Quota und anschließend als Foreign Worker Licence oder 'Lesen Pekerja Asing' bezeichnet) ist ein mehrstufiger Prozess, der vom sponsernden Arbeitgeber initiiert wird. Der Arbeitgeber muss zunächst eine Labour Quota beim Labour Department beantragen, um die Notwendigkeit der Einstellung ausländischer Arbeiter zu rechtfertigen. Nach Genehmigung der Quota kann der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Person beantragen.
Wichtige Anforderungen und Verfahren:
- Labour Quota Antrag: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Labour Department ein, in dem die zu besetzenden Positionen, die benötigte Anzahl an ausländischen Arbeitern und die Bemühungen um die Rekrutierung lokaler Arbeitskräfte dargelegt werden.
- Antrag auf Arbeitserlaubnis: Nach Genehmigung der Quota beantragt der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis für den genannten ausländischen Staatsangehörigen. Hierfür sind umfassende Dokumente einzureichen.
- Eignungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Position besitzen.
- Die Position muss einer genehmigten Labour Quota entsprechen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss gesundheitliche Anforderungen erfüllen, meist durch eine medizinische Untersuchung.
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Kopien des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
- Passfotos.
- Kopien von Bildungszertifikaten und beruflichen Qualifikationen.
- Lebenslauf (CV).
- Arbeitsvertrag.
- Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Klinik.
- Unternehmensregistrierungsdokumente.
- Genehmigungsbrief für die Labour Quota.
- Sicherheitsleistung oder Garantie des Arbeitgebers.
- Sponsoring: Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den ausländischen Arbeiter und übernimmt die Verantwortung für sein Wohlergehen, die Unterkunft und die Rückführung bei Bedarf.
- Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsvolumen und Komplexität variieren. Die Genehmigung der Labour Quota kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Bearbeitung der Arbeitserlaubnis nach Quotenfreigabe dauert in der Regel einige Wochen. Es ist ratsam, ausreichend Zeit für den gesamten Prozess einzuplanen.
- Gebühren: Verschiedene Gebühren fallen an, darunter Antragsgebühren für die Labour Quota, Bearbeitungsgebühren für die Arbeitserlaubnis und Gebühren für die foreign worker license. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Stellen bestätigt werden.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Brunei Darussalam verfolgt eine sehr strenge Politik hinsichtlich der Gewährung der permanenten Aufenthaltserlaubnis (PR) an ausländische Staatsangehörige. Es gibt keinen direkten oder automatischen Weg zu PR allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Anzahl von Jahren.
Die permanente Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, häufig im Zusammenhang mit:
- Heirat mit einem Bruneianer.
- Bedeutenden Beiträgen zur Entwicklung des Landes (wirtschaftlich, sozial oder kulturell), die meist eine hohe Genehmigung der Regierung erfordern.
- Der Tochter eines Bruneianers, der im Ausland geboren wurde.
Für die meisten ausländischen Arbeiter führt der Besitz einer Arbeitserlaubnis, selbst über einen längeren Zeitraum, nicht automatisch zur Berechtigung für eine permanente Aufenthaltserlaubnis.
Abhängigkeitsvisa-Optionen
Ausländische Arbeiter mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Brunei können berechtigt sein, ihre Angehörigen (Ehepartner und unverheiratete Kinder unter einem bestimmten Alter) mitzubringen, um bei ihnen zu wohnen.
Wichtige Details:
- Eignung: Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber muss ausreichendes Einkommen und eine geeignete Unterkunft nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
- Antragsverfahren: Der Arbeitgeber unterstützt in der Regel bei der Beantragung der Dependent Passes für Familienmitglieder. Dieser Prozess wird vom Department of Immigration and National Registration abgewickelt.
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
- Kopien des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des primären Arbeitserlaubnisinhabers.
- Kopien der Reisepässe der Angehörigen.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Nachweis der Verwandtschaft.
- Medizinische Untersuchungsberichte für Angehörige.
- Nachweis der Unterkunft.
- Rechte der Angehörigen: Dependent Pass Inhaber dürfen in der Regel nicht in Brunei arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis basierend auf einem separaten Jobangebot und Antragsverfahren. Sie dürfen im Land mit dem primären Arbeitserlaubnisinhaber wohnen.
Visum-Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Bruneis sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeiter vor Arbeitsbeginn das richtige Visum und eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
- Bereitstellung geeigneter Unterkünfte und Sicherstellung des Wohlergehens des ausländischen Arbeiters.
- Zahlung der Löhne gemäß Arbeitsvertrag und Arbeitsgesetzen.
- Benachrichtigung des Labour Department und des Immigration Department über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderungen).
- Verantwortlichkeit für die Rückführungskosten des ausländischen Arbeiters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der Arbeitserlaubnis.
- Führung genauer Aufzeichnungen über ausländische Arbeitnehmer.
- Einhaltung aller relevanten Arbeitsgesetze, einschließlich Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen und Arbeitssicherheit.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums und einer Arbeitserlaubnis.
- Nur für den im Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeitgeber und in der genehmigten Position arbeiten.
- Ohne ordnungsgemächte Genehmigung keine andere Beschäftigung oder Geschäftsaktivität ausüben.
- Die Bedingungen ihres Arbeitsvertrags einhalten.
- Alle bruneiischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Erforderliche medizinische Untersuchungen absolvieren.
- Brunei bei Ablauf oder Stornierung ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, es sei denn, eine neue Erlaubnis wird beantragt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Haftstrafen und Abschiebung. Die strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Brunei.