Employment Cost Calculator for Slowenien
Calculate your complete hiring costs for Slowenien employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Körperschaftsteuer | 22% | Gewinn des Unternehmens |
Renten- & Invaliditätsversicherung | 8,85% | Bruttogehalt |
Krankenversicherung | 6,56% | Bruttogehalt |
Arbeitslosenversicherung | 0,06% | Bruttogehalt |
Elternschutz | 0,10% | Bruttogehalt |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche Meldung & Zahlung: Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommenssteuer sind bis zum 18. des Monats nach der Gehaltszahlung fällig.
- Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen bis Ende Januar für das vorangegangene Steuerjahr Jahresberichte einreichen, die die gezahlten Einkommen und einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter detailliert aufzeigen.
- Körperschaftsteuererklärung: Bis zum 31. März des Folgejahres für das vorherige Geschäftsjahr einzureichen.
In Slowenien sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen, einschließlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Einkommensteuer
- Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer in Slowenien ist progressiv, was bedeutet, dass höher Verdienende höhere Prozentsätze zahlen. Ab 2025 werden die Sätze voraussichtlich zwischen 16 % und 50 % liegen, verteilt auf verschiedene Einkommensgruppen.
- Allgemeiner Steuerfreibetrag: Ein allgemeiner Steuerfreibetrag von €7.500 steht allen Steuerzahlern zur Verfügung und reduziert das zu versteuernde Einkommen.
- Zusätzliche Freibeträge: Zusätzliche Freibeträge sind für bestimmte Umstände wie Dependents, Behinderung und Beschäftigung unter 29 Jahren verfügbar. Zum Beispiel könnten Beschäftigte unter 29 Jahren im Jahr 2024 einen jährlichen Freibetrag von €1.300 erhalten.
- Steuerlicher Wohnsitz: Einwohner werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur auf in Slowenien erzieltes Einkommen besteuert werden. Ein neuer Freibetrag ab 2025 bietet eine 7 % Einkommensteuerermäßigung für neue Steuerresidenten unter 40 Jahren für bis zu fünf Jahre, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Sozialversicherungsbeiträge
- Gemeinsame Beiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung.
- Arbeitnehmerbeiträge: Ab 2024 betragen die Gesamtsätze der Arbeitnehmerbeiträge 22,1 % des Bruttogehalts zuzüglich eines monatlichen Gesundheitsbeitrags von €35. Dies umfasst Renten- und Invaliditätsversicherung (15,5 %), Krankenversicherung (6,36 %), Arbeitslosigkeit (0,14 %), Elternzeit (0,10 %) und Arbeitsunfälle.
- Arbeitgeberbeiträge: Ab 2024 betragen die Gesamtsätze der Arbeitgeberbeiträge 16,1 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, einschließlich Renten- und Invaliditätsversicherung (8,85 %), Krankenversicherung (6,56 %), Arbeitslosigkeit (0,06 %), Arbeitsunfälle (0,53 %) und Elternversicherung (0,10 %).
- Zahlung: Beiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt.
Weitere Abzüge und Steuern
- Vorsteuerabzüge: Diese können Beiträge zu Altersvorsorgeplänen und Krankenversicherungen umfassen.
- Nachsteuerabzüge: Diese können zusätzliche Versicherungsprämien oder andere vereinbarte Abzüge umfassen.
- Spezielle Steuer für Arbeitsverträge: Auf Bruttobezahlungen für Einzelarbeits- oder Dienstleistungsverträge wird eine Steuer von 25 % erhoben.
- Pflichtleistungen: Arbeitgeber müssen bestimmte Leistungen gewähren, wie Essenszuschüsse (bis zu €7,96 pro Arbeitstag), Fahrtkostenzuschüsse und einen Homeoffice-Zuschuss (bis zu 2 % des Monatsgehalts für im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer). Auch der Urlaubsbonus muss gezahlt werden, wobei die steuerfreien Mindest- und Höchstbeträge jährlich festgelegt werden.
- Berichtswesen und Fristen: Arbeitgeber müssen monatliche Berichte (REK-1-Formular) über einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge elektronisch an die Steuerbehörden und AJPES über das eDavki-System übermitteln. Die Frist ist in der Regel innerhalb von fünf Tagen nach Gehaltszahlung.
Weitere Informationen
Die bereitgestellten Informationen spiegeln die Situation vom 5. Februar 2025 wider und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischen Richtlinien zu slowenischen Steuergesetzen zu erhalten.