Employment cost calculator for Libanon - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Libanon

Einstellung in Libanon? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Libanon

Calculate your complete hiring costs for Libanon employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Einkommensteuerabzug (Lohnsteuer) 4% bis 25% (progressiv) Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Zulagen/Abzügen
NSSF - End of Service Indemnity 8,5% Jährliches Gesamteinkommen (keine Obergrenze)
NSSF - Krankheit & Mutterschaft 8% Maximal LBP 90.000.000/Monat
NSSF - Familienzulagen 6% Maximal LBP 18.000.000/Monat

Einreichung & Compliance

  • Monatlich:
    • Einkommensteuer von den Mitarbeitergehältern einbehalten.
    • Monatliche Lohnsteuererklärung (R3/R4-Formulare) einreichen.
    • Einbehaltene Einkommensteuer bis zum 15. des folgenden Monats zahlen.
    • Monatliche NSSF-Erklärungen einreichen und Beiträge zahlen.
  • Vierteljährlich:
    • Einkommensteuer der Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende an die Steuerbehörden abführen (Formular R10).
    • NSSF-Beiträge sind vierteljährlich für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern zahlbar.
  • Jährlich:
    • Jährliche Lohnsteuerabrechnung (Formular R5/R6) bis Ende Februar des Folgejahres einreichen.
    • Jährliche NSSF-Erklärungen einreichen.

In Libanon umfassen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer verschiedene Elemente, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische Zulagen. Ab dem 5. Februar 2025 gilt die folgende Übersicht, wobei zu beachten ist, dass sich die Steuervorschriften ändern können.

Einkommensteuer

  • Steuersätze und -klassen: Progressive Steuersätze gelten für das Einkommen der Arbeitnehmer, mit spezifischen Schwellenwerten und Prozentsätzen, die in den jährlichen Haushaltsgesetzen festgelegt sind. Für 2025 wird erwartet, dass die Steuerklassen basierend auf der Struktur von 2024 angepasst werden (siehe unten). Es ist wichtig, die neuesten offiziellen Veröffentlichungen für die genauen 2025-Klassen zu konsultieren. Die Sätze von 2024, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, waren: * 2 % für ein Jahreseinkommen bis zu LBP 360.000.000 * 4 % für Einkommen zwischen LBP 360.000.001 und 900.000.000 * 7 % für Einkommen zwischen LBP 900.000.001 und 1.800.000.000 * 11 % für Einkommen zwischen LBP 1.800.000.001 und 3.600.000.000 * 15 % für Einkommen zwischen LBP 3.600.000.001 und 7.200.000.000 * 20 % für Einkommen zwischen LBP 7.200.000.001 und 13.500.000.000 * 25 % für Einkommen über LBP 13.500.000.000
  • Familienabzüge: Steuerpflichtige haben Anspruch auf Abzüge basierend auf dem Familienstand. Für den Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 betrugen die Abzüge LBP 450.000.000 für die Einzelperson, zusätzlich LBP 225.000.000 für einen nicht berufstätigen Ehepartner und LBP 45.000.000 für jedes abhängige Kind (bis zu fünf Kinder). Die genauen Zahlen für 2025 sollten mit aktualisierten offiziellen Quellen bestätigt werden.
  • Währungsumrechnung: Gehälter, die in Fremdwährungen gezahlt werden, sind ab dem 1. April 2024 zum festgelegten Marktkurs (wie dem Sayrafa-Kurs) in libanesische Pfund umzurechnen, bevor die Steuern berechnet werden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: Derzeit auf 3 % festgesetzt, gilt dieser Satz für das Gehalt des Arbeitnehmers, und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abzüge und die Überweisung dieses Betrags an den National Social Security Fund (NSSF). Diese Angabe ist gültig ab dem 5. Februar 2025 und kann sich ändern. Es ist wichtig, dies mit offiziellen Quellen zu bestätigen.
  • NSSF-Beiträge: Zusätzlich zum 3 %-igen Beitrag des Arbeitnehmers leisten Arbeitgeber Beiträge zu verschiedenen NSSF-Zweigen, die Bereiche wie Familienzulagen, Krankheits- und Mutterschaftsleistungen, Abfindungen am Ende des Dienstverhältnisses und andere Zuweisungen abdecken.

Zulagen und abzugsfähige Ausgaben

  • Transportzulage: Ab dem 15. Februar 2024 wurde die tägliche Transportzulage auf LL 450.000 für den privaten Sektor erhöht.
  • Schulzulage: Eine jährliche Schulzulage von bis zu LL 6.000.000 für maximal drei Kinder ist absetzbar.
  • Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge können für bestimmte Ausgaben erlaubt sein, wie Beiträge zu anerkannten Pensionskassen, bestimmte Stipendien, Abfindungen am Ende des Dienstverhältnisses und andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Leistungen innerhalb festgelegter Grenzen und Bedingungen. Diese Bedingungen können die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und die allgemeine Anwendbarkeit auf alle Arbeitnehmer umfassen. Bestimmte Leistungen, wie jene für Hebammen oder dauerhaft Behinderte infolge der Explosion im Hafen von Beirut, könnten von der Lohnsteuer befreit sein.

Arbeitgeberpflichten

Libanesische Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen und diese Zahlungen an die zuständigen Behörden zu überweisen. Es gibt spezifische Fristen für die Einreichung und Zahlung, die einzuhalten sind, wobei die neuesten Verordnungen des Finanzministeriums für das aktuelle Jahr zu konsultieren sind.

Zusätzliche Hinweise

Es wird dringend empfohlen, offizielle Regierungsquellen, einschließlich der Website des Finanzministeriums und offizieller Amtsblätter, zu konsultieren, um die aktuellsten und genauesten Details zu Steuervorschriften, Sätzen, Fristen und etwaigen jüngsten Änderungen zu erhalten. Die Konsultation eines Steuerberaters ist ebenfalls ratsam für eine persönliche Beratung und Klärung.

Martijn
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