Rivermate | Libanon landscape
Rivermate | Libanon

Vereinbarungen in Libanon

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Libanon

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Beschäftigungsverhältnisse im Libanon erfordert ein klares Verständnis des Arbeitsrechts des Landes und der spezifischen Anforderungen an Arbeitsverträge. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist grundlegend, um die Bedingungen der Beschäftigung zu definieren, die Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer zu schützen und die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherzustellen. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die im libanesischen Markt tätig sind oder expandieren möchten.

Arbeitsverträge im Libanon unterliegen hauptsächlich dem Arbeitsgesetz, das Mindeststandards und zwingende Bestimmungen festlegt, die in jedem Vertrag enthalten sein müssen. Während die Parteien bei der Festlegung der Bedingungen eine gewisse Flexibilität haben, können sie sich nicht von den schützenden Bestimmungen des Gesetzes befreien. Das Verständnis der verschiedenen Vertragstypen und ihrer Implikationen ist der erste Schritt beim Aufbau einer rechtlich soliden Belegschaft.

Arten von Arbeitsverträgen

Das libanesische Arbeitsrecht erkennt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen an, die hauptsächlich nach ihrer Dauer unterschieden werden. Die zwei Haupttypen sind befristete Verträge und unbefristete Verträge. Die Art des verwendeten Vertrags hat erhebliche Auswirkungen auf Kündigungsverfahren und Ansprüche.

Vertragstyp Beschreibung Wichtige Merkmale
Befristeter Für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Endet automatisch mit Ablaufdatum oder Abschluss des Projekts; kann in der Regel zunächst 3 Jahre nicht überschreiten.
Unbefristeter Für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen, ohne festgelegtes Enddatum. Die Standardform der Beschäftigung; Kündigung erfordert Kündigungsfrist und/oder Abfindung, basierend auf der Dauer der Beschäftigung.

Eine wiederholte Verlängerung eines befristeten Vertrags kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass dieser als unbefristeter Vertrag neu klassifiziert wird, insbesondere wenn die Verlängerungen eine Erwartung ununterbrochener Beschäftigung schaffen oder wenn die Gesamtdauer die gesetzlichen Grenzen für befristete Verträge überschreitet.

Wesentliche Klauseln

Das libanesische Arbeitsgesetz schreibt die Aufnahme bestimmter Informationen in jeden schriftlichen Arbeitsvertrag vor, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Während mündliche Vereinbarungen rechtlich anerkannt sind, wird ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Nachweise über die vereinbarten Bedingungen zu haben.

Verpflichtende Klauseln umfassen typischerweise:

  • Identifikation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Beginn der Beschäftigung.
  • Art der Arbeit oder Berufsbezeichnung sowie eine Beschreibung der Aufgaben.
  • Standort des Arbeitsplatzes.
  • Vereinbarter Lohn oder Gehalt, einschließlich Details zur Zahlungsfrequenz und etwaiger Zulagen.
  • Arbeitszeiten und Ruhepausen.
  • Dauer des Vertrags (bei befristeten Verträgen).
  • Bezugnahme auf anwendbare Tarifverträge, falls vorhanden.
  • Details zum Anspruch auf Jahresurlaub.
  • Bestimmungen zu Sozialversicherungsbeiträgen.

Zusätzliche Klauseln, die Aspekte wie Leistungen, Leistungsstandards und Unternehmensrichtlinien abdecken, sind üblich, dürfen jedoch nicht den Mindeststandards des Arbeitsgesetzes widersprechen.

Probezeit

Arbeitsverträge im Libanon können eine Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses enthalten. Diese Zeit ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung der Beschäftigung zu beurteilen.

Wichtige Aspekte der Probezeit:

  • Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel drei Monate.
  • Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist oder Abfindung kündigen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  • Die Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
  • Wenn der Vertrag über die festgelegte Probezeit hinaus ohne Kündigung fortgesetzt wird, gilt der Arbeitnehmer als unbefristet beschäftigt, und die Probezeit zählt zur Gesamtdauer der Beschäftigung.

Es ist entscheidend, dass die Bedingungen bezüglich der Probezeit ausdrücklich im schriftlichen Vertrag festgehalten werden.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Arbeitgeber versuchen oft, ihre Geschäftsinteressen durch Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln zu schützen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese Klauseln sind in Libanon im Allgemeinen durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind und legitime Geschäftsgeheimnisse sowie proprietäre Informationen schützen sollen. Sie verbieten in der Regel dem Arbeitnehmer, während und nach der Beschäftigung vertrauliche Informationen offenzulegen.
  • Wettbewerbsverbotsklauseln: Diese Klauseln beschränken einen Arbeitnehmer darin, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel durchsetzbar ist, muss sie strenge Kriterien erfüllen. Sie muss:
    • schriftlich sein,
    • im Umfang begrenzt sein (z.B. bestimmte Tätigkeiten),
    • geografisch beschränkt sein (z.B. bestimmtes Gebiet oder Region),
    • in der Dauer begrenzt sein (in der Regel nicht länger als ein oder zwei Jahre nach Beendigung),
    • notwendig sein, um ein legitimes Geschäftsinteresse zu schützen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundenbeziehungen),
    • vernünftig sein und den Arbeitnehmer nicht unangemessen in seiner Erwerbstätigkeit einschränken.

Die libanesischen Gerichte neigen dazu, Wettbewerbsverbotsklauseln eng auszulegen und können solche für unwirksam erklären oder anpassen, die als unangemessen oder zu weit gefasst angesehen werden.

Vertragsänderung und -kündigung

Jede Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert die gegenseitige schriftliche Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber an wesentlichen Bedingungen wie Gehalt, Aufgaben oder Arbeitszeiten können als Vertragsverletzung oder als fristlose Kündigung gewertet werden, was dem Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung verschaffen kann.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags im Libanon unterliegt spezifischen gesetzlichen Anforderungen, die je nach Art des Vertrags (befristet oder unbefristet) und Kündigungsgrund variieren.

  • Befristete Verträge: Enden in der Regel automatisch mit Ablauf oder Abschluss des Projekts. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Partei ohne triftigen Grund kann zu Schadensersatzansprüchen in Höhe des verbleibenden Gehalts bis zum Vertragsende führen.
  • Unbefristete Verträge: Können von beiden Parteien gekündigt werden.
    • Kündigung aus triftigem Grund: Das Arbeitsgesetz listet bestimmte Gründe für eine fristlose Kündigung ohne Kündigungsfrist oder Abfindung auf (z.B. grobe Pflichtverletzung). Diese Gründe werden streng ausgelegt.
    • Kündigung ohne triftigen Grund (willkürliche Entlassung): Wenn ein Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag ohne einen rechtlich anerkannten triftigen Grund kündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsfrist und Abfindung, basierend auf der Dauer der Beschäftigung. Das Gesetz sieht auch zusätzliche Entschädigungen bei willkürlicher Entlassung vor.
    • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können kündigen, wobei in der Regel eine Kündigungsfrist gemäß Vertrag oder üblicher Praxis einzuhalten ist. Eine Kündigung ohne triftigen Grund kann zum Verlust des Anspruchs auf Abfindung führen.

Angemessene Verfahren, einschließlich schriftlicher Kündigung und Berechnung der Ansprüche, sind für eine rechtmäßige Beendigung essenziell. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Streitigkeiten und erheblichen Haftungen für den Arbeitgeber führen.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten