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Arbeitserlaubnisse & Visa in Armenien

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Alles was Sie über Arbeitserlaubnisse und Visa für Armenien wissen müssen

Updated on May 5, 2025

Armenien hat einen klaren Rahmen für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System umfasst die Erlangung des entsprechenden Visums für den Eintritt und den Aufenthaltszweck, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um Beschäftigungstätigkeiten ausüben zu können. Der Prozess ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu regulieren und gleichzeitig die Einreise von qualifizierten Fachkräften und Investoren zu erleichtern, die zur Wirtschaft des Landes beitragen.

Das Navigieren durch die Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für ihre potenziellen Arbeitgeber wesentlich. Das Verständnis der spezifischen Kategorien, Antragsverfahren, erforderlichen Dokumente und laufenden Verpflichtungen gewährleistet die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze, sodass Einzelpersonen legal arbeiten können und Arbeitgeber international talent effektiv beschäftigen.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Armenien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das einen langfristigen Aufenthalt und eine Beschäftigung erlaubt. Die relevanteste Visakategorie für diesen Zweck ist die offizielle Visakategorie, die für Arbeit vorgesehen ist.

  • Official Visa (O Type): Ausgestellt für ausländische Staatsangehörige, die nach Armenien kommen, um zu arbeiten. Dieses Visum ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und des anschließenden Aufenthaltsstatus.
    • Berechtigung: Erfordert einen Arbeitsvertrag oder ein Absichtsschreiben eines Arbeitgebers in Armenien.
    • Dauer: Kann für einzelne oder mehrere Einreisen ausgestellt werden, in der Regel gültig für bis zu 120 Tage oder ein Jahr, abhängig von den Grundlagen und Reciprocity-Abkommen. Der langfristige Aufenthalt wird durch die anschließende Aufenthaltserlaubnis erleichtert.

Während andere Visakategorien existieren (z.B. Besucher-, Transit-, Diplomatenvisum), ist das O Type Visum die primäre Kategorie für Personen, deren Hauptzweck der Eintritt ist, um zu arbeiten.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Um legal in Armenien zu arbeiten, muss eine ausländische Person eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis wird in der Regel nach der Einreise nach Armenien mit einem geeigneten Visum (wie dem O Type) beantragt und ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Berechtigungskriterien:

  • Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder eines legalen Status in Armenien.
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein bestätigtes Jobangebot von einer registrierten Einheit in Armenien.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem armenischen Staatsbürger mit gleichwertigen Qualifikationen besetzt werden kann, wobei Ausnahmen für bestimmte Berufe oder hochqualifizierte Personen möglich sind.

Antragsverfahren:

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingereicht.

  1. Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Dokumente bei den zuständigen Behörden ein (z.B. das Ministerium für Arbeit und Sozialangelegenheiten oder eine benannte Stelle).
  2. Der Antrag wird geprüft, wobei die Notwendigkeit des Arbeitgebers und die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters bewertet werden.
  3. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Der ausländische Mitarbeiter nutzt dann die Arbeitserlaubnis, um eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Beschäftigung zu beantragen.

Erforderliche Dokumente:

Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigten Dokumente umfassen typischerweise:

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Mitarbeiters.
  • Kopie des Visums oder des legalen Statusdokuments des ausländischen Mitarbeiters in Armenien.
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebotsschreiben.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
  • Nachweise der Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate usw.).
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Fotos des ausländischen Mitarbeiters.
  • Nachweis der Zahlung der staatlichen Gebühren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung von Arbeitserlaubnisanträgen dauert typischerweise mehrere Wochen, meist zwischen 15 und 30 Arbeitstagen, kann aber je nach Arbeitsbelastung und Komplexität variieren.
  • Gebühren: Für die Arbeitserlaubnis und die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis fallen staatliche Gebühren an. Die Gebühren können sich ändern, umfassen jedoch in der Regel eine staatliche Gebühr für Antragstellung und Ausstellung. Konkrete Beträge sollten bei den zuständigen Behörden erfragt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Bereitstellung der Dokumentation zu seinem Unternehmen und dem Beschäftigungsangebot und unterstützt den Arbeitnehmer oft während des Prozesses. Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Armenien sein.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Armenien gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

  • Berechtigung: In der Regel erfordert die Berechtigung einen kontinuierlichen legalen Aufenthalt in Armenien für eine bestimmte Anzahl von Jahren (oft drei Jahre) auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis (z.B. auf Grundlage von Beschäftigung). Weitere Faktoren wie Integration in die Gesellschaft, Kenntnisse der armenischen Sprache und stabile finanzielle Mittel können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Antrag: Der Antrag wird beim Pass- und Visadepartement der Polizei der Republik Armenien eingereicht.
  • Prozess: Einschließlich der Einreichung eines Antragsformulars, Nachweis des kontinuierlichen Aufenthalts, Dokumentation zur Unterstützung der Berechtigungskriterien und Zahlung der erforderlichen staatlichen Gebühr.
  • Dauer: Permanente Aufenthaltserlaubnisse werden in der Regel für eine längere Dauer ausgestellt, oft fünf Jahre, und sind verlängerbar.

Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis bietet größere Stabilität und weniger Einschränkungen im Vergleich zu temporären Aufenthaltserlaubnissen.

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Optionen für Visaberecht für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige, die in Armenien mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis arbeiten, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder mitbringen, um bei ihnen zu wohnen.

  • Berechtigte Angehörige: In der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder. In einigen Fällen können auch Eltern als Angehörige in Frage kommen.
  • Antrag: Angehörige beantragen ihre eigenen temporären Aufenthaltserlaubnisse auf Basis der Familienzusammenführung. Der Antrag ist an den Status des Hauptberechtigten gebunden.
  • Erforderliche Dokumente: Nachweise der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien der Pässe, Fotos, medizinische Atteste, polizeiliche Führungszeugnisse und Dokumente zum Status und den finanziellen Mitteln des Hauptberechtigten zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Dauer: Die Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige werden in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptberechtigten ausgestellt und gleichzeitig verlängert.
  • Arbeitsrechte für Angehörige: Ehepartner von ausländischen Arbeitnehmern mit Aufenthaltserlaubnis können berechtigt sein, eine eigene Arbeitserlaubnis zu beantragen, die ihnen erlaubt, in Armenien eine Beschäftigung aufzunehmen.

Verpflichtungen zur Visakonformität

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen für Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn das richtige Visum und die Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Korrekte und rechtzeitige Antragstellung für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse im Namen der Mitarbeiter.
  • Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status, den Beschäftigungsbedingungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
  • Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse der ausländischen Mitarbeiter führen.
  • Die armenischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und sozialen Leistungen für ausländische Mitarbeiter einhalten.

Verpflichtungen für Arbeitnehmer:

  • Immer einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis bei sich tragen.
  • Die Bedingungen ihres Visums, ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Die Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse) informieren.
  • Rechtzeitig die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor Ablauf sicherstellen.
  • Armenien bei Ablauf ihrer Erlaubnis verlassen, falls diese nicht verlängert wird oder die Beschäftigung endet, sofern keine andere rechtliche Grundlage für den Aufenthalt besteht.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien entscheidend.

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