Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und der Mitarbeitermotivation bei der Tätigkeit in Nordmazedonien. Das Arbeitsgesetz des Landes legt klare Standards für verschiedene Arten von Urlaub fest und stellt sicher, dass die Mitarbeitenden ausreichend Freizeit für Erholung, persönliche Ereignisse und Gesundheitsbedürfnisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Arbeitgeber in Nordmazedonien müssen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bezüglich Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub und anderer spezifischer Abwesenheiten einhalten. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und sind für alle Arbeitgeber im Land verpflichtend.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Nordmazedonien haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub. Die konkrete Dauer hängt von Faktoren wie Dienstzeit, Arbeitsbedingungen und der Komplexität der Tätigkeit ab, aber ein gesetzliches Minimum ist festgelegt.
- Mindestanspruch: Die Mindestdauer des bezahlten Jahresurlaubs beträgt 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
- Höchstanspruch: Die maximale Dauer des bezahlten Jahresurlaubs beträgt 26 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Kollektivvereinbarungen oder Arbeitsverträge können längere Zeiträume vorsehen, aber die gesetzliche Höchstgrenze bleibt bei 26 Tagen, sofern das Gesetz für bestimmte Berufe oder Bedingungen nichts anderes vorschreibt.
- Anrechnung: Der Urlaub wird in der Regel auf Basis der Beschäftigungsdauer angesammelt.
- Inanspruchnahme: Der Jahresurlaub wird grundsätzlich in vollen Tagen genommen. Er kann in Teilen genommen werden, wobei ein Teil mindestens 12 Arbeitstage umfassen muss. Der Urlaub für das laufende Jahr muss in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres genommen werden.
- Vergütung: Während des Jahresurlaubs haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Vergütung, die ihrem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate entspricht.
Gesetzliche Feiertage
Nordmazedonien beobachtet mehrere gesetzliche Feiertage im Jahresverlauf. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine erhöhte Vergütung oder ein Ausgleichstag zu.
Hier sind die standardmäßigen gesetzlichen Feiertage in Nordmazedonien im Jahr 2025:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
7. Januar | Weihnachten (Orthodox) |
1. Mai | Tag der Arbeit |
24. Mai | Tag der Heiligen Kyrill und Methodius |
2. August | Tag der Republik |
8. September | Unabhängigkeitstag |
11. Oktober | Tag des Volksaufstands |
23. Oktober | Tag des makedonischen Revolutionären Kampfes |
8. Dezember | Tag des Saint Clement von Ohrid |
Hinweis: Einige religiöse Feiertage (wie Ostern, Eid al-Fitr, Eid al-Adha) fallen jedes Jahr auf variable Termine. Bestimmte Gemeinden können zudem zusätzliche anerkannte Feiertage haben.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende, die vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub. Dauer und Vergütungsregelung für den Krankheitsurlaub sind gesetzlich geregelt.
- Anspruch: Mitarbeitende haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen.
- Dauer:
- Bei kurzfristiger Erkrankung (bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen, typischerweise 30 Tage) ist der Arbeitgeber für die Zahlung der Entschädigung verantwortlich.
- Bei längeren Krankheitszeiten verschiebt sich die Zahlungszuständigkeit auf den Gesundheitsversicherungsfonds Nordmazedoniens.
- Vergütung:
- Für die ersten 30 Tage der Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Verletzung beträgt die Entschädigung in der Regel 80 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate, gezahlt vom Arbeitgeber.
- Für eine längere Abwesenheit, die 30 Tage übersteigt, wird die Entschädigung vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt, meist bei 80 % des Durchschnittsgehalts, wobei dies je nach Art der Krankheit oder Verletzung variieren kann (z. B. 100 % bei Arbeitsunfällen).
Elternzeit
Das Arbeitsgesetz von Nordmazedonien gewährt Ansprüche auf Elternzeit, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um Familien zu unterstützen.
- Mutterschaftsurlaub:
- Dauer: Typischerweise 9 Monate bei den ersten beiden Geburten und 1 Jahr bei der dritten und weiteren Geburten. Dieser Urlaub kann 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen, jedoch nicht später als 28 Tage davor.
- Vergütung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeitende eine Entschädigung, die vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt wird, in der Regel bei 100 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate.
- Vaterschaftsurlaub:
- Dauer: Der Vater hat Anspruch auf 7 Tage bezahlten Urlaub bei der Geburt eines Kindes.
- Vergütung: Vom Arbeitgeber gezahlt.
- Adoptionsurlaub:
- Dauer: Ein Mitarbeitender, der ein Kind adoptiert, hat Anspruch auf Urlaub ab dem Tag der Adoption bis das Kind 9 Monate alt ist (bzw. 1 Jahr bei der dritten und weiteren Adoption), vorausgesetzt, das Kind ist bei der Adoption unter 5 Jahre alt.
- Vergütung: Wird vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt, in der Regel bei 100 % des Durchschnittsgehalts.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Hauptkategorien sieht das Gesetz von Nordmazedonien auch andere spezifische Arten von bezahltem Urlaub für Mitarbeitende unter bestimmten Umständen vor.
- Bezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen: Mitarbeitende haben Anspruch auf bis zu 7 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr für bestimmte persönliche Gründe, wie z. B.:
- Heirat (3 Tage)
- Tod eines nahen Familienmitglieds (Vater, Mutter, Ehepartner, Kind, Bruder, Schwester) (2 Tage)
- Umzug (2 Tage)
- Ablegen von Berufsexamen (bis zu 5 Tage)
- Weitere durch Kollektivvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Gründe.
- Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub beantragen. Die Bedingungen und die Dauer werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbart, oft geregelt durch interne Unternehmensrichtlinien oder Kollektivvereinbarungen.
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für den Besuch von Kursen oder Prüfungen haben, geregelt durch Gesetz, Kollektivvereinbarungen oder Arbeitsverträge.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzlich festgelegter Anspruch für alle Mitarbeitenden besteht, können Regelungen für längere Urlaube zur beruflichen Weiterbildung oder anderen Zwecken in bestimmten Branchen oder durch Tarifverhandlungen bestehen.