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Steuern in Samoa

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Learn about tax regulations for employers and employees in Samoa

Updated on April 27, 2025

Samoa betreibt ein Steuersystem, das Einkommenssteuer sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen umfasst, sowie andere Steuern wie die Value Added Goods and Services Tax (VAGST). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer drehen sich die Hauptüberlegungen um das Pay As You Earn (PAYE)-System für die Einkommenssteuer und Beiträge zum Samoa National Provident Fund (SNPF), der als nationales Sozialversicherungssystem dient. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für einen regelkonformen Betrieb im Land.

Die genaue Berechnung, Quellensteuerabzug und Überweisung von Steuern und Beiträgen ist eine grundlegende Verantwortung für jeden Arbeitgeber in Samoa. Dies beinhaltet die Einhaltung spezifischer Sätze, Schwellenwerte und Fristen, die von den zuständigen Regierungsbehörden, hauptsächlich dem Ministry of Customs and Revenue (MCR) und dem Samoa National Provident Fund, festgelegt werden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Samoa sind verpflichtet, Beiträge zum Samoa National Provident Fund (SNPF) im Namen ihrer Arbeitnehmer zu leisten. Dies ist der wichtigste Sozialversicherungsbeitrag. Es werden keine separaten allgemeinen Lohnsteuern auf den Gesamtlohn des Arbeitgebers erhoben, außer den SNPF-Beiträgen.

Der SNPF-Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts oder -lohns des Arbeitnehmers berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten Beiträge an den Fonds. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn abzuziehen und die Gesamtsumme (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteile) an den SNPF zu überweisen.

Nach den aktuellen voraussichtlichen Regelungen für 2025 betragen die Beitragssätze:

  • Arbeitgeberbeitrag: 7% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
  • Arbeitnehmerbeitrag: 7% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers

Der insgesamt an den SNPF abgeführte Beitrag beträgt somit 14% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Diese Beiträge müssen monatlich an den SNPF gezahlt werden.

Anforderungen an die Einkommenssteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommenssteuer von den Gehältern und Löhnen ihrer Arbeitnehmer im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers und den geltenden Einkommensteuersätzen ab. Steuerpflichtiges Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich etwaiger zulässiger Abzüge oder Freibeträge.

Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Samoa sind progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Sätzen besteuert werden. Arbeitgeber müssen die offiziellen Steuertabellen oder Berechnungsmethoden verwenden, die vom Ministry of Customs and Revenue (MCR) bereitgestellt werden, um die korrekte Steuerhöhe für jeden Arbeitnehmer zu bestimmen.

Die voraussichtlichen Steuerklassen und -sätze für das Steuerjahr 2025 sind wie folgt:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (SAT) Steuersatz
Bis 15.000 0%
15.001 bis 30.000 5%
30.001 bis 60.000 10%
60.001 bis 120.000 20%
Über 120.000 27%

Arbeitgeber sind verpflichtet, die insgesamt einbehaltene PAYE-Steuer monatlich an das MCR zu überweisen.

Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Samoa können für bestimmte Abzüge und Freibeträge in Frage kommen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und somit den Betrag der vom Arbeitgeber einbehaltenen PAYE-Steuer beeinflussen. Während das Steuersystem relativ einfach ist, umfassen gängige Überlegungen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein bestimmter Einkommensschwellenwert ist steuerfrei (derzeit die ersten SAT 15.000 jährlich).
  • SNPF-Beiträge: Der obligatorische Beitrag des Arbeitnehmers zum Samoa National Provident Fund (7% des Bruttogehalts) ist in der Regel steuerlich absetzbar.
  • Spezifische Freibeträge: Bestimmte beschäftigungsbezogene Zulagen könnten steuerlich unterschiedlich behandelt werden, abhängig von ihrer Natur und ob sie Teil des regulären Gehalts oder einer Erstattung von Ausgaben sind.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens des Arbeitnehmers für die PAYE-Abzüge die zulässigen Abzüge und Freibeträge korrekt berücksichtigen. Arbeitnehmer können bei der Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung weitere Abzüge oder Freibeträge geltend machen, was zu einer Steuererstattung führen kann.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Samoa haben spezifische Fristen für die Meldung und Überweisung sowohl der PAYE-Steuer als auch der SNPF-Beiträge. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

  • Monatliche PAYE-Überweisung: Die vom Arbeitnehmer einbehaltene PAYE-Steuer muss bis zum 7. Tag des Folgemonats an das Ministry of Customs and Revenue (MCR) überwiesen werden.
  • Monatliche SNPF-Überweisung: Die Gesamtsumme der SNPF-Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) muss bis zum 14. Tag des Folgemonats an den Samoa National Provident Fund (SNPF) überwiesen werden.
  • Jährliche PAYE-Abrechnung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Abrechnung der PAYE-Abzüge beim MCR einreichen, in der Regel bis zum 30. September nach Ende des Steuerjahres (das Kalenderjahr, 31. Dezember). Dabei sind die Gesamtsumme der gezahlten Löhne und die einbehaltene Steuer für jeden Arbeitnehmer anzugeben.
  • Jährliche Arbeitnehmer-Einkommensbescheinigungen: Arbeitgeber müssen jedem Arbeitnehmer eine Zusammenfassung seiner Gesamteinkünfte und der einbehaltenen Steuer während des Steuerjahres bereitstellen, damit die Arbeitnehmer ihre individuelle Einkommensteuererklärung einreichen können.

Die Führung genauer Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen ist wesentlich, um diese Meldepflichten zu erfüllen.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeiter und Unternehmen

Ausländische Arbeiter und Unternehmen, die in Samoa tätig sind, könnten aufgrund ihres Aufenthaltsstatus und der Art ihrer Tätigkeiten spezifische steuerliche Überlegungen haben.

  • Residenz: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Samoa hängen davon ab, ob sie als ansässig oder nicht ansässig für Steuerzwecke gilt. Im Allgemeinen gilt eine Person als ansässig, wenn sie in Samoa domiziliert ist oder sich mehr als 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum in Samoa aufhält. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb Samoas.
  • Ausländische Arbeiter (Angestellte): Ausländische Arbeitnehmer, die in Samoa arbeiten, unterliegen der PAYE auf ihr in Samoa erzieltes Beschäftigungseinkommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Arbeitgeber müssen PAYE von ihren Gehältern abziehen, wie sie es auch bei lokalen Arbeitnehmern tun. Nicht-Ansässige Arbeitnehmer haben möglicherweise keinen Anspruch auf die gleichen Abzüge und Freibeträge wie ansässige.
  • Ausländische Unternehmen (Arbeitgeber): Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Samoa beschäftigt, könnte eine steuerpflichtige Präsenz (permanente Niederlassung) begründen, abhängig von Art und Dauer seiner Tätigkeiten. Existiert eine permanente Niederlassung, könnte das Unternehmen in Samoa auf die Gewinne, die dieser Niederlassung zurechenbar sind, Körperschaftsteuer zahlen müssen. Unabhängig vom Vorhandensein einer permanenten Niederlassung ist ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Samoa beschäftigt, verpflichtet, sich als Arbeitgeber zu registrieren und die PAYE- und SNPF-Verpflichtungen für diese Mitarbeiter zu erfüllen.
  • Steuerabkommen: Samoa hat Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) mit bestimmten Ländern geschlossen. Diese Abkommen können die steuerliche Behandlung von Einkommen für Einwohner dieser Länder beeinflussen, die in Samoa arbeiten oder Geschäfte tätigen, und möglicherweise eine Entlastung bei Doppelbesteuerung bieten.

Die Navigation durch diese besonderen Überlegungen erfordert oft eine sorgfältige Analyse der spezifischen Umstände, einschließlich der Beschäftigungsverträge, der Art der Tätigkeiten des ausländischen Unternehmens und der Bestimmungen etwaiger Steuerabkommen.

Martijn
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