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Steuern in Palästina

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Palästina.

Palästina taxes overview

Navigating the tax landscape in Palestine ist ein entscheidender Aspekt für jeden Arbeitgeber, der innerhalb des Gebiets tätig ist. Das System umfasst verschiedene Verpflichtungen für Unternehmen, einschließlich Beiträgen zur Sozialversicherung und der korrekten Abführung der Einkommensteuer von Mitarbeitergehältern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden.

Das Verständnis sowohl der Arbeitgeberbeiträge als auch der auf das Einkommen der Mitarbeitenden angewendeten Abzüge ist grundlegend für eine präzise Lohnabrechnung und Finanzplanung. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen und Überlegungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende in Palästina und bietet einen Rahmen für eine effektive Verwaltung der Lohnsteuer 2025 basierend auf den aktuellen Vorschriften.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Palästina sind hauptsächlich verantwortlich für die Beitragszahlung in das System der Sozialversicherung im Auftrag ihrer Mitarbeitenden. Dieses System bietet Leistungen wie Renten, Unterstützungen bei Behinderung und Arbeitslosigkeit. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet, wobei sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeitenden einen Anteil leisten.

Die Standardbeitragssätze zur Sozialversicherung werden üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Beitragssatz des Arbeitgebers ist in der Regel höher als der des Arbeitnehmers. Diese Beiträge sind für alle registrierten Mitarbeitenden verpflichtend.

Beitragszahler Beitragssatz
Arbeitgeber [Employer Rate]%
Arbeitnehmer [Employee Rate]%

Hinweis: Die spezifischen Sätze können von den relevanten Behörden geändert werden. Die hier angegebenen Sätze basieren auf den aktuellen voraussichtlichen Regelungen für 2025.

Neben der Sozialversicherung werden im Allgemeinen keine separaten, bedeutenden Lohnsteuern direkt auf den Arbeitgeber aufgrund des Gesamtlohns erhoben, anders als in einigen anderen Ländern. Die primäre steuerliche Belastung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Beschäftigung ist die Sozialversicherungsbeitrag.

Einkommenssteuer-Abzugsverpflichtungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeitenden im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Der Steuerbetrag hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters und den geltenden Steuerklassen ab, wobei etwaige anerkannte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.

Das steuerpflichtige Einkommen wird berechnet, indem erlaubte Abzüge und Freibeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Der sich ergebende Betrag unterliegt dann progressiven Steuersätzen, die auf Einkommensschwellen basieren. Arbeitgeber müssen den korrekten Steuerbetrag für jede Lohnperiode berechnen und an die Steuerbehörde abführen.

Die Einkommensteuersätze sind progressiv strukturiert, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Sätzen besteuert werden.

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (ILS) Steuersatz (%)
Bis [Threshold 1] [Rate 1]%
[Threshold 1] bis [Threshold 2] [Rate 2]%
[Threshold 2] bis [Threshold 3] [Rate 3]%
Über [Threshold 3] [Rate 4]%

Hinweis: Diese Schwellenwerte und Sätze basieren auf der aktuellen Steuergesetzgebung und können für 2025 angepasst werden.

Arbeitgeber sind verantwortlich für die korrekte Berechnung, Einbehaltung und regelmäßige Abführung der einbehaltenen Steuer, in der Regel monatlich.

Mitarbeitersteuerabzüge und Freibeträge

Mitarbeitende in Palästina haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern und somit ihre Einkommensteuerpflicht senken. Die gängigsten Freibeträge umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein festgelegter Jahresbetrag, der jedem inländischen Steuerpflichtigen gewährt wird.
  • Familienfreibetrag: Weitere Freibeträge können aufgrund der Anzahl der vom Mitarbeitenden unterstützten Angehörigen (Ehepartner, Kinder) gewährt werden.

Spezielle Abzüge können auch für bestimmte Ausgaben erlaubt sein, wobei diese im Allgemeinen begrenzt sind und bestimmten Bedingungen unterliegen, die im Steuergesetz definiert sind. Arbeitgeber müssen die notwendigen Informationen von den Mitarbeitenden (z.B. Familienstand, Anzahl der Kinder) einholen, um diese Freibeträge bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für den Einbehalt korrekt anzuwenden.

Der Wert dieser Freibeträge wird von der Steuerbehörde festgesetzt und kann periodisch überprüft und angepasst werden.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Palästina haben spezielle Verpflichtungen hinsichtlich Steuernregistrierung, -meldung und -zahlung.

  • Registrierung: Arbeitgeber müssen sich bei der entsprechenden Steuerbehörde und der Sozialversicherung anmelden, sobald sie Betrieb aufnehmen und Mitarbeitende einstellen.
  • Monatliche Meldung und Zahlung: Die einbehaltene Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeitenden sowie die Beiträge des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung sind in der Regel monatlich zu melden und zu bezahlen. Die Fristen sind meist auf eine bestimmte Anzahl von Tagen nach Monatsende festgelegt.
  • Jährliche Berichte: Arbeitgeber sind verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, die die insgesamt gezahlten Löhne an jeden Mitarbeitenden und die im Jahr einbehaltene Einkommensteuer detailliert darstellen. Diese Berichte sind entscheidend, damit Mitarbeitende ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen (falls erforderlich) einreichen können und die Steuerbehörde Abgleiche vornehmen kann.

Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen, Zinsen und andere Compliance-Probleme zu vermeiden. Eine genaue Lohnbuchhaltung ist essentiell, um diese Berichtspflichten zu erfüllen.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeiter und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Palästina tätig sind, und ausländische Unternehmen, die innerhalb des Gebiets operieren, können besonderen steuerlichen Überlegungen unterliegen.

  • Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt oft von ihrem Wohnsitzstatus für Steuerzwecke ab. Personen, die in Palästina als steueransässig gelten, werden in der Regel auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf Einkommen, das in Palästina erzielt wurde. Die Wohnsitzregeln sind im Steuergesetz festgelegt und hängen meist von der Dauer der physischen Anwesenheit im Gebiet ab.
  • Ausländische Unternehmen: Auslandsgesellschaften mit einer Betriebsstätte in Palästina unterliegen der Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die auf diese Betriebsstätte entfallen. Arbeitgeber, die ausländische Einheiten sind und lokale Mitarbeitende beschäftigen, müssen dennoch die palästinensischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Palästina hat Abkommen mit mehreren Ländern abgeschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können die Steuerpflicht von ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmen beeinflussen, potenziell Steuererleichterungen in Palästina für bestimmte Einkommensarten gewähren, wenn diese bereits im Heimatland besteuert wurden. Die Anwendbarkeit solcher Abkommen hängt vom jeweiligen Land und den Bedingungen des Abkommens ab.

Ausländische Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten Beratung suchen, um ihre spezifischen Steuerpflichten und möglichen Vorteile im Rahmen der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen. Die Erfüllung der Anforderungen für ausländische Einheiten kann zusätzliche Registrierungsschritte oder Meldeverfahren erfordern.

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