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Steuern in Burkina Faso

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Burkina Faso

Updated on April 27, 2025

Die Bewältigung der Komplexitäten der Beschäftigungsbesteuerung ist ein entscheidender Aspekt bei der Geschäftstätigkeit in jedem Land, und Burkina Faso bildet keine Ausnahme. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gleichermaßen ihre jeweiligen Verpflichtungen und Rechte in Bezug auf Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer auf Einkommen verstehen. Die Einhaltung der lokalen Steuergesetze ist für einen reibungslosen Ablauf und die Vermeidung potenzieller Strafen unerlässlich.

Das Steuersystem in Burkina Faso wird von der Directorate General of Taxes (Direction Générale des Impôts - DGI) überwacht und umfasst verschiedene Komponenten, darunter Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer. Für Arbeitgeber liegt der Schwerpunkt bei der Lohnabrechnung hauptsächlich auf der Einbehaltung der Personal Income Tax (IRPP) von den Gehältern der Mitarbeiter und der Zahlung von Beiträgen zu den Sozialversicherungskassen. Das Verständnis der spezifischen Sätze, Schwellenwerte und Meldeanforderungen ist entscheidend für die Verwaltung einer konformen Gehaltsabrechnung im Land.

Arbeitgeberpflichten im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Burkina Faso sind verpflichtet, Beiträge zum National Social Security Fund (Caisse Nationale de Sécurité Sociale - CNSS) zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, darunter Familienzulagen, Berufsunfallversicherung und Rentenleistungen. Die Beitragssätze werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber den größeren Anteil trägt.

Die Standardbeitragssätze für die CNSS im Jahr 2025 werden voraussichtlich mit den letzten Jahren übereinstimmen und auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers bis zu einer bestimmten Obergrenze berechnet.

Beitragstyp Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Berechnungsgrundlage
Familienzulagen 6% 0% Bruttogehalt (bis Obergrenze)
Berufsunfälle 1% bis 5% 0% Bruttogehalt (bis Obergrenze)
Rentenleistungen 8% 5% Bruttogehalt (bis Obergrenze)
Gesamt (Arbeitgeber) 15% bis 19%
Gesamt (Arbeitnehmer) 5%
  • Die Rate für Berufsunfälle variiert je nach Tätigkeitsbereich und Risikostufe.
  • Die Obergrenze für CNSS-Beiträge wird jährlich überprüft und angepasst. Arbeitgeber müssen die für 2025 geltende Obergrenze prüfen.
  • Beiträge sind in der Regel monatlich fällig.

Neben der CNSS können Arbeitgeber auch Verpflichtungen in Bezug auf andere spezielle Fonds oder Steuern haben, abhängig von ihrer Branche oder Tarifverträgen, wobei die CNSS die primäre Sozialversicherungsbelastung darstellt.

Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Personal Income Tax (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques - IRPP) von den Gehältern ihrer Mitarbeiter. Die IRPP wird auf der Grundlage eines progressiven Steuertarifs berechnet, der auf das nettopflichtige Einkommen des Arbeitnehmers angewendet wird. Das nettopflichtige Einkommen wird in der Regel ermittelt, indem obligatorische Sozialversicherungsbeiträge (wie der Anteil des Arbeitnehmers an der CNSS) und bestimmte Zulagen vom Bruttogehalt abgezogen werden.

Die IRPP-Steuertarife und -stufen für 2025 werden monatlich auf das nettopflichtige Einkommen angewendet. Während spezifische Schwellenwerte angepasst werden können, ist die progressive Struktur Standard.

Monatliches Nettoeinkommen (XOF) Steuersatz Abzug (XOF)
Bis 30.000 0% 0
30.001 bis 50.000 10% 3.000
50.001 bis 80.000 15% 5.500
80.001 bis 120.000 20% 9.500
120.001 bis 170.000 25% 15.500
170.001 bis 250.000 30% 24.000
250.001 bis 350.000 35% 36.500
350.001 bis 500.000 40% 54.000
Über 500.000 45% 79.000
  • Die Steuerberechnung erfolgt mit der Formel: (Netto steuerpflichtiges Einkommen * Tarif) - Abzug.
  • Arbeitgeber müssen die IRPP korrekt berechnen, einbehalten und an die Steuerbehörden abführen.

Arbeitnehmerabzüge und Zulagen

Arbeitnehmer in Burkina Faso profitieren von bestimmten Abzügen und Zulagen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für IRPP-Zwecke mindern. Der bedeutendste Abzug ist der obligatorische Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (CNSS).

Weitere potenzielle Zulagen oder Abzüge, die die steuerpflichtige Basis beeinflussen können, sind:

  • Familienzulagen: Während sie hauptsächlich eine Arbeitgeberleistung sind, gilt der Bezug von Familienzulagen durch den Arbeitnehmer in der Regel nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
  • Berufsausgaben: Ein Standardabzug für Berufsausgaben kann angewendet werden, der oft als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet wird, wobei spezifische Regeln und Obergrenzen gelten.
  • Dependants (Unterhaltsberechtigte): Das Steuersystem sieht Zulagen basierend auf der Anzahl der vom Arbeitnehmer unterstützten Dependants vor, was die Steuerlast verringert. Der Wert pro Dependants und die maximale Anzahl der berücksichtigten Dependants sind gesetzlich festgelegt und sollten für 2025 bestätigt werden.
  • Spezielle Zulagen: Bestimmte Zulagen, die vom Arbeitgeber gewährt werden (z.B. Wohnen, Transport), können unter bestimmten Bedingungen und innerhalb festgelegter Grenzen teilweise oder vollständig steuerfrei sein.

Eine genaue Berechnung des nettopflichtigen Einkommens erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung aller anwendbaren Abzüge und Zulagen, basierend auf der individuellen Situation des Arbeitnehmers und der Art der Vergütung.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Burkina Faso haben spezifische Fristen für die Abführung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Berichte.

  • Monatliche Zahlungen: Die von den Gehältern einbehaltene IRPP und die CNSS-Beiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile) sind in der Regel monatlich fällig. Die Frist ist meist um den 15. des Folgemonats, aber Arbeitgeber sollten das genaue Datum bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden für 2025 bestätigen.
  • Jährliche Berichterstattung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche Erklärung einzureichen, die die insgesamt gezahlten Gehälter und einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter im Vorjahr zusammenfasst. Diese Erklärung ist entscheidend, damit die Arbeitnehmer ihre individuelle Einkommensteuererklärung einreichen können. Die Frist für diesen Jahresbericht liegt in der Regel in den ersten Monaten des Jahres (z.B. bis zum 31. März).
  • Benachrichtigung bei Neueinstellungen/Beendigungen: Arbeitgeber müssen die CNSS über Neueinstellungen und Beendigungen von Mitarbeitern innerhalb festgelegter Fristen informieren.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen oder fehlerhafte Berichterstattung kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen führen. Die Führung genauer Lohn- und Gehaltsunterlagen ist für die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Burkina Faso tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen.

  • Steuerlicher Wohnsitz: Die Steuerpflichten ausländischer Arbeitnehmer hängen von ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Personen gelten in der Regel als steuerlich ansässig, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Burkina Faso haben, sich länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land aufhalten oder ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt dort liegt. Ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Burkina Faso erzieltes Einkommen.
  • Arbeitserlaubnisse und Visa: Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger erfordert die Einhaltung der Einwanderungsgesetze, einschließlich der Beschaffung der notwendigen Arbeitserlaubnisse und Visa, die oft mit der Steuerregistrierung und -konformität verbunden sind.
  • Sozialversicherung für Expatriates: Expatriate-Mitarbeiter können von der Beitragspflicht zur Burkina Faso CNSS befreit sein, wenn sie durch ein Sozialversicherungssystem in ihrem Heimatland abgedeckt sind, basierend auf einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen Burkina Faso und ihrem Herkunftsland. Ohne ein solches Abkommen sind Beiträge in der Regel verpflichtend.
  • Permanent Establishment: Ausländische Unternehmen, die in Burkina Faso tätig sind, können eine sogenannte permanent establishment (PE) auslösen, abhängig von Art und Dauer ihrer Aktivitäten. Die Gründung einer PE begründet steuerliche Verpflichtungen in Burkina Faso. Die Beschäftigung von Personal vor Ort kann ein Faktor bei der Bestimmung der PE-Status sein.
  • Quellensteuer auf Auslandzahlungen: Unternehmen in Burkina Faso, einschließlich ausländischer Gesellschaften, sind möglicherweise verpflichtet, Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Nicht-Residenten (z.B. für Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen) einzubehalten.

Das Verständnis dieser spezifischen Regeln ist für ausländische Unternehmen und deren Mitarbeiter entscheidend, um die vollständige Einhaltung der Steuer- und Arbeitsgesetze Burkina Fasos zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit lokalen Experten oder einem Employer of Record kann dabei helfen, diese Komplexitäten zu navigieren.

Martijn
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