Employment Cost Calculator for Bulgarien
Calculate the total cost of employing someone in Bulgarien, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) | 18,92 % - 19,62 % | Bruttolohn, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag |
Krankenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) | 4,8 % | Bruttolohn, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag |
Einkommensteuer (Lohnsteuer) | 10 % | Bruttogehalt abzüglich obligatorischer Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge |
Körperschaftsteuer | 10 % | Steuerpflichtige Gewinne |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 25. Tag des folgenden Monats fällig.
- Arbeitgeber müssen monatliche Erklärungen (Erklärung 1 und Erklärung 6) elektronisch bis zum 25. Tag des folgenden Monats einreichen.
- Jährliche Einkommensbescheinigungen für Mitarbeiter sind bis Ende Februar des folgenden Jahres erforderlich.
In Bulgarien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abzüge wie Arbeitslosenversicherung.
Einkommensteuer
In Bulgarien gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10% auf das Einkommen aus Beschäftigung. Dieser Satz ist für alle Einkommensniveaus gleich, was bedeutet, dass unabhängig davon, wie viel ein Arbeitnehmer verdient, derselbe Prozentsatz für die Einkommensteuer einbehalten wird.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge in Bulgarien werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Gesamtbeitragssatz ist in mehrere Teile unterteilt, die Renten, Gesundheitswesen, Arbeitslosenversicherung und andere Sozialversicherungsleistungen abdecken. Ab 2025 liegt der Gesamtsatz typischerweise bei etwa 33%, wobei der Anteil des Arbeitgebers der größere Anteil ist. Diese Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers bis zu einer festgelegten maximalen monatlichen Grenze berechnet, die jährlich geändert werden kann.
Andere Abzüge
Neben Einkommensteuer und Sozialversicherung können weitere Abzüge gelten. Dazu gehören Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die einen kleinen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers ausmachen und ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Zusätzlich können in Tarifverträgen oder individuellen Verträgen Abzüge für Dinge wie Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Zusatzpensionspläne vorgesehen sein.
Steuerliche Entlastung für Personen mit reduzierter Arbeitsfähigkeit
Arbeitnehmer mit einer dauerhaft reduzierten Arbeitsfähigkeit von 50% oder mehr haben Anspruch auf eine jährliche Steuerentlastung von BGN 7.920. Diese Entlastung gilt für das Jahr, in dem die Behinderung festgestellt wurde, sowie für das Jahr, in dem die fachärztliche Entscheidung über die reduzierte Kapazität abläuft.
Steuerliche Entlastung für Eltern
Arbeitnehmer mit Kindern unter 18 Jahren können ebenfalls von Steuererleichterungen profitieren. Die jährliche Steuergrundlage wird um BGN 6.000 für ein Kind, BGN 12.000 für zwei Kinder und BGN 18.000 für drei oder mehr Kinder reduziert. Für behinderte Kinder beträgt die Entlastung BGN 12.000 pro Kind. Diese Entlastung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber ein ausländischer Versicherer ist, der keine Steuern einbehalten muss, wobei der Arbeitnehmer eine jährliche Steuererklärung abgeben muss.
Steuerverwaltung und Fristen
Stand heute, 5. Februar 2025, müssen Arbeitnehmer in der Regel eine jährliche Steuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres einreichen. Wenn sie jedoch ausschließlich Einkünfte aus Beschäftigung erhalten, die vollständig durch monatliche Lohnsteuerabzüge von einem einzigen Arbeitgeber mit jährlicher Steuerabstimmung bis zum 31. Januar besteuert werden, ist eine Abgabe möglicherweise nicht erforderlich. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine jährliche Einkommensbescheinigung mit Angaben zu Löhnen, Einkommensteuer und nationalen Versicherungsbeiträgen ausstellen. Außerdem müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres eine jährliche Erklärung über gezahlte Löhne und Gehälter bei den Steuerbehörden einreichen. Monatliche Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommensteuer sind bis zum 25. des Folgemonats fällig, begleitet von Erklärungen 1 (Arbeitgeberbeiträge) und 6 (Arbeitnehmerbeiträge).