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Vereinbarungen in Slowenien

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Learn about employment contracts and agreements in Slowenien

Updated on April 27, 2025

Die Etablierung einer klaren und konformen Beschäftigungsbeziehung in Slowenien beginnt mit einem gut ausgearbeiteten employment agreement. Dieses rechtlich bindende Dokument legt die Bedingungen der Beschäftigung fest und schützt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Nuancen des slowenischen Arbeitsrechts ist entscheidend für Unternehmen, die im Land einstellen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ein stabiles Arbeitsumfeld zu fördern.

Das slowenische Arbeitsrecht, das hauptsächlich durch das Employment Relationships Act (ZDR-1) geregelt wird, schreibt bestimmte Elemente vor, die in jedem employment agreement enthalten sein müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wesentlich, um potenzielle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Behandlung der Employees sicherzustellen.

Arten von Employment Agreements

Slowenien erkennt hauptsächlich zwei Haupttypen von employment agreements an: unbefristete und befristete Verträge. Die Art des verwendeten Vertrags hängt von der Natur und Dauer der auszuführenden Arbeit ab.

Vertragstyp Beschreibung Typische Anwendungsfälle
Unbefristet Standardform des employment; kein festgelegtes Enddatum. Dauerhafte Positionen, Kernaktivitäten des Unternehmens.
Befristet Wird für Arbeit mit begrenzter Dauer verwendet; muss durch spezifische Gründe gerechtfertigt sein. Projektarbeit, saisonale Arbeit, vorübergehender Ersatz eines abwesenden Mitarbeiters, Startphase (bis zu 2 Jahre).

Befristete Verträge können nur unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen abgeschlossen werden und dürfen in der Regel eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten, mit einigen Ausnahmen. Wiederholte befristete Verträge für dieselbe Arbeit unterliegen ebenfalls Beschränkungen.

Wesentliche Klauseln

Das slowenische Recht verlangt, dass employment agreements mehrere obligatorische Klauseln enthalten, um als gültig und konform zu gelten. Diese Klauseln stellen sicher, dass die grundlegenden Aspekte der Beschäftigungsbeziehung klar definiert sind.

Wichtige obligatorische Klauseln umfassen:

  • Identifikation der Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
  • Datum des Vertragsabschlusses.
  • Berufsbezeichnung oder Art der Arbeit, mit einer kurzen Beschreibung der Tätigkeit.
  • Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird.
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist (und die Dauer/Grund für den befristeten Vertrag).
  • Bestimmungen zum Jahresurlaub.
  • Kündigungsfristen.
  • Grundgehalt und Zahlungsperiode.
  • Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) und Verteilung der Arbeitsstunden.
  • Bezugnahme auf Kollektivverträge oder interne Regelungen, die die Tätigkeit des Arbeitgebers regeln und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind.

Änderungen an diesen wesentlichen Bedingungen müssen durch eine formale Änderung des employment agreement erfolgen.

Probezeit

Employment agreements in Slovenia können eine Probezeit enthalten, die beiden Parteien ermöglicht, die Eignung zu beurteilen. Die Dauer der Probezeit ist in der Regel im Vertrag festgelegt.

  • Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate.
  • Für befristete Verträge kürzer als sechs Monate darf die Probezeit ein Drittel der Vertragsdauer nicht überschreiten.
  • Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen kündigen, ohne einen bestimmten Grund angeben zu müssen.
  • Wenn der Arbeitnehmer die Probezeit erfolgreich absolviert, setzt sich das Arbeitsverhältnis unter den Vertragsbedingungen fort. Andernfalls kann der Arbeitgeber den Vertrag mit der erforderlichen Kündigungsfrist kündigen.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in slowenischen employment agreements zulässig, unterliegen jedoch rechtlichen Beschränkungen zum Schutz der Rechte der Employees und ihrer Arbeitsfähigkeit.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die die Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Arbeitgebers schützen, sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern die Informationen klar definiert und wirklich vertraulich sind. Die Verpflichtung besteht in der Regel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
  • Wettbewerbsverbot: Eine Klausel zum Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verbot, für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen) ist nur gültig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie muss schriftlich sein, in Umfang (Geografie, Dauer, Tätigkeit) begrenzt sein und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die Dauer der Einschränkung zahlen. Die maximale Dauer eines solchen Wettbewerbsverbots nach Beendigung beträgt in der Regel zwei Jahre. Ohne Entschädigung sind solche Klauseln in der Regel nicht durchsetzbar.

Vertragsänderung und -kündigung

Die Änderung eines bestehenden employment agreement erfordert die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich oder durch einen Kollektivvertrag unter bestimmten Umständen erlaubt.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Einvernehmliche Beendigung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich schriftlich auf die Beendigung des Vertrags.
  • Ablauf der Befristung: Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum angegebenen Datum.
  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Erfordert einen gültigen rechtlichen Grund (z.B. wirtschaftliche Gründe, Verschulden des Arbeitnehmers, Unfähigkeit zur Arbeit) und die Einhaltung strenger Verfahrensvorschriften, einschließlich der Vorlage einer schriftlichen Kündigung mit Begründung und der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, ohne einen bestimmten Grund angeben zu müssen. Er kann auch unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen ohne Frist kündigen (z.B. schwerwiegender Verstoß durch den Arbeitgeber).
  • Kündigung durch das Gericht: In bestimmten rechtlichen Streitfällen.

Das Verständnis dieser Anforderungen für Änderungen und Kündigungen ist entscheidend für ein konformes Management des Employment-Lifecycle in Slowenien.

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