Rivermate | Bulgarien landscape
Rivermate | Bulgarien

Vereinbarungen in Bulgarien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Bulgarien

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Beschäftigungsverhältnisse in Bulgarien erfordert ein umfassendes Verständnis des lokalen Arbeitsgesetzbuchs und der spezifischen Anforderungen an Arbeitsverträge. Diese Vereinbarungen dienen als grundlegendes Dokument, das die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers umreißt, um Klarheit und rechtlichen Schutz für beide Parteien zu gewährleisten. Richtig ausgearbeitete und rechtswirksam abgeschlossene Verträge sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten oder Nicht-Konformitätsprobleme.

Das Navigieren durch die Feinheiten des bulgarischen Arbeitsrechts, einschließlich Vertragstypen, obligatorischer Klauseln und Kündigungsverfahren, ist für jedes Unternehmen, das im Land einstellt, unerlässlich. Die Sicherstellung, dass jeder Vertrag den neuesten Vorschriften entspricht, ist der Schlüssel zum Aufbau einer stabilen und rechtlich einwandfreien Belegschaft.

Arten von Arbeitsverträgen

Das bulgarische Recht erkennt hauptsächlich zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen an: unbefristet und befristet. Die Wahl des Vertragstyps hängt von der Natur der Arbeit und der vorgesehenen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.

Vertragstyp Beschreibung Typische Anwendungsfälle
Unbefristet Kein festgelegtes Enddatum; Standardform des Arbeitsverhältnisses. Dauerstellen, laufende Rollen.
Befristet Für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder zum Ersatz eines vorübergehend abwesenden Mitarbeiters. Saisonalarbeit, projektbezogene Rollen, temporäre Vertretungen, kurzfristige Bedürfnisse.

Befristete Verträge unterliegen spezifischen Beschränkungen, um Missbrauch für Rollen, die inhärent dauerhaft sind, zu verhindern. Sie können in der Regel für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren abgeschlossen werden, außer in spezifischen vom Gesetz definierten Fällen.

Wesentliche Klauseln

Bulgarische Arbeitsverträge müssen mehrere obligatorische Klauseln enthalten, um rechtsgültig und konform mit dem Arbeitsgesetzbuch zu sein. Diese Klauseln definieren die Kernbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses.

Wichtige obligatorische Klauseln umfassen:

  • Parteien des Vertrags: Vollständige Angaben sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
  • Arbeitsort: Der spezifische Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt.
  • Stellenbezeichnung und -beschreibung: Eine klare Definition der Position und der Hauptverantwortlichkeiten.
  • Datum des Abschlusses und Beginn: Wann der Vertrag unterschrieben wurde und wann die Beschäftigung beginnt.
  • Vertragsdauer: Ob unbefristet oder befristet, mit Angabe des Enddatums, falls zutreffend.
  • Grundvergütung: Das Bruttomonatsgehalt oder der Stundenlohn.
  • Zusätzliche Vergütung: Boni, Zulagen oder andere Zahlungsformen.
  • Arbeitszeit: Standard tägliche oder wöchentliche Stunden, Arbeitszeitplan und spezifische Regelungen zu Schichten oder Überstunden.
  • Bezahlter Jahresurlaub: Die Mindestanzahl an Tagen bezahlten Urlaubsanspruch.
  • Sozialversicherung: Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers.

Probezeit

Eine Probezeit kann in einem Arbeitsvertrag vorgesehen werden, um sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Eignung zu beurteilen. Diese Zeit muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

  • Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate.
  • Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag mit schriftlicher Kündigung beenden, in der Regel ohne Angabe von Gründen, vorbehaltlich der im Vertrag vereinbarten Frist (oft 3 Tage).
  • Wird im Vertrag keine Frist angegeben, gilt die allgemeine Kündigungsfrist während der Probezeit.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit läuft der Vertrag automatisch unter den vereinbarten Bedingungen weiter (entweder unbefristet oder befristet).

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in bulgarischen Arbeitsverträgen zulässig, unterliegen jedoch spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Durchsetzbarkeit.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die die vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers schützen, sind im Allgemeinen durchsetzbar, sofern die Informationen klar definiert sind und der Umfang angemessen ist.
  • Wettbewerbsverbot: Nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklauseln sind komplexer. Damit eine solche Klausel gültig und durchsetzbar ist, muss sie:
    • Schriftlich vereinbart sein.
    • Den Umfang (spezifische Tätigkeiten), die Dauer (in der Regel bis zu 1-2 Jahre) und den geografischen Bereich beschränken.
    • Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots während des eingeschränkten Zeitraums gewährt. Ohne Entschädigung ist die Klausel wahrscheinlich nicht durchsetzbar.

Vertragsänderung und -kündigung

Die Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags in Bulgarien muss bestimmten gesetzlichen Verfahren folgen, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind.

  • Änderung: Änderungen am Arbeitsvertrag, wie Änderungen der Tätigkeiten, des Gehalts oder der Arbeitszeiten, erfordern in der Regel die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind nur in sehr begrenzten Fällen erlaubt, die gesetzlich festgelegt sind.
  • Kündigung: Arbeitsverträge können gekündigt werden durch:
    • Einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien.
    • Ablauf eines befristeten Vertrags.
    • Kündigung durch eine der Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen.
    • Kündigung durch den Arbeitgeber aus bestimmten Gründen (z.B. Redundanz, disziplinarische Gründe, Unfähigkeit zur Arbeit), oft mit einer bestimmten Kündigungsfrist und ggf. Abfindungszahlung.
    • Kündigung durch den Arbeitnehmer (z.B. Kündigung mit Frist oder ohne Frist in bestimmten Fällen wie Arbeitgeberverletzung).

Die erforderliche Kündigungsfrist variiert je nach Vertragstyp (unbefristet vs. befristet) und Kündigungsgrund, beträgt aber in der Regel 30 Tage für unbefristete Verträge, sofern keine längere Frist (bis zu 3 Monate) vereinbart wurde. Es können spezifische Verfahren gelten, einschließlich schriftlicher Kündigung und ggf. Einbindung der Arbeitsbehörden oder Gewerkschaften, abhängig vom Kündigungsgrund.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten