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Urlaub in Französisch-Guayana

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Französisch-Guayana

Updated on April 27, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen in Französisch-Guayana erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsvorschriften, die größtenteils auf dem französischen Arbeitsgesetzbuch basieren. Arbeitgeber, die im Gebiet tätig sind, müssen die Einhaltung dieser Regeln sicherstellen, um ihre Belegschaft ordnungsgemäß zu verwalten und ihre gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Mitarbeiterauszeit zu erfüllen.

Mitarbeiter in Französisch-Guayana haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich bezahltem Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit, unter anderem. Diese Ansprüche sollen den Mitarbeitern die notwendige Erholung, Zeit für persönliche Angelegenheiten und Unterstützung bei bedeutenden Lebensereignissen bieten.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Französisch-Guayana haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Mindestanspruch beträgt 2,5 Arbeitstage pro Monat tatsächlicher Arbeit beim selben Arbeitgeber. Dieser Anspruch sammelt sich über einen Referenzzeitraum an, der typischerweise vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres reicht.

Der insgesamt minimale Jahresurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr, was fünf Wochen entspricht. Diese Berechnung basiert auf einer sechs-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Samstag). Wird die Berechnung auf Arbeitstage (Montag bis Freitag) bezogen, beträgt der Anspruch 25 Arbeitstage. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können großzügigere Urlaubsansprüche vorsehen.

Der Urlaub muss in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums genommen werden, der vom Arbeitgeber festgelegt wird, häufig zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober. Mitarbeiter können in der Regel nicht auf ihren Anspruch auf Jahresurlaub verzichten, im Austausch gegen eine Zahlung, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der aufgelaufener, aber nicht genommener Urlaub ausgezahlt wird.

Feiertage

In Französisch-Guayana werden jährlich eine Reihe von Feiertagen begangen. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf freie Tage an diesen Tagen, oft mit Bezahlung, abhängig vom jeweiligen Feiertag und den Bedingungen ihres Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags. Einige Feiertage fallen auf feste Daten, andere variieren jährlich.

Hier sind einige der standardmäßigen Feiertage, die in Französisch-Guayana beobachtet werden, einschließlich jener, die typischerweise 2025 gelten:

Datum Feiertagsname
1. Januar Neujahr
Variabel Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
8. Mai Tag des Sieges in Europa
Variabel Himmelfahrt
Variabel Pfingstmontag
14. Juli Bastille-Tag
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
11. November Waffenstillstandstag
25. Dezember Weihnachten

Hinweis: Zusätzliche lokale Feiertage können neben diesen nationalen Feiertagen beobachtet werden.

Krankheitsurlaub

Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub. Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein ärztliches Attest (arrêt de travail) vorlegen, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Während des Krankheitsurlaubs können Mitarbeiter Anspruch auf Taggelder aus dem Sozialsystem (Assurance Maladie) haben, unter bestimmten Bedingungen (z.B. Mindestbeitragszeit). Zusätzlich sind Arbeitgeber oft gesetzlich oder tarifvertraglich verpflichtet, eine ergänzende Zulage zu gewähren, um die Sozialversicherungsleistungen aufzustocken und sicherzustellen, dass der Mitarbeiter einen Prozentsatz seines normalen Gehalts für einen bestimmten Zeitraum erhält. Dauer und Höhe dieser Arbeitgeberzuschüsse hängen in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Es gibt üblicherweise eine Karenzzeit (délai de carence) von drei Tagen, bevor die Taggelder der Sozialversicherung ausgezahlt werden, wobei diese in bestimmten Fällen durch die ergänzende Zulage des Arbeitgebers abgedeckt oder entfallen kann (z.B. bei Arbeitsunfällen).

Elternzeit

Das Arbeitsrecht in Französisch-Guayana sieht verschiedene Arten von Elternzeit vor, um Mitarbeiter während Schwangerschaft, Geburt und Adoption zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub (Congé Maternité): Dies ist ein obligatorischer Urlaub für weibliche Mitarbeiter während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Standarddauer beträgt 16 Wochen für die ersten beiden Kinder (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 10 Wochen danach). Diese Dauer erhöht sich bei weiteren Kindern oder Mehrlingsgeburten. Die Sozialversicherung stellt während des Mutterschaftsurlaubs Taggelder bereit, häufig ergänzt durch den Arbeitgeber.
  • Vaterschafts- und Willkommensurlaub (Congé de Paternité et d'Accueil de l'Enfant): Väter und Partner haben Anspruch auf Urlaub bei der Geburt eines Kindes. Dieser Urlaub besteht aus einer verpflichtenden Dauer von 4 Kalendertagen unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub (Congé de Naissance - 3 Tage) sowie einer zusätzlichen Periode von 25 Kalendertagen (bzw. 32 Tage bei Mehrlingsgeburten). Dieser Urlaub kann am Stück oder auf zwei Perioden verteilt genommen werden. Die Sozialversicherung stellt während dieses Urlaubs Taggelder bereit.
  • Adoptionsurlaub (Congé d'Adoption): Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Adoptionsurlaub. Die Standarddauer beträgt 16 Wochen für das erste (oder zweite) Kind, mit Erhöhungen bei weiteren oder Mehrfachadoptionen. Dieser Urlaub kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Die Sozialversicherung stellt Taggelder bereit.
  • Elternzeit (Congé Parental d'Éducation): Nach Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub kann ein Elternteil Elternzeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Diese kann in Vollzeit oder Teilzeit genommen werden und dauert anfangs bis zu einem Jahr, mit Verlängerung bis zum dritten Geburtstag des Kindes (oder später in bestimmten Fällen). Diese Elternzeit ist in der Regel unbezahlt, allerdings kann die Sozialversicherung eine Leistung (Prestation Partagée d'Éducation de l'Enfant - PreParE) unter bestimmten Bedingungen gewähren.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien können Mitarbeiter in Französisch-Guayana Anspruch auf weitere spezielle Urlaubsarten für bestimmte Ereignisse oder Zwecke haben:

  • Trauerurlaub (Congé pour Événements Familiaux): Mitarbeiter haben Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub bei familiären Ereignissen wie Tod eines Ehepartners, Elternteils, Kindes oder anderer naher Verwandter. Die genaue Dauer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
  • Hochzeits- oder Zivilstands-Urlaub: Mitarbeiter erhalten in der Regel einige Tage bezahlten Urlaub für ihre eigene Heirat oder Zivilstandsfeier.
  • Umzugsurlaub: Einige Tarifverträge gewähren einen oder zwei Tage bezahlten Urlaub für einen Umzug.
  • Bildungsurlaub (Congé de Formation Économique, Sociale, et Syndicale / Congé de Formation Professionnelle): Mitarbeiter können Anspruch auf Urlaub für Weiterbildungszwecke haben, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer oder gewerkschaftlicher Schulungen oder beruflicher Entwicklung. Bedingungen und Bezahlung variieren.
  • Sabbatical (Congé Sabbatique): Mitarbeiter mit ausreichender Betriebszugehörigkeit können für persönliche Projekte längeren unbezahlten Urlaub nehmen.
  • Urlaub aus persönlichen Gründen (Congé pour Convenance Personnelle): Unbezahlter Urlaub kann nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt werden.

Die spezifischen Bedingungen, die Dauer und mögliche Vergütungen für diese Urlaubsarten können je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unternehmensgröße, anwendbarem Tarifvertrag und den jeweiligen Umständen variieren.

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