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Vereinbarungen in Estland

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Learn about employment contracts and agreements in Estland

Updated on April 27, 2025

Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse ist grundlegend für Unternehmen, die in Estland tätig sind. Der rechtliche Rahmen für Beschäftigung ist hauptsächlich im Employment Contracts Act festgelegt, der die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer definiert. Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag ist entscheidend für Klarheit, rechtliche Konformität und die Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen mit estnischem Recht und den spezifischen Bedürfnissen der Arbeitsbeziehung übereinstimmen.

Das Verständnis der Nuancen des estnischen Arbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich Vertragstypen, obligatorischer Klauseln und Kündigungsverfahren, ist für jedes Unternehmen, das im Land einstellt, unerlässlich. Dieses Wissen hilft Arbeitgebern, sich effektiv im rechtlichen Umfeld zurechtzufinden und eine stabile Belegschaft aufzubauen, während sie die lokalen Vorschriften einhalten.

Arten von Arbeitsverträgen

Das estnische Recht erkennt hauptsächlich zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen an: unbefristete und befristete Verträge. Die Wahl des Vertragstyps hängt von der Natur und Dauer der ausgeführten Arbeit ab.

  • Unbefristeter Vertrag: Dies ist die Standard- und bevorzugte Art des Arbeitsvertrags in Estland. Er legt kein Enddatum fest und läuft bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den gesetzlichen Grundlagen und Verfahren.
  • Befristeter Vertrag: Dieser Vertragstyp ist für temporäre Arbeiten vorgesehen und kann nur unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen abgeschlossen werden. Diese Umstände umfassen typischerweise:
    • Durchführung temporärer Arbeiten (z.B. saisonale Arbeiten, projektbezogene Arbeiten).
    • Ersatz eines vorübergehend abwesenden Mitarbeiters (z.B. Elternzeit).
    • Andere durch Gesetz oder Tarifvertrag vorgeschriebene Fälle.

Ein befristeter Vertrag darf maximal fünf Jahre dauern. Wird ein befristeter Vertrag ohne gültige rechtliche Grundlage abgeschlossen oder setzt sich die gleiche Art befristeter Arbeit länger als fünf Jahre fort, kann dies als unbefristeter Vertrag angesehen werden.

Wesentliche Klauseln

Estnische Arbeitsverträge müssen bestimmte obligatorische Bedingungen enthalten, um rechtlich konform zu sein. Während zusätzliche Klauseln hinzugefügt werden können, sind diese Kernelemente durch den Employment Contracts Act vorgeschrieben.

Klausel Beschreibung
Parteien Identifikationsdaten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Abschlussdatum Das Datum, an dem der Arbeitsvertrag unterschrieben wird.
Beginn der Beschäftigung Das Datum, an dem der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt.
Stellenbezeichnung/Position Eine klare Beschreibung der Rolle und Hauptaufgaben des Arbeitnehmers.
Arbeitsort Der Ort, an dem die Arbeit hauptsächlich ausgeführt wird.
Arbeitszeit Angabe der Arbeitsstunden (z.B. Vollzeit, Teilzeit) und des Zeitplans.
Vergütung Das Gehalt oder der Lohnbetrag, Zahlungsfrequenz und Zahlungsmethode.
Urlaubsanspruch Dauer des jährlichen bezahlten Urlaubs (mindestens 28 Kalendertage).
Kündigungsfrist Die erforderliche Frist für die Kündigung durch eine der Parteien.
Verweis auf Gesetz/CBA Erwähnung der anwendbaren Gesetze, Tarifverträge oder internen Vorschriften.

Diese wesentlichen Bedingungen müssen im schriftlichen Arbeitsvertrag klar angegeben werden, der dem Arbeitnehmer vorgelegt wird.

Probezeit

Eine Probezeit ist ein Standardmerkmal der estnischen Arbeitsverträge und ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung der Arbeitsbeziehung zu beurteilen.

  • Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt vier Monate.
  • Für befristete Verträge, die kürzer als sechs Monate sind, darf die Probezeit die Hälfte der Vertragsdauer nicht überschreiten.
  • Ziel der Probezeit ist es, die beruflichen Fähigkeiten, die Gesundheit und die Eignung des Mitarbeiters für die Stelle sowie die Eignung des Arbeitgebers für den Mitarbeiter zu bewerten.
  • Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit 15 Kalendertagen Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden, ohne dass ein spezieller Grund außer der Beurteilung der Eignung erforderlich ist.
  • Wird der Vertrag während der Probezeit nicht gekündigt, gilt der Arbeitnehmer als erfolgreich geprüft, und der Vertrag läuft unter den Standardbedingungen weiter.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Probezeit nicht verpflichtend ist und durch Vereinbarung der Parteien entfallen kann, obwohl dies eher die Ausnahme ist.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Arbeitgeber in Estland möchten möglicherweise Klauseln aufnehmen, die vertrauliche Informationen schützen und Arbeitnehmer nach Beendigung ihrer Beschäftigung vom Wettbewerb ausschließen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese sind in der Regel durchsetzbar, wenn sie den Umfang der vertraulichen Informationen und die Dauer der Verpflichtung klar definieren. Die Verpflichtung, Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, besteht oft auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
  • Wettbewerbsverbotsklauseln: Diese Klauseln beschränken die Fähigkeit eines Arbeitnehmers, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel in Estland gültig und durchsetzbar ist, muss sie bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen:
    • Sie muss schriftlich sein.
    • Sie muss in Umfang, Dauer und geografischer Reichweite angemessen sein.
    • Sie muss notwendig sein, um die legitimen Geschäftsinteressen des Arbeitgebers zu schützen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundenbeziehungen).
    • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Einschränkung während der Wettbewerbsverbotsperiode zahlen. Das Gesetz legt die Höhe nicht fest, aber sie muss vereinbart und gezahlt werden.
    • Die maximale Dauer für eine Wettbewerbsverbotsklausel beträgt ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ohne angemessene Vergütung ist eine Wettbewerbsverbotsklausel in der Regel nicht durchsetzbar.

Vertragsänderung und -kündigung

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags oder seine Beendigung erfordert die Einhaltung spezifischer rechtlicher Verfahren und Grundlagen in Estland.

  • Änderung: Änderungen an den wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags (z.B. Gehalt, Position, Arbeitszeit) erfordern in der Regel die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind nur in begrenzten Fällen zulässig, die durch Gesetz geregelt sind, z.B. bei Änderungen aus wirtschaftlichen Gründen oder bei Änderungen der Arbeitsorganisation, und erfordern oft eine vorherige Ankündigung sowie die Möglichkeit, alternative Positionen anzubieten.
  • Kündigung: Ein Arbeitsvertrag kann durch Vereinbarung der Parteien, durch den Arbeitnehmer mit Kündigungsfrist oder durch den Arbeitgeber mit Kündigungsfrist aus bestimmten rechtlichen Gründen beendet werden.
    • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer kann einen unbefristeten Vertrag mit 30 Kalendertagen Kündigungsfrist kündigen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 15 Kalendertage. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag auch außerordentlich aus einem triftigen Grund kündigen (z.B. Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber).
    • Kündigung durch den Arbeitgeber: Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag aus Gründen kündigen, die mit dem Verhalten, der Arbeitsleistung oder wirtschaftlichen Gründen des Arbeitgebers zusammenhängen. Gültige Gründe sind unter anderem:
      • Verletzung der Pflichten durch den Arbeitnehmer.
      • Ungeeignetheit des Arbeitnehmers für die Stelle (z.B. aufgrund von Gesundheit oder mangelnden Fähigkeiten).
      • Redundanz aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. Rückgang des Arbeitsvolumens, Umstrukturierungen).
    • Die Kündigung durch den Arbeitgeber erfordert die schriftliche Mitteilung und die Angabe des gesetzlichen Kündigungsgrundes. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und variiert von 15 Kalendertagen (bei weniger als 1 Jahr Dienstzeit) bis zu 90 Kalendertagen (bei 10+ Jahren Dienstzeit). Bei Kündigung wegen Redundanz ist der Arbeitgeber in der Regel auch verpflichtet, Abfindungszahlungen basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu leisten. Außerordentliche Kündigungen wegen schwerwiegender Verstöße können eine Kündigung ohne vorherige Ankündigung erlauben.
Martijn
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