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Arbeitnehmerrechte in Madagascar

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Discover workers' rights and protections under Madagascar's labor laws

Updated on April 25, 2025

Madagaskars Arbeitsgesetze sind darauf ausgelegt, die Rechte zu schützen und eine faire Behandlung der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren sicherzustellen. Diese Vorschriften schaffen einen Rahmen für Arbeitsverhältnisse, der alles von Einstellungspraktiken bis hin zur Beendigung, Arbeitsbedingungen und Streitbeilegung abdeckt. Arbeitgeber, die in Madagaskar tätig sind, müssen diese Standards einhalten, um die Einhaltung zu gewährleisten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Das Verständnis und die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen sind entscheidend für Unternehmen, insbesondere solche, die in die Region expandieren. Die Einhaltung gewährleistet den Betriebsfortbestand, mindert rechtliche Risiken und unterstützt ethische Beschäftigungspraktiken, die sowohl dem Unternehmen als auch seiner Belegschaft zugutekommen.

Kündigungsrechte und -verfahren

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Madagaskar unterliegt spezifischen rechtlichen Verfahren, die darauf abzielen, Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kündigungsprozess.

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich gegenseitiger Vereinbarung, Ablauf eines befristeten Vertrags, höhere Gewalt oder Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Kündigung aus wichtigem Grund erfordert einen gültigen Grund, der mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers zusammenhängt, und muss einem bestimmten Disziplinarverfahren folgen, einschließlich der Möglichkeit für den Arbeitnehmer, gehört zu werden.

Kündigungsfristen sind in der Regel für unbefristete Verträge erforderlich, außer bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Kategorie des Arbeitnehmers ab.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Arbeitnehmerkategorie Mindestkündigungsfrist
Weniger als 1 Jahr Arbeiter 8 Tage
Weniger als 1 Jahr Arbeitnehmer 15 Tage
Weniger als 1 Jahr Supervisor/Cadre 1 Monat
1 bis 5 Jahre Arbeiter 15 Tage
1 bis 5 Jahre Arbeitnehmer 1 Monat
1 bis 5 Jahre Supervisor/Cadre 2 Monate
Mehr als 5 Jahre Arbeiter 1 Monat
Mehr als 5 Jahre Arbeitnehmer 2 Monate
Mehr als 5 Jahre Supervisor/Cadre 3 Monate

Abfindungszahlungen können dem Arbeitnehmer bei Beendigung je nach Grund der Kündigung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zustehen. Es gelten spezifische Berechnungen gemäß dem Arbeitsgesetzbuch.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Madagaskars Arbeitsgesetzgebung verbietet Diskriminierung im Beschäftigungsbereich aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Arbeitgeber sind verpflichtet, gleiche Chancen bei Einstellung, Schulung, Beförderung und anderen Aspekten der Beschäftigung zu bieten.

Diskriminierung ist verboten aufgrund von:

  • Herkunft
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Religion
  • Politischer Meinung
  • Sozialer Herkunft
  • Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Arbeitnehmer, die glauben, Diskriminierung ausgesetzt gewesen zu sein, können interne Verfahren, die Arbeitsinspektion oder die Arbeitsgerichte anrufen. Die Beweislast kann in bestimmten Diskriminierungsfällen auf den Arbeitgeber übertragen werden.

Arbeitsbedingungen Standards und Vorschriften

Der Arbeitsgesetzbuch legt Standards für Arbeitszeiten, Ruhepausen, Urlaub und Vergütung fest, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  • Arbeitszeiten: Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist ebenfalls geregelt.
  • Überstunden: Über die regulären Stunden hinaus geleistete Arbeit gilt als Überstunde und ist mit erhöhten Vergütungssätzen verbunden, wie gesetzlich oder kollektiv vereinbart.
  • Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Eine Mindestwoche ist vorgeschrieben.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer erwerben bezahlten Jahresurlaub basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit. Die Mindestdauer ist gesetzlich festgelegt und steigt oft mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Sonstige Urlaubsansprüche: Es gibt Regelungen für verschiedene Urlaubsarten, einschließlich Krankheitsurlaub (mit ärztlicher Bescheinigung), Mutterschaftsurlaub für weibliche Arbeitnehmer und möglicherweise andere Sonderurlaubsformen.
  • Mindestlohn: Es ist ein nationaler Mindestlohn festgelegt, den Arbeitgeber einhalten müssen.

Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehört die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten.

Wesentliche Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Risiken am Arbeitsplatz erkennen und bewerten.
  • Präventive Maßnahmen und Sicherheitsverfahren umsetzen.
  • Notwendige Sicherheitsausrüstung und Schutzausrüstung bereitstellen.
  • Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren durchführen.
  • Saubere und hygienische Arbeitsbedingungen aufrechterhalten.
  • Arbeitsunfälle untersuchen und Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Arbeitnehmer sind ebenfalls verpflichtet, Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die bereitgestellte Schutzausrüstung zu verwenden. In bestimmten Branchen können zusätzliche Sicherheitsanforderungen bestehen.

Streitbeilegungsmechanismen

Bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung, die von internen Verfahren bis hin zu externen rechtlichen Wegen reichen.

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen haben interne Beschwerdeverfahren, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Anliegen direkt an das Management oder die Personalabteilung zu richten.
  • Arbeitsinspektion: Die Arbeitsinspektion ist eine Regierungsbehörde, die für die Überwachung der Anwendung der Arbeitsgesetze zuständig ist. Arbeitnehmer können Beschwerden bei der Inspektion einreichen, die diese untersuchen und vermitteln oder Fälle an die Gerichte weiterleiten kann.
  • Schlichtung: Vor einer gerichtlichen Klage durchlaufen Arbeitsstreitigkeiten oft ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, das häufig von der Arbeitsinspektion oder einer speziellen Schlichtungsstelle unterstützt wird, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
  • Arbeitsgerichte: Scheitert die Schlichtung, können Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden, die für arbeitsrechtliche Streitfälle zuständig sind. Diese Gerichte behandeln Fälle zu unrechtmäßiger Kündigung, Lohnstreitigkeiten, Arbeitsbedingungen und anderen Verstößen gegen das Arbeitsrecht.

Arbeitnehmer haben das Recht, während des Streitbeilegungsprozesses Unterstützung von Gewerkschaften oder Rechtsanwälten zu suchen.

Martijn
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