Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen, die in Burkina Faso tätig sind. Ein robustes Rahmenwerk für Arbeitsschutz und -sicherheit (OHS) ist entscheidend, nicht nur zum Schutz des Wohlergehens der Mitarbeitenden, sondern auch zur Einhaltung nationaler Vorschriften und zur Förderung eines produktiven Arbeitsumfelds. Die Einhaltung etablierter Standards hilft, Risiken zu mindern, Unfälle zu verhindern und trägt zur allgemeinen Nachhaltigkeit der Betriebe im Land bei.
Die Regierung von Burkina Faso hat eine rechtliche Struktur geschaffen, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in verschiedenen Sektoren regelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu verstehen und umzusetzen, um sichere Bedingungen für ihre Belegschaft zu schaffen, wobei sie sich an internationale Arbeitsstandards und nationale Prioritäten zum Schutz der Arbeiter orientieren.
Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und Regulierungsrahmen
Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit in Burkina Faso werden hauptsächlich durch den Arbeitsgesetzbuch geregelt, das allgemeine Prinzipien und Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit festlegt. Spezifische Dekrete und Vorschriften erläutern diese Prinzipien weiter, behandeln besondere Gefahren, Branchen und Verwaltungsverfahren. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie andere relevante Ministerien (wie Gesundheit) überwachen die Umsetzung und Durchsetzung dieser Gesetze.
Wichtige Aspekte des Regulierungsrahmens umfassen:
- Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
- Anforderungen an Hygiene und Sanitäreinrichtungen am Arbeitsplatz.
- Vorschriften zu bestimmten Arbeitsarten, Maschinen und Substanzen.
- Bestimmungen für medizinische Dienste und Erste Hilfe am Arbeitsplatz.
- Regeln zu Arbeitszeiten und Ruhepausen, die die Sicherheit beeinflussen.
Standards und Praktiken im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit
Arbeitgeber in Burkina Faso werden erwartet, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Dies beinhaltet die Etablierung und Aufrechterhaltung von OHS-Standards, die auf die spezifischen Aktivitäten und Gefahren ihrer Betriebe zugeschnitten sind. Eine Kernpraxis ist die systematische Risikoanalyse, um potenzielle Gefahren zu ermitteln und geeignete präventive sowie schützende Maßnahmen umzusetzen.
Wichtige Standards und Praktiken umfassen:
- Risikoanalyse: Regelmäßige Bewertungen des Arbeitsplatzes, um potenzielle Gefahren (z.B. physisch, chemisch, biologisch, ergonomisch, psychosozial) zu identifizieren und das Risikoniveau zu bewerten. Basierend auf der Bewertung werden Kontrollmaßnahmen entwickelt und umgesetzt.
- Präventive Maßnahmen: Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Risiken. Dazu gehört die Sicherstellung der Maschinensicherheit, angemessene Belüftung, sicherer Umgang mit Materialien und die Einrichtung sicherer Arbeitsverfahren.
- Sicherheitsausschüsse: Abhängig von Größe und Art des Betriebs kann die Einrichtung eines Health and Safety Committee verpflichtend sein. Diese Ausschüsse bestehen typischerweise aus Vertretern des Managements und der Mitarbeitenden und dienen als Forum für die Diskussion von OHS-Themen, die Überprüfung von Vorfällen und die Vorschlagserstellung für Verbesserungen.
- Schulungsanforderungen: Bereitstellung angemessener Schulungen für Mitarbeitende zu Arbeitsplatzgefahren, sicheren Arbeitspraktiken, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PPE) und Notfallverfahren. Schulungen sollten bei Einstellung, bei Einführung neuer Aufgaben oder Geräte sowie regelmäßig danach erfolgen.
- Bereitstellung von PPE: Kostenlose Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung für Mitarbeitende, wenn Risiken nicht anderweitig ausreichend kontrolliert werden können, sowie deren ordnungsgemäße Nutzung und Wartung.
Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen
Arbeitsplatzinspektionen werden von Arbeitsinspektoren und anderen autorisierten Beamten durchgeführt, um die Einhaltung der OHS-Gesetzgebung sicherzustellen. Diese Inspektionen können routinemäßig, nach einer Beschwerde oder nach einem Unfall erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, vollständig mit den Inspektoren zusammenzuarbeiten und Zugang zum Arbeitsplatz sowie relevante Dokumente zu gewähren.
Während einer Inspektion können die Behörden Folgendes untersuchen:
- Den physischen Zustand des Arbeitsplatzes, der Maschinen und Geräte.
- Sicherheitsverfahren und Arbeitsorganisation.
- Verfügbarkeit und Nutzung von PPE.
- Aufzeichnungen im Zusammenhang mit OHS, einschließlich Risikoanalysen, Schulungsnachweisen, Unfallberichten und medizinischer Überwachung.
- Die Funktionsfähigkeit des Health and Safety Committee, falls zutreffend.
Inspektoren haben die Befugnis, Anordnungen zur Behebung von Mängeln innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erlassen und im Falle akuter Gefahr die Aussetzung der Arbeitsaktivitäten anzuordnen.
Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen
Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit müssen spezifische Protokolle befolgt werden. Die unmittelbare Priorität besteht darin, Erste Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung für die betroffene Person(en) sicherzustellen sowie die Unfallstelle zu sichern, um weitere Vorfälle zu verhindern.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten den zuständigen Behörden zu melden. Der Meldeprozess umfasst in der Regel:
- Unmittelbare Maßnahmen: Erste Hilfe leisten und medizinische Hilfe suchen.
- Untersuchung: Eine interne Untersuchung durchführen, um die Ursache des Unfalls oder der Krankheit zu ermitteln.
- Benachrichtigung: Den Arbeitsinspektor und die Sozialversicherungsanstalt (Caisse Nationale de Sécurité Sociale - CNSS) innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (meist 24 oder 48 Stunden, abhängig von Schwere und spezifischer Vorschrift) informieren.
- Detaillierter Bericht: Einen ausführlichen schriftlichen Bericht an die Behörden übermitteln, inklusive Informationen zum Opfer, den Umständen des Vorfalls und den ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung.
Versäumnisse bei der Meldung von Unfällen oder Krankheiten können zu Strafen führen.
Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitenden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:
- Einen sicheren und gesunden Arbeitsumfeld schaffen, das frei von anerkannten Gefahren ist.
- Effektive OHS-Richtlinien und -Verfahren implementieren und aufrechterhalten.
- Risikoanalysen durchführen und Kontrollmaßnahmen umsetzen.
- Notwendige Sicherheitsschulungen und Überwachung bereitstellen.
- Die erforderliche PPE bereitstellen und warten.
- Sicherstellen, dass Maschinen und Geräte sicher und ordnungsgemäß gewartet werden.
- Notfallverfahren festlegen und Mitarbeitende darin schulen.
- Die erforderliche OHS-Dokumentation pflegen.
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten den Behörden melden.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden:
- Alle OHS-Regeln, Verfahren und Anweisungen des Arbeitgebers einhalten.
- Die bereitgestellte PPE korrekt verwenden.
- Eigenes Sicherheitsbewusstsein und das der anderen durch ihre Handlungen oder Unterlassungen schützen.
- Gefahren, unsichere Bedingungen oder Vorfälle (einschließlich Beinaheunfälle) ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber melden.
- Bei OHS-Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten.
- An OHS-Schulungsprogrammen teilnehmen.