Rivermate | Malawi landscape
Rivermate | Malawi

Vereinbarungen in Malawi

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Malawi

Updated on April 27, 2025

Die Erstellung konformer Arbeitsverträge ist ein grundlegender Schritt für Unternehmen, die Mitarbeiter in Malawi einstellen. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag klärt nicht nur die Bedingungen und Konditionen der Beschäftigung für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer, sondern stellt auch die Einhaltung der Arbeitsgesetze des Landes sicher, die hauptsächlich durch das Employment Act geregelt werden. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und gängigen Praktiken ist entscheidend für reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungsverhältnisse.

Die Navigation durch die Feinheiten des malawischen Arbeitsrechts erfordert Aufmerksamkeit fürs Detail, von der Auswahl des geeigneten Vertragstyps bis hin zur Aufnahme aller gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln. Sicherzustellen, dass Verträge richtig strukturiert sind und die notwendigen Bestimmungen enthalten, hilft Streitigkeiten zu vermeiden und bietet einen klaren Rahmen für die Beschäftigungsdauer.

Arten von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge in Malawi können im Allgemeinen anhand ihrer Dauer kategorisiert werden. Die zwei Haupttypen sind befristete Verträge und Verträge auf unbestimmte Zeit. Die Wahl zwischen diesen hängt von der Art der Arbeit und den Bedürfnissen des Arbeitgebers ab.

Vertragstyp Beschreibung Typische Anwendungsfälle
Fixed-Term Contract Vereinbarung für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum oder für ein definiertes Projekt. Projektbezogene Arbeit, temporäre Einsätze, saisonale Jobs
Indefinite Contract Vereinbarung ohne festgelegtes Enddatum, läuft bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den gesetzlichen Verfahren. Dauerstellen, laufende Rollen

Befristete Verträge laufen automatisch am Ende der festgelegten Laufzeit oder nach Abschluss des Projekts aus. Unbefristete Verträge erfordern eine Kündigungsfrist oder eine Abfindung anstelle der Kündigung, vorbehaltlich gesetzlicher Anforderungen.

Wesentliche Klauseln

Das malawische Recht schreibt die Aufnahme bestimmter Schlüsselbestimmungen in Arbeitsverträge vor, um Klarheit zu schaffen und die Rechte beider Parteien zu schützen. Während die spezifischen Anforderungen je nach Vertragstyp leicht variieren können, gelten mehrere Klauseln als wesentlich für die meisten Vereinbarungen.

Obligatorische Bedingungen umfassen typischerweise:

  • Identifikation des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  • Datum des Arbeitsbeginns.
  • Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsbeschreibung.
  • Arbeitsort.
  • Arbeitszeiten.
  • Vergütungsdetails (Lohnsatz, Zahlungsfrequenz, Zahlungsmethode).
  • Angaben zu etwaigen Leistungen (z.B. Wohnungszulage, medizinische Versorgung).
  • Urlaubsansprüche (Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub).
  • Kündigungsfrist, die für die Beendigung durch eine der Parteien erforderlich ist.
  • Verweis auf eine etwaige Tarifvereinbarung, die die Arbeitsbedingungen beeinflusst.

Diese Details klar im schriftlichen Vertrag festzuhalten, ist entscheidend für die rechtliche Konformität und Transparenz.

Probezeit

Arbeitsverträge in Malawi enthalten häufig eine Probezeit, die beiden Parteien ermöglicht, die Eignung zu beurteilen. Die Dauer der Probezeit wird in der Regel von den Parteien vereinbart und im Vertrag festgelegt.

Obwohl das Gesetz keine maximale Dauer für die Probezeit vorschreibt, ist eine gängige Praxis, eine Periode von ein bis drei Monaten festzulegen. Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist oft kürzer als bei unbefristeten Mitarbeitern, wie im Vertrag oder im Employment Act festgelegt. Eine Kündigung während der Probezeit ist grundsätzlich zulässig, wenn der Arbeitnehmer für die Rolle ungeeignet ist, vorausgesetzt, sie erfolgt fair und in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und dem Gesetz.

Vertraulichkeits- und Nicht-Wettbewerbsklauseln

Vertraulichkeits- und Nicht-Wettbewerbsklauseln werden häufig in Arbeitsverträgen aufgenommen, insbesondere bei Rollen, die sensible Informationen oder spezialisierte Fähigkeiten betreffen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese sind in Malawi im Allgemeinen durchsetzbar, sofern sie im Umfang und in der Dauer angemessen sind und legitime Geschäftsinteressen schützen. Sie untersagen in der Regel dem Arbeitnehmer, während und nach der Beschäftigung vertrauliche Unternehmensinformationen offenzulegen.
  • Nicht-Wettbewerbsklauseln: Diese Klauseln beschränken einen Arbeitnehmer darauf, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Ihre Durchsetzbarkeit in Malawi unterliegt der gerichtlichen Überprüfung und hängt stark von ihrer Angemessenheit ab. Gerichte bewerten Faktoren wie das geografische Gebiet, die Dauer der Beschränkung und den Umfang der verbotenen Tätigkeiten, um zu bestimmen, ob die Klausel zu weit gefasst oder gegen die öffentliche Ordnung ist. Unangemessene Nicht-Wettbewerbsklauseln können als nicht durchsetzbar angesehen werden.

Vertragsänderung und -kündigung

Jegliche Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags in Malawi erfordert in der Regel die gegenseitige Zustimmung beider Parteien. Wesentliche Änderungen an den wichtigsten Bedingungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags muss den Bestimmungen des Employment Act entsprechen. Rechtmäßige Kündigungen können auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Beide Parteien stimmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu.
  • Ablauf der Befristung: Bei befristeten Verträgen endet die Vereinbarung automatisch am festgelegten Datum.
  • Kündigung: Jede Partei kann einen unbefristeten Vertrag durch die Einhaltung der im Vertrag oder im Gesetz vorgeschriebenen Kündigungsfrist beenden, wobei die längere Frist gilt.
  • Fristlose Kündigung: Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist bei schwerwiegendem Fehlverhalten kündigen, wie gesetzlich definiert.
  • Entlassung wegen Betriebsbedingter Gründe: Beendigung aufgrund betrieblicher Erfordernisse, vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Verfahren, einschließlich Beratung und möglicher Abfindungszahlungen.

Es ist entscheidend, dass alle Kündigungsprozesse fair und in Übereinstimmung mit dem malawischen Arbeitsrecht durchgeführt werden, um Ansprüche auf ungerechtfertigte Kündigung zu vermeiden.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten