Rivermate | Uganda landscape
Rivermate | Uganda

Urlaub in Uganda

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Uganda

Updated on April 27, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlaubsansprüchen in Uganda erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze des Landes, die hauptsächlich durch das Employment Act, 2006, geregelt werden. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich verschiedener Urlaubsarten einhalten, einschließlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit, um faire Arbeitspraktiken zu gewährleisten und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Navigation durch diese Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die in Uganda tätig sind oder expandieren möchten. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Urlaubsregelungen stellt nicht nur die rechtliche Konformität sicher, sondern trägt auch zum Wohlbefinden und zur Produktivität der Mitarbeitenden bei.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Uganda haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Abschluss einer bestimmten Dienstzeit. Der Mindestanspruch ist gesetzlich festgelegt, und Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden bei der Inanspruchnahme dieses Urlaubs unterstützen.

  • Mindestanspruch: Ein Mitarbeitender hat Anspruch auf mindestens dreiundzwanzig Arbeitstage Jahresurlaub mit vollem Gehalt nach fünfzehn aufeinanderfolgenden Monaten Dienstzeit.
  • Anrechnung: Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt, in der Regel basierend auf der Dauer der Dienstzeit.
  • Zeitpunkt: Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbart, unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse.
  • Zahlung anstelle des Urlaubs: Eine Zahlung anstelle des Jahresurlaubs ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Mitarbeitende Anspruch auf eine Auszahlung für angesammelten, aber nicht genommenen Urlaub hat.

Feiertage

Uganda beobachtet mehrere Feiertage im Jahresverlauf. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, erhält er in der Regel eine Vergütung zu einem Zuschlagsatz, häufig doppelt so hoch wie sein reguläres Gehalt.

Während die genauen Termine einiger Feiertage (wie Eid) jährlich auf Grundlage des Mondkalenders variieren, umfasst die Standardliste der Feiertage:

Feiertag Typisches Datum
Neujahr 1. Januar
NRM Befreiungstag 26. Januar
Internationaler Frauentag 8. März
Karfreitag Variabel (Ostern)
Ostermontag Variabel (Ostern)
Tag der Arbeit 1. Mai
Uganda Martyrs' Day 3. Juni
Tag der Nationalhelden 9. Juni
Eid al-Fitr Variabel (Mond)
Eid al-Adha Variabel (Mond)
Unabhängigkeitstag 9. Oktober
Weihnachten 25. Dezember
Boxing Day 26. Dezember

Hinweis: Die Termine für Eid al-Fitr und Eid al-Adha werden durch den Mondsichtung bestimmt und näher am Datum bekannt gegeben.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Dieser Anspruch ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, einschließlich der Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests.

  • Anspruch: Ein Mitarbeitender hat Anspruch auf Krankheitsurlaub mit vollem Gehalt für den ersten Monat der Abwesenheit in einem Zeitraum von zwölf Monaten.
  • Erweiterter Krankheitsurlaub: Wenn die Krankheit länger als einen Monat dauert, hat der Mitarbeitende Anspruch auf Krankheitsurlaub mit halbem Gehalt für den zweiten Monat.
  • Unbezahlter Krankheitsurlaub: Weiterer Ausfall aufgrund derselben Krankheit über zwei Monate in einem zwölfmonatigen Zeitraum kann unbezahlbar sein.
  • Ärztliches Attest: Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines qualifizierten Mediziners vorzulegen, um die Abwesenheit zu rechtfertigen, insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z. B. 48 Stunden).

Elternzeit

Das ugandische Recht sieht Elternzeit vor, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um Mitarbeitende bei der Geburt eines Kindes zu unterstützen.

Mutterschaftsurlaub

  • Anspruch: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens sechzig Arbeitstage Mutterschaftsurlaub mit vollem Gehalt.
  • Bedingungen: Dieser Urlaub steht weiblichen Mitarbeitenden zu, die mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind. In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, das Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt.
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz: Eine Mitarbeitende, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrt, hat Anspruch auf Rückkehr in die gleiche Stelle oder eine vergleichbare Position zu Bedingungen, die nicht ungünstiger sind als vor der Inanspruchnahme des Urlaubs.

Vaterschaftsurlaub

  • Anspruch: Männliche Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens vier Arbeitstage Vaterschaftsurlaub mit vollem Gehalt.
  • Bedingungen: Dieser Urlaub ist typischerweise für Väter rund um die Geburt ihres Kindes vorgesehen.

Adoptionsurlaub

  • Anspruch: Weibliche Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Adoptionsurlaub, ähnlich wie bei Mutterschaftsurlaub, um eine Bindung zum neu adoptierten Kind aufzubauen. Dauer und Bedingungen sind in der Regel vergleichbar mit den Mutterschaftsurlaubsregelungen.

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien können Mitarbeitende Anspruch auf oder Gewährung anderer Urlaubsarten haben, wobei die spezifischen gesetzlichen Anforderungen variieren.

  • Trauerurlaub: Obwohl nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben mit einer bestimmten Dauer, gewähren viele Arbeitgeber einen kurzen Zeitraum bezahlten oder unbezahlten Urlaubs (z. B. 3-5 Tage) bei Todesfällen naher Familienmitglieder.
  • Studienurlaub: Einige Arbeitgeber gewähren Studienurlaub für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung oder Schulung absolvieren, die für ihre Tätigkeit relevant ist, häufig basierend auf Unternehmenspolitik oder Tarifverträgen. Dieser kann bezahlt oder unbezahlbar sein.
  • Sabbatical: In der Regel kein gesetzlicher Anspruch, aber manche Organisationen bieten Sabbaticals an, meist im akademischen oder Forschungsbereich, um Mitarbeitenden nach längerer Dienstzeit eine längere Auszeit für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.
  • Gerichts- oder Bürgertätigkeit: Mitarbeitende, die bürgerliche Pflichten erfüllen, z. B. vor Gericht erscheinen, können den erforderlichen Urlaub erhalten, wobei die Bedingungen (bezahlt/unbezahlt) variieren können.

Arbeitgeber sollten klare Richtlinien haben, die Ansprüche und Verfahren für die Beantragung und Genehmigung aller Urlaubsarten festlegen, um sicherzustellen, dass sie die Mindestanforderungen der Arbeitsgesetze Ugandas erfüllen oder übertreffen.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten