Iceland betreibt ein progressives Steuersystem, bei dem die Einkommensteuersätze mit steigendem Einkommen ansteigen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen und Beiträge, die korrekt verwaltet werden müssen. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer aus den Gehältern der Arbeitnehmer und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitnehmer von persönlichen Steuerfreibeträgen profitieren und möglicherweise für bestimmte Abzüge in Frage kommen. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist wesentlich für eine konforme Beschäftigung in Island.
Das Verständnis der spezifischen Steuersätze, Schwellenwerte und Meldeverfahren für 2025 ist entscheidend für Unternehmen, die Personal in Island beschäftigen. Dazu gehört die Einhaltung der monatlichen Gehaltsabrechnungsberichte und der jährlichen Erklärungen gegenüber den isländischen Steuerbehörden.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Island sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge auf die Bruttogehälter ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialprogramme. Der primäre Beitrag ist die Arbeitgeber-Sozialversicherungssteuer (tryggingagjald).
Für 2025 wird erwartet, dass der allgemeine Satz für die Arbeitgeber-Sozialversicherungssteuer 6,90% des insgesamt an die Arbeitnehmer gezahlten Bruttogehalts beträgt. Dieser Satz gilt für die meisten Sektoren.
Es kann einen reduzierten Satz für bestimmte Sektoren geben, wie z.B. Fischerei und Landwirtschaft, der für 2025 auf 0,34% geschätzt wird.
Diese Beiträge werden auf die Gesamtsumme der Löhne, Gehälter und sonstigen steuerpflichtigen Leistungen berechnet, die vor Abzügen an die Arbeitnehmer gezahlt werden. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Meldung und monatliche Zahlung dieser Beiträge an die Direktion für Innere Einnahmen (Skatturinn).
Anforderungen an die Lohnsteuerabzugspflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer (PAYE - Pay As You Earn) von den Gehältern der Arbeitnehmer im Auftrag der Steuerbehörden einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers und seinem persönlichen Steuerfreibetrag ab.
Island verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem mit unterschiedlichen Steuerklassen. Die Steuersätze und -klassen für 2025 werden voraussichtlich wie folgt strukturiert sein:
Jährliches Einkommen (ISK) | Steuersatz |
---|---|
Bis zu 447.897 pro Monat | 31,45% |
Über 447.897 pro Monat | 37,95% |
Hinweis: Diese Klassen und Sätze basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und Prognosen für 2025 und unterliegen der endgültigen Bestätigung.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen persönlichen Steuerfreibetrag, der die zu zahlende Einkommensteuer reduziert. Für 2025 wird erwartet, dass der volle persönliche Steuerfreibetrag 69.288 ISK pro Monat beträgt. Arbeitnehmer können wählen, ob sie ihren vollen persönlichen Steuerfreibetrag auf ihre Haupterwerbseinkommen anwenden oder auf mehrere Arbeitgeber verteilen. Wird der volle Freibetrag nicht gegen die Einkommensteuer verwendet, kann der Rest gegen kommunale Steuern angerechnet werden.
Arbeitgeber müssen den korrekten Betrag der Einkommensteuer für jede Abrechnungsperiode anhand des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und seines zugewiesenen persönlichen Steuerfreibetrags berechnen.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Island profitieren hauptsächlich vom persönlichen Steuerfreibetrag. Während das Steuersystem mit begrenzten Abzügen im Vergleich zu einigen anderen Ländern gestaltet ist, können bestimmte Beiträge und Ausgaben das zu versteuernde Einkommen oder die Steuerlast eines Arbeitnehmers verringern.
Wichtige Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer umfassen:
- Persönlicher Steuerfreibetrag: Wie erwähnt, ist dies der primäre Freibetrag, der die Einkommensteuerlast mindert.
- Pflichtige Rentenversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer sind verpflichtet, einen Prozentsatz ihres Gehalts in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Der verpflichtende Arbeitnehmeranteil beträgt 4% des Bruttogehalts. Diese Beiträge sind vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge im Auftrag des Arbeitnehmers (typischerweise 8% oder mehr, abhängig vom Kollektivvertrag), die nicht als Einkommen des Arbeitnehmers gelten, sondern als Arbeitgeberkosten.
- Freiwillige Pensionssparbeiträge: Arbeitnehmer können zusätzliche freiwillige Beiträge zu einer privaten Pensionskasse (dritter Säule) leisten. Diese Beiträge, bis zu einem bestimmten Limit (derzeit 4% des Bruttogehalts, vom Arbeitgeber bis zu 4% ergänzt), sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
- Kinderbeihilfen: Familien können Anspruch auf Kinderbeihilfen haben, die direkt an die Eltern gezahlt werden und kein Abzug von der Einkommensteuer sind, sondern eine soziale Leistung darstellen. Anspruch und Beträge hängen vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.
- Zinsaufwendungen: Unter bestimmten Bedingungen können Zinsen auf Hypothekendarlehen teilweise absetzbar sein.
Arbeitnehmer müssen diese Standardabzüge (wie Rentenbeiträge) in der Regel nicht explizit geltend machen; sie werden üblicherweise in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Andere Abzüge oder Freibeträge könnten eine spezielle Meldung durch den Arbeitnehmer in seiner jährlichen Steuererklärung erfordern.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber in Island müssen strenge monatliche und jährliche Meldepflichten einhalten.
- Monatliche Meldung (PAYE): Arbeitgeber müssen einen monatlichen Lohnbericht (skilagreining) einreichen, der die gezahlten Bruttogehälter, einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für jeden Arbeitnehmer detailliert auflistet. Dieser Bericht und die entsprechenden Zahlungen sind bis zum 15. des Monats nach der Abrechnungsperiode fällig. Zum Beispiel wird die Gehaltsabrechnung für Januar bis zum 15. Februar gemeldet und bezahlt.
- Jahresmeldung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Löhne und einbehaltenen Steuern für alle Arbeitnehmer einreichen. Dieser Bericht ist in der Regel Anfang des Folgejahres (z.B. Januar oder Februar 2026 für das Steuerjahr 2025) fällig.
- Jährliche Steuererklärung der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen ihre persönliche Einkommensteuererklärung jährlich einreichen. Die Frist hierfür ist in der Regel im März des Folgejahres (z.B. März 2026 für das Steuerjahr 2025). Arbeitgeber stellen den Arbeitnehmern eine Zusammenfassung ihrer Jahresverdienste und der einbehaltenen Steuern zur Verfügung, um bei der Einreichung zu helfen.
Das Versäumen dieser Fristen kann zu Strafen und Zinszahlungen führen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Island arbeiten, und ausländische Unternehmen, die dort Personal beschäftigen, können spezifische steuerliche Überlegungen haben.
- Steuerlicher Wohnsitz: Eine Person gilt in der Regel als steuerlicher Einwohner in Island, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land aufhält. Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner in der Regel nur auf in Island erzieltes Einkommen besteuert werden.
- Ausländische Arbeitnehmer: Ausländische Arbeitnehmer, die steuerliche Einwohner werden, unterliegen den gleichen Einkommensteuerregeln, einschließlich des persönlichen Steuerfreibetrags, wie isländische Staatsbürger. Nicht-Einwohner, die Einkommen in Island erzielen, unterliegen der Einkommensteuerabzugspflicht auf ihre in Island erzielten Einkünfte, haben aber möglicherweise keinen Anspruch auf den vollen persönlichen Steuerfreibetrag, es sei denn, es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
- Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Island beschäftigt, kann je nach Art und Dauer seiner Aktivitäten eine steuerpflichtige Präsenz (Permanent Establishment) begründen. Wird eine solche geschaffen, unterliegt das Unternehmen der isländischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Präsenz zurechenbar sind. Auch ohne eine Permanent Establishment ist ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Island beschäftigt, in der Regel verpflichtet, sich als Arbeitgeber zu registrieren und die Verpflichtungen hinsichtlich PAYE-Abzug und Sozialversicherungsbeiträgen zu erfüllen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Island hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern. Diese Abkommen können beeinflussen, wo Einkommen besteuert wird, und können Entlastungen bei Doppelbesteuerung für Einzelpersonen und Unternehmen bieten, die in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens sollten konsultiert werden.
Die Navigation durch diese internationalen Aspekte erfordert oft eine sorgfältige Prüfung der Wohnsitzregeln, Abkommensbestimmungen und Registrierungspflichten bei den isländischen Behörden.