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Arbeitnehmerrechte in Zypern

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Discover workers' rights and protections under Zypern's labor laws

Updated on April 25, 2025

Zypern verfügt über einen robusten rechtlichen Rahmen, der zum Schutz der Rechte und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren entwickelt wurde. Diese Schutzmaßnahmen basieren auf nationaler Gesetzgebung, die oft mit den Richtlinien der Europäischen Union abgestimmt ist, und umfassen Aspekte vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung sowie den täglichen Arbeitsalltag, Sicherheit und Gleichstellung. Das Verständnis dieser Rechte ist sowohl für Arbeitgeber in Zypern als auch für die von ihnen Beschäftigten von entscheidender Bedeutung, um ein regelkonformes und gerechtes Arbeitsumfeld zu fördern.

Die rechtliche Landschaft in Zypern bietet klare Richtlinien zu den Pflichten der Arbeitgeber und den Ansprüchen der Arbeitnehmer, mit dem Ziel, Ausbeutung zu verhindern und harmonische industrielle Beziehungen zu fördern. Dazu gehören Bestimmungen zu Vertragsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung und Diskriminierung. Die Einhaltung dieser Standards ist verpflichtend und unterliegt der Aufsicht durch die entsprechenden Regierungsstellen.

Kündigungsrechte und -verfahren

Arbeitsverträge in Zypern können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden, vorbehaltlich spezifischer gesetzlicher Anforderungen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel auf triftigen Gründen basieren, wie z.B. Redundanz, Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder Unfähigkeit, die Arbeit auszuführen. Ungerechtfertigte Kündigungen sind untersagt, und Arbeitnehmer haben das Recht, Kündigungen anzufechten, die sie für rechtswidrig halten.

Kündigungsfristen sind für die Beendigung unbefristeter Verträge vorgeschrieben und variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Diese Fristen stellen sicher, dass Arbeitnehmer Zeit haben, eine neue Beschäftigung zu suchen, und Arbeitgeber Zeit, Ersatz zu finden.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestkündigungsfrist
Weniger als 26 Wochen Keine
26 Wochen bis weniger als 52 Wochen 1 Woche
52 Wochen bis weniger als 104 Wochen 2 Wochen
104 Wochen bis weniger als 156 Wochen 3 Wochen
156 Wochen bis weniger als 208 Wochen 4 Wochen
208 Wochen bis weniger als 260 Wochen 5 Wochen
260 Wochen bis weniger als 312 Wochen 6 Wochen
312 Wochen bis weniger als 364 Wochen 7 Wochen
364 Wochen oder mehr 8 Wochen

Im Falle von Redundanz müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden, die eine Konsultation und mögliche Abfindungszahlungen je nach Umständen und Kollektivvereinbarungen umfassen können. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Ankündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das Gesetz in Zypern verbietet strikt Diskriminierung im Beschäftigungs- und Berufsleben. Dieser Schutz erstreckt sich auf alle Phasen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Rekrutierung, Vertragsbedingungen, Beförderung, Schulung und Kündigung. Mehrere Merkmale sind gesetzlich geschützte Gründe, auf denen Diskriminierung unrechtmäßig ist.

Geschützte Merkmale umfassen:

  • Geschlecht (einschließlich Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung)
  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Religion oder Überzeugung
  • Behinderung
  • Alter

Arbeitnehmer, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können bei verschiedenen Stellen Rechtsmittel einlegen. Der Commissioner for Administration and Human Rights (Ombudsman) ist eine zentrale Stelle, die Beschwerden über Diskriminierung untersucht. Arbeitnehmer können auch rechtliche Schritte vor Gericht einleiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern.

Arbeitsbedingungen und Standards

Die Gesetzgebung in Zypern legt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest, um das Wohl der Arbeitnehmer zu schützen. Diese Standards betreffen Aspekte wie Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Jahresurlaub, Feiertage und Mindestlohn.

Wichtige Standards:

  • Arbeitszeiten: Die maximalen Wochenarbeitszeiten, einschließlich Überstunden, sind geregelt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub, in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an festgelegten Feiertagen.
  • Mindestlohn: Es ist ein nationaler Mindestlohn festgelegt, der regelmäßig überprüft wird.

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine schriftliche Erklärung ihrer Arbeitsbedingungen, einschließlich Details zu Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaubsansprüchen, bereitstellen.

Arbeitsschutz und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber in Zypern haben die gesetzliche Pflicht, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies umfasst die Identifikation von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds, sicherer Geräte und notwendiger Schulungen.

Pflichten der Arbeitgeber:

  • Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung von Kontrollmaßnahmen.
  • Bereitstellung geeigneter Informationen, Anweisungen, Schulungen und Überwachung.
  • Sicherstellung, dass Maschinen und Geräte sicher sind.
  • Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Einrichtung von Notfallverfahren.

Arbeitnehmer haben ebenfalls die Verantwortung, angemessene Vorsichtsmaßnahmen für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer Betroffener zu treffen und mit dem Arbeitgeber bei Sicherheitsfragen zusammenzuarbeiten. Das Department of Labour Inspection ist die primäre Behörde, die für die Durchsetzung der Arbeitsschutzgesetze und die Durchführung von Kontrollen am Arbeitsplatz zuständig ist.

Streitbeilegungsmechanismen

Bei Problemen oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz stehen in Zypern verschiedene Mechanismen zur Verfügung, um Konflikte effizient und fair zu lösen.

Verfügbare Mechanismen:

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren, die Arbeitnehmer nutzen können, um Anliegen gegenüber der Geschäftsleitung vorzubringen.
  • Department of Labour Relations: Das Department of Labour Relations im Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung bietet Mediations- und Schlichtungsdienste zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Gewerkschaften an.
  • Industrial Disputes Tribunal: Für ungelöste Streitigkeiten, insbesondere solche, die die Arbeitsbedingungen oder Gewerkschaftsrechte betreffen, kann das Industrial Disputes Tribunal Fälle anhören und verbindliche Entscheidungen treffen.
  • Gerichte: Arbeitnehmer können auch rechtliche Schritte vor den Bezirksgerichten einleiten, z.B. bei ungerechtfertigter Kündigung, Diskriminierung oder Vertragsverletzungen.

Arbeitnehmer werden ermutigt, bei Problemen am Arbeitsplatz Rat bei ihrer Gewerkschaft (falls vorhanden), Rechtsanwälten oder den zuständigen Regierungsstellen einzuholen.

Martijn
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