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Steuern in Französisch-Guayana

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Französisch-Guayana

Updated on April 27, 2025

French Guiana, as an overseas department of France, operates under a tax system largely aligned with that of metropolitan France. This includes regulations governing both employer payroll taxes and employee income tax deductions. Employers operating in French Guiana are responsible for calculating, withholding, and remitting various contributions and taxes on behalf of their employees, ensuring compliance with French social security and tax codes, which are administered locally.

Understanding these obligations is crucial for businesses employing staff in the territory. The system involves contributions to social security funds covering health, retirement, unemployment, and other benefits, as well as the withholding of income tax directly from employee salaries. Navigating these requirements accurately is essential for legal and compliant employment practices.

Employer Social Security and Payroll Tax Obligations

Employers in French Guiana are required to contribute to various social security schemes based on employee salaries. These contributions fund healthcare, pensions, unemployment benefits, family allowances, and other social programs. The calculation basis for these contributions is typically the gross salary, although specific ceilings (plafonds) apply to certain contributions.

Key employer contribution areas include:

  • Health Insurance (Assurance Maladie): Covers healthcare costs.
  • Pension (Assurance Vieillesse): Funds employee retirement pensions. This includes basic and supplementary schemes.
  • Unemployment Insurance (Assurance Chômage): Provides benefits to unemployed individuals.
  • Family Allowances (Allocations Familiales): Supports families with children.
  • Workplace Accidents and Occupational Diseases (Accidents du Travail et Maladies Professionnelles): Covers costs related to work-related injuries or illnesses. The rate is variable depending on the company's activity sector and size.
  • Other Contributions: May include contributions for professional training, housing aid, and specific local taxes or contributions.

Contribution rates are subject to change annually. For 2025, rates are expected to remain largely consistent with the general French system, though specific territorial adjustments or exemptions may apply. Employers must declare and pay these contributions monthly or quarterly to the relevant social security body, such as the Caisse Générale de Sécurité Sociale (CGSS) in French Guiana.

Contribution Type Employer Rate (Indicative for 2025) Employee Rate (Indicative for 2025) Calculation Basis
Health Insurance ~7.00% - 13.00% (variable) ~0.00% Gross Salary
Basic Pension (Vieillesse Plafonnée) ~8.58% ~6.90% Salary up to SS Ceiling
Basic Pension (Vieillesse Déplafonnée) ~1.90% ~0.40% Full Gross Salary
Unemployment Insurance ~4.05% ~0.00% Salary up to SS Ceiling
Family Allowances ~3.45% - 5.25% (variable) ~0.00% Full Gross Salary
Supplementary Pension (AGIRC-ARRCO) Variable based on salary bracket Variable based on salary bracket Salary up to specific ceilings
CSG/CRDS ~9.20% (partially deductible) ~9.70% (partially deductible) Broadened Salary Basis

Hinweis: Die Sätze sind indikativ basierend auf aktuellen französischen Vorschriften und können spezifischen Anpassungen für Überseegebiete oder Änderungen für 2025 unterliegen.

Income Tax Withholding Requirements

Frankreich, einschließlich Französisch-Guayana, betreibt ein Pay-As-You-Earn (Prélèvement à la source - PAS) System für die Einkommensteuer. Arbeitgeber sind verantwortlich für die direkte Quellensteuer auf das Einkommen der Mitarbeiter jeden Monat anhand eines vom französischen Finanzamt (Direction Générale des Finances Publiques - DGFIP) bereitgestellten Steuersatzes.

Der auf das Gehalt eines Mitarbeiters angewandte Steuersatz ist in der Regel ein personalisierter Satz, der von der DGFIP auf Grundlage der Einkommenssteuererklärung des Vorjahres und der Haushaltslage des Mitarbeiters berechnet wird. Mitarbeiter können ihren Satz online in ihrem persönlichen Steuerkonto verwalten.

Wenn ein Mitarbeiter keinen personalisierten Satz angegeben hat oder für neue Mitarbeiter, muss der Arbeitgeber eine nicht-personalisierte, standardisierte Rate anhand des monatlichen Gehalts anwenden. Dieser Standardsteuersatz ist vorläufig, und die Steuerpflicht des Mitarbeiters wird im folgenden Jahr anhand der jährlichen Steuererklärung angepasst.

Arbeitgeber müssen die einbehaltenen Einkommensteuerbeträge monatlich über das DSN-System (Déclaration Sociale Nominative) deklarieren und die Mittel bis zur festgelegten Frist an die DGFIP überweisen.

Employee Tax Deductions and Allowances

Mitarbeiter in Französisch-Guayana unterliegen der Einkommensteuer auf ihr Einkommen, können aber bei der jährlichen Einkommensteuererklärung von verschiedenen Abzügen und Freibeträgen profitieren. Während die Einkommensteuer an der Quelle einbehalten wird, wird die endgültige Steuerpflicht anhand der jährlichen Erklärung berechnet.

Häufige Abzüge und Freibeträge umfassen:

  • Standardabzug für Berufsausgaben: Ein fixer Freibetrag (typischerweise 10 % des Gehalts, mit Mindest- und Höchstgrenzen) wird automatisch angewandt, es sei denn, der Mitarbeiter entscheidet sich für den Abzug tatsächlicher Berufsausgaben.
  • Tatsächliche Berufsausgaben: Mitarbeiter können dokumentierte tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen (z.B. Reisekosten, Verpflegung, Weiterbildungskosten), anstelle des Standardabzugs abziehen.
  • Familiäre Quotient (Quotient Familial): Das Steuersystem berücksichtigt die Anzahl der Angehörigen im Haushalt (Ehepartner, Kinder, andere Dependents), um die Steuerlast zu berechnen. Jeder Angehörige erhöht die "Teile" des Quotienten, was die Steuerlast reduziert.
  • Spezifische Freibeträge und Steuervergünstigungen: Diese können Abzüge für Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeplänen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen, Energieeffizienzmaßnahmen und andere spezifische Ausgaben umfassen, vorbehaltlich Bedingungen und Grenzen.

Mitarbeiter melden diese Elemente jährlich bei der DGFIP, die ihre endgültige Steuerpflicht berechnet und ihre Quellensteuer für das folgende Jahr anpasst.

Tax Compliance and Reporting Deadlines

Arbeitgeber in Französisch-Guayana müssen strenge Fristen für die Deklaration sozialer Beiträge und die Überweisung sowohl der Sozialbeiträge als auch der einbehaltenen Einkommensteuer einhalten.

  • Monatliche/Quartalsweise Sozialerklärungen (DSN): Das primäre Meldeverfahren ist die DSN, eine monatliche elektronische Erklärung. Sie enthält detaillierte Informationen über Mitarbeiter, Gehälter sowie berechnete Sozialbeiträge und Einkommensteuerabzüge. Die Frist für die Einreichung der DSN und die Zahlung der Beiträge ist in der Regel der 5. oder 15. des Folgemonats, abhängig von der Unternehmensgröße und Zahlungsfrequenz.
  • Monatliche Einkommensteuerüberweisung (PAS): Die vom Gehalt einbehaltene Einkommensteuer muss monatlich an die DGFIP überwiesen werden. Die Frist ist in der Regel der 15. des Monats nach der Gehaltsabrechnung.
  • Jährliche Berichterstattung: Während die DSN laufende Berichte ermöglicht, müssen Arbeitgeber die Genauigkeit der jährlichen Zusammenfassungen für die Mitarbeiter und die Übermittlung an die Behörden sicherstellen.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen oder fehlerhafte Berichterstattung kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen führen.

Special Tax Considerations for Foreign Workers and Companies

Ausländische Arbeitnehmer, die in Französisch-Guayana beschäftigt sind, unterliegen im Allgemeinen denselben Sozialversicherungs- und Einkommensteuerregeln wie französische Staatsbürger, insbesondere wenn sie als Steueransässige Frankreichs gelten. Die Steueransässigkeit wird anhand von Kriterien wie dem Hauptwohnsitz, dem Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen oder der Aufenthaltsdauer bestimmt.

  • Steueransässigkeit: Nicht-Residenten, die vorübergehend in Französisch-Guayana arbeiten, können speziellen Quellensteuerregeln auf ihre französisch bezogenen Einkünfte unterliegen, möglicherweise zu einem Pauschalsatz, abhängig von ihrer konkreten Situation und den Bestimmungen eines etwaigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und ihrem Wohnsitzland.
  • Sozialversicherungsabkommen: Frankreich hat Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Ländern. Diese Abkommen können Doppelbeiträge (Beiträge in zwei Ländern) verhindern und sicherstellen, dass Arbeitszeiten in verschiedenen Ländern für die Anspruchsberechtigung berücksichtigt werden. Ausländische Arbeitnehmer aus Ländern mit solchen Abkommen können für einen begrenzten Zeitraum weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes unterliegen, sofern sie eine Versicherungskarte (z.B. A1-Zertifikat für EU/EEA/Schweiz) besitzen.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die Personal in Französisch-Guayana beschäftigen, gelten als steuerpflichtige Präsenz und müssen die französischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten für diese Mitarbeiter erfüllen, auch wenn sie keine registrierte Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Gebiet haben. Die Beauftragung eines Employer of Record ist eine gängige Lösung für ausländische Unternehmen, um diese komplexen lokalen Compliance-Anforderungen ohne Gründung einer juristischen Person zu verwalten.

Das Verständnis dieser spezifischen Überlegungen ist entscheidend für ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, die in Französisch-Guayana tätig sind oder dort arbeiten, um die vollständige Einhaltung der lokalen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze sicherzustellen.

Martijn
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