Employment Cost Calculator for Costa Rica
Calculate your complete hiring costs for Costa Rica employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung (CCSS) | 26,67% | Bruttogehalt |
Nationales Ausbildungsinstitut (INA) | 1,5% | Lohn- und Gehaltsabrechnung (für Unternehmen mit 5+ Mitarbeitenden) |
Gemeinsames Sozialhilfeinstitut (IMAS) | 0,5% | Bruttogehalt |
Arbeitsrisikoversicherung (INS) | Variabel | Bruttogehalt |
Einreichung & Einhaltung
- Lohnsteuerabgaben werden monatlich zwischen dem 26. und dem 6. des Folgemonats gezahlt.
- Monatliche Quellensteuererklärungen für die Einkommenssteuer müssen bis zum 15. des Monats nach dem Abrechnungszeitraum eingereicht und bezahlt werden.
- Neue Mitarbeitende müssen innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsaufnahme für die Gehaltsabrechnung registriert werden.
In Costa Rica ziehen Arbeitgeber Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer ab, einschließlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Einkommensteuer
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die folgenden Einkommensteuerklassen für salarierte Arbeitnehmer, Rentner und Personen, die Rentenzahlungen erhalten:
- 0% für monatliches Einkommen bis CRC 922.000,00
- 10% für monatliches Einkommen zwischen CRC 922.000,01 und CRC 1.352.000,00
- 15% für monatliches Einkommen zwischen CRC 1.352.000,01 und CRC 2.373.000,00
- 20% für monatliches Einkommen zwischen CRC 2.373.000,01 und CRC 4.745.000,00
- 25% für monatliches Einkommen über CRC 4.745.000,00
Steuergutschriften sind für Dependents verfügbar: CRC 1.720 pro Kind und CRC 2.600 pro Ehepartner. Diese werden direkt vom geschuldeten Steuerbetrag abgezogen. Zum Beispiel fällt ein Arbeitnehmer, der CRC 1.500.000 monatlich verdient, in die 15%-Klasse, und wenn er ein Kind und einen Ehepartner hat, belaufen sich seine Steuergutschriften auf insgesamt CRC 4.320.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer tragen 10,67 % ihres Gesamteinkommens zur Sozialversicherung bei. Dieser Betrag wird direkt vom Gehalt abgezogen. Dieser Prozentsatz soll bis 2029 schrittweise auf 12,16 % steigen. Der Beitrag verteilt sich wie folgt (bis zum 31. Dezember 2025):
- Arbeitgeber: 5,42 %
- Arbeitnehmer: 4,17 %
- Staat: 1,57 %
Weitere Steuern und Abzüge
Obwohl keine weiteren Abzüge speziell für Arbeitseinkommen gewährt werden, könnten Personen mit Einkünften aus anderen Quellen zusätzliche Überlegungen haben. Zum Beispiel können Selbstständige bis zu 25 % ihres Bruttoeinkommens abziehen oder Ausgaben itemisieren.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge sowie deren Überweisung an die Steuerbehörden. Sie tragen auch 26,33 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung bei. Weitere Arbeitgeberpflichten umfassen das obligatorische 13. Monatsgehalt (aguinaldo), das jeweils bis zum 20. Dezember eines Jahres gezahlt wird. Arbeitgeber sind außerdem für die Abführung der Arbeitnehmersteuern und die Einhaltung der Arbeitsgesetze und -vorschriften verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind per 5. Februar 2025 und Änderungen vorbehalten sind.