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Urlaub in Zypern

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Zypern

Updated on April 25, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlaub in Zypern erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Vorschriften. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Arten von Urlaub zu gewähren, einschließlich Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit, um die Einhaltung nationaler Standards sicherzustellen. Diese Ansprüche sollen das Wohlbefinden der Mitarbeiter schützen und die notwendige Auszeit für Erholung, Krankheit und familiäre Verpflichtungen gewährleisten.

Die Navigation durch diese Anforderungen ist für Unternehmen, die in Zypern tätig sind, entscheidend, um die rechtliche Konformität aufrechtzuerhalten und positive Mitarbeiterbeziehungen zu fördern. Das Verständnis der spezifischen Regeln für jede Urlaubsart, einschließlich Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Vergütung, ist wesentlich für eine effektive Personalverwaltung.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Zypern haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Der spezifische Anspruch hängt von der Standardarbeitswoche ab.

  • Mitarbeiter, die eine fünf Tage Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
  • Mitarbeiter, die eine sechs Tage Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 24 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.

Dieser Urlaub sammelt sich im Verlauf der Beschäftigungszeit an. Mitarbeiter sind in der Regel verpflichtet, ihren Jahresurlaub innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen, in dem er erworben wurde, obwohl Ausnahmen oder Übertragungsregelungen unter bestimmten Umständen oder Tarifverträgen erlaubt sein können. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird typischerweise zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter abgestimmt, wobei die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Feiertage

Zypern beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Zuschlagszahlung oder ein Ausgleichstag zu, wie gesetzlich oder tariflich festgelegt.

Hier sind die erwarteten Feiertage für 2025 in Zypern:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
6. Januar Epiphanias
24. Februar Grüner Montag (Clean Monday)
25. März Griechischer Nationalfeiertag
1. April Zyprischer Nationalfeiertag
18. April Karfreitag (Orthodox)
20. April Ostersonntag (Orthodox)
21. April Ostermontag (Orthodox)
1. Mai Tag der Arbeit
8. Juni Pfingstsonntag (Orthodox)
9. Juni Pfingstmontag (Orthodox)
15. August Mariä Himmelfahrt
1. Oktober Unabhängigkeitstag Zyperns
28. Oktober Ochi-Tag
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Boxing Day

Hinweis: Die Daten für orthodoxes Ostern und verwandte Feiertage variieren jährlich.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Zypern haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Der Anspruch auf Krankengeld ist an Beiträge zum Sozialversicherungsfonds gekoppelt.

  • Mitarbeiter müssen eine ärztliche Bescheinigung eines registrierten Arztes vorlegen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben.
  • Das Krankengeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, nicht direkt vom Arbeitgeber, nach einer Wartezeit.
  • Die Wartezeit beträgt in der Regel die ersten drei Krankheitstage.
  • Leistungen werden ab dem vierten Krankheitstag gezahlt, sofern die Beitragspflichten erfüllt sind.
  • Die Dauer, für die Krankengeld gewährt wird, hängt von den Sozialversicherungsbeiträgen des Mitarbeiters und der Art der Krankheit ab, kann aber über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, Mitarbeiter während des Krankheitsurlaubs zu bezahlen, da dies durch den Sozialversicherungsfonds abgedeckt ist. Einige Arbeitgeber können jedoch die Sozialversicherungsleistung ergänzen oder die initiale Wartezeit im Rahmen ihrer Beschäftigungsbedingungen oder Tarifverträge bezahlen.

Elternzeit

Das zyprische Recht sieht verschiedene Arten von Urlaub im Zusammenhang mit Elternschaft vor, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

Mutterschaftsurlaub

  • Anspruch: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 18 aufeinanderfolgende Wochen Mutterschaftsurlaub.
  • Zeitpunkt: Dieser Urlaub beginnt in der Regel zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin oder später, nach Ermessen der Mitarbeiterin, und setzt sich für den Rest der Zeit nach der Geburt fort.
  • Bezahlung: Mutterschaftsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, sofern die Mitarbeiterin die Beitragspflichten erfüllt. Das Geld ist ein Prozentsatz des versicherbaren Einkommens der Mitarbeiterin.

Vaterschaftsurlaub

  • Anspruch: Männliche Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Wochen Vaterschaftsurlaub.
  • Zeitpunkt: Dieser Urlaub muss innerhalb des Zeitraums vom Geburtsdatum bis zwei Wochen nach der Geburt genommen werden.
  • Bezahlung: Vaterschaftsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, sofern die Mitarbeiter die Beitragspflichten erfüllen.

Adoptionsurlaub

  • Anspruch: Mitarbeiter (ein Elternteil bei einem Paar), die ein Kind unter 12 Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 18 aufeinanderfolgende Wochen Adoptionsurlaub.
  • Zeitpunkt: Der Urlaub beginnt in der Woche, in der das Kind beim Mitarbeiter platziert wird.
  • Bezahlung: Adoptionsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, sofern die Mitarbeiter die Beitragspflichten erfüllen.

Elternzeit für Kinderbetreuung

Neben den oben genannten Arten haben Mitarbeiter Anspruch auf unbezahlte Elternzeit für die Kinderbetreuung.

  • Anspruch: Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind acht Jahre alt ist.
  • Dauer: Die Gesamtdauer dieses Urlaubs für jeden Elternteil beträgt 13 Wochen.
  • Natur: Dieser Urlaub ist unbezahlt und kann flexibel genommen werden, vorbehaltlich einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und spezifischer gesetzlicher Bedingungen.

Weitere Urlaubsarten

Das zyprische Recht und die gängige Praxis erkennen weitere Urlaubsarten an, obwohl die Ansprüche je nach konkreten Umständen, Tarifverträgen oder Unternehmenspolitik variieren können.

  • Trauerurlaub: Obwohl nicht ausdrücklich durch gesetzliche Vorschriften für eine bestimmte Dauer vorgeschrieben, gewähren Arbeitgeber in der Regel eine kurze bezahlte oder unbezahlte Abwesenheit im Todesfall eines nahen Familienmitglieds.
  • Studienurlaub: Mitarbeiter können je nach Unternehmenspolitik oder Tarifverträgen unbezahlten Urlaub für Bildungszwecke erhalten.
  • Sabbatical: Längere Urlaubszeiten für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung können gewährt werden, in der Regel unbezahlten und nach Ermessen des Arbeitgebers.
  • Urlaub bei höherer Gewalt: Mitarbeiter haben Anspruch auf eine begrenzte Anzahl unbezahlter Urlaubstage bei dringenden familiären Gründen aufgrund von Krankheit oder Unfall, bei denen die sofortige Anwesenheit des Mitarbeiters unerlässlich ist.
Martijn
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