Employment Cost Calculator for Niederlande
Calculate the total cost of employing someone in Niederlande, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Gesundheitsversicherungsrecht (ZVW) | 6,51 % (Arbeitgeberanteil) | Das Grundgehalt des Mitarbeiters, begrenzt auf €75.864 |
Sozialversicherung (Arbeitnehmerversicherung) | Variiert je nach Branche und Vertragstyp (z.B. Arbeitslosenversicherung 2,74 % oder 7,74 %; Berufsunfähigkeitsversicherung 6,28 % oder 7,64 %) | Begrenzung bei €75.864 |
Kosten für die Arbeit (WKR) | 2,00 % (erste €400.000 des Lohnaufwands), 1,18 % (über €400.000) | Gesamte steuerliche Lohnkosten |
Einreichung & Compliance
- Lohnsteuererklärungen sind in der Regel monatlich oder alle vier Wochen fällig.
- Einkommensteuererklärungen sind typischerweise bis zum 1. Mai des Folgejahres fällig. Eine Verlängerung kann vor dem 1. Mai beantragt werden.
- Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bis Ende Februar eine jährliche Einkommensbescheinigung (Jaaropgave) für das vorangegangene Steuerjahr bereitstellen.
In den Niederlanden sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Beiträge von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Gesundheitskostenbeiträge. Zusätzlich können bestimmte Steuervergünstigungen und Abzüge gelten, die das endgültige Nettoeinkommen beeinflussen.
Lohnsteuer
- Lohnsteuer: Dies ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass der Satz mit dem Einkommen steigt. Ab 2025 sind die Steuerklassen und -sätze:
- Bis €38.441: 35,82%
- €38.441 bis €76.817: 37,48%
- Über €76.817: 49,50%
- Steuergutschriften: Arbeitnehmer können für Steuergutschriften berechtigt sein, die ihre gesamte Steuerbelastung verringern.
- Die allgemeine Steuergutschrift im Jahr 2025 beträgt €3.068 für Einkommen bis €24.813 und verringert sich bei höheren Einkommen. Die Beschäftigungssteuervergünstigung beträgt €5.599 und verringert sich bei steuerpflichtigen Gewinnen über €43.071.
Sozialversicherungsbeiträge
- Nationale Versicherung: Beiträge werden auf Einkommen bis €38.441 erhoben, gedeckelt bei €10.628 jährlich. Diese Beiträge sind nicht vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.
- Weitere Sozialversicherungen: Arbeitgeber ziehen auch Beiträge für andere Sozialversicherungsprogramme ab, wie Arbeitslosenversicherung und den Werk- und Entwicklungsfonds (Werkloosheidsfonds und Ontwikkelingsfonds).
Gesundheitskostenbeiträge
- Arbeitgeber-Gesundheitskostenbeitrag: Arbeitgeber zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung der Mitarbeiter.
- Mitarbeiter-Gesundheitskostenbeitrag: Ein Teil wird ebenfalls vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen.
30%-Regelung
- Berechtigung: Diese Regelung erlaubt es Arbeitgebern, einen steuerfreien Zuschuss an berechtigte Expats zu gewähren, um extraterritoriale Kosten auszugleichen. Es gelten bestimmte Bedingungen, einschließlich einer Mindestgehaltsgrenze. Der Mitarbeiter sollte über spezifische Fachkenntnisse verfügen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
- Änderungen: Ab 2024 wurde die 30%-Regelung zurückgefahren, mit einem gestaffelten Ansatz (30 %, 20 %, 10 %) über einen Zeitraum. Das Limit für die Regelung basiert auf der WNT-Norm (€246.000 im Jahr 2025), was zu einer maximalen steuerfreien Erstattung von €73.800 pro Jahr führt. Es sind Pläne vorhanden, diese Staffelung 2027 teilweise rückgängig zu machen und auf eine 27%-Regelung umzustellen.
- Gehaltsgrenzen: Für 2025 beträgt die allgemeine Gehaltsgrenze €46.660 (ohne die 30%-Erstattung) und €35.468 für bestimmte Personen (ohne die 30%-Erstattung).
Work-Related Costs Scheme (WKR)
- Das WKR ermöglicht es Arbeitgebern, steuerfreie Vorteile an Mitarbeiter zu gewähren, wie z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaften.
- Im Jahr 2025 beträgt die Freigrenze 2 % der steuerpflichtigen Lohnsumme bis zu €400.000, mit 1,7 % für den Anteil über €400.000.
Weitere Abzüge
- Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte berufliche Ausgaben, wie Geschäftsreisen oder Umzugskosten, können oft steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.
- Nicht abzugsfähige Ausgaben: Einige vom Arbeitgeber gedeckte Ausgaben, wie bestimmte Mahlzeiten und Unterhaltung, sind nur teilweise steuerlich absetzbar. Der nicht abzugsfähige Anteil beträgt 0,4 % der gesamten steuerpflichtigen Löhne, mindestens jedoch €5.600.
Fristen und Verfahren
Arbeitgeber müssen Steuern und Beiträge einbehalten und an die niederländischen Steuerbehörden gemäß festgelegten Fristen abführen. Die Lohnsteuererklärungen müssen regelmäßig eingereicht werden. Es gibt spezifische Vorschriften und Verfahren für die Beantragung der 30%-Regelung und die Verwaltung des WKR.
Weitere Überlegungen
- Mindestlohn: Abzüge dürfen das Gehalt eines Mitarbeiters nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn senken.
- Abrechnungen: Endabrechnungen für gekündigte Mitarbeiter müssen eine genaue Berechnung und Abzug von Steuern und Beiträgen enthalten.
- Pfändung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Gerichtsbeschlüsse bezüglich Lohnpfändungen einzuhalten.
Diese Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und sind Stand Februar 5, 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für persönliche Beratung.