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Urlaub in Antigua und Barbuda

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Antigua und Barbuda

Updated on April 27, 2025

Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden ist ein entscheidender Aspekt für Compliance und Mitarbeitendenzufriedenheit bei der Tätigkeit in Antigua und Barbuda. Die Arbeitsgesetze des Landes legen spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit und bedeutende Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Arbeitgeber in Antigua und Barbuda sind verpflichtet, Mitarbeitenden eine Reihe von Urlaubsarten zu gewähren, darunter Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestansprüche und Verfahren für jede Urlaubsart ist gesetzlich vorgeschrieben.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Antigua und Barbuda haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Mindestanspruch basiert auf der Dauer der Beschäftigung.

  • Weniger als 1 Jahr Beschäftigung: Kein gesetzlicher Anspruch auf Jahresurlaub, obwohl einige Arbeitgeber anteilige Urlaubsansprüche anbieten können.
  • 1 Jahr oder mehr Beschäftigung: Mindestens zwei Wochen (14 Kalendertage) bezahlter Jahresurlaub pro Jahr.
  • 5 Jahre oder mehr Beschäftigung: Mindestens drei Wochen (21 Kalendertage) bezahlter Jahresurlaub pro Jahr.

Der Urlaubsanspruch sammelt sich im Laufe des Beschäftigungsjahres an. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbart, wobei der Arbeitgeber das Recht behält, den Urlaub zu planen, falls keine Einigung erzielt wird, vorausgesetzt, es wird eine angemessene Vorankündigung gegeben. Die Bezahlung für den Urlaub muss erfolgen, bevor der Mitarbeitende seinen Urlaub antritt.

Gesetzliche Feiertage

Antigua und Barbuda beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, erhält er in der Regel eine Zuschlagszahlung, oft im Doppel des regulären Lohns.

Während die genauen Termine einiger Feiertage von Jahr zu Jahr leicht variieren können, umfassen die Standardfeiertage:

Feiertag Typisches Datum (2025)
Neujahrstag 1. Januar
Karfreitag 18. April
Ostermontag 21. April
Tag der Arbeit 1. Mai
Whit Monday 9. Juni
Karneval Montag 4. August
Karneval Dienstag 5. August
Unabhängigkeitstag 1. November
Tag der Nationalhelden 9. Dezember
Weihnachten 25. Dezember
Boxing Day 26. Dezember

Hinweis: Einige Feiertage können auf den folgenden Montag verschoben werden, wenn sie auf ein Wochenende fallen.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindern. Der Anspruch basiert in der Regel auf der Dauer der Beschäftigung und erfordert entsprechende medizinische Nachweise.

  • Anspruch: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an bezahlten Krankheitstagen pro Jahr. Die genaue Zahl kann je nach Tarifvertrag oder Unternehmenspolitik variieren, das Gesetz bietet einen Rahmen.
  • Ärztliches Attest: Bei Abwesenheiten, die eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Tage überschreiten (oft zwei oder drei), sind Mitarbeitende in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines registrierten Arztes vorzulegen.
  • Bezahlung: Krankheitsurlaub wird in der Regel zum regulären Lohnsatz des Mitarbeitenden für die Anspruchstage bezahlt.

Spezifische Ansprüche und Verfahren für Krankheitsurlaub sollten klar im Arbeitsvertrag oder in der Unternehmenspolitik geregelt sein und die Mindeststandards des Arbeitsrechts einhalten.

Elternzeit

Das Arbeitsrecht von Antigua und Barbuda sieht Mutterschaftsurlaub für weibliche Mitarbeitende vor. Während spezifische gesetzliche Bestimmungen für Paternitäts- oder Adoptionsurlaub möglicherweise weniger klar sind als Mutterschaftsurlaub, bieten einige Arbeitgeber solche Urlaube basierend auf Unternehmenspolitik oder Tarifverträgen an.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.

  • Dauer: In der Regel hat eine Mitarbeitende Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub, der Zeit vor und nach der Geburt umfasst. Die Standarddauer beträgt oft etwa 12 Wochen.
  • Bezahlung: Mutterschaftsurlaub ist in der Regel bezahlt, oft in Prozent des regulären Lohns, für einen bestimmten Zeitraum des Urlaubs. Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub erfordert meist eine Mindestdauer der ununterbrochenen Beschäftigung beim Arbeitgeber.
  • Jobschutz: Eine Mitarbeitende im Mutterschaftsurlaub hat Anspruch darauf, nach Ende ihres Urlaubs in ihre Stelle oder eine vergleichbare Position mit den gleichen Bedingungen zurückzukehren.

Spezifische Anforderungen bezüglich Vorankündigung beim Arbeitgeber, medizinischer Nachweise sowie die genaue Dauer und Bezahlung des Mutterschaftsurlaubs werden durch das Arbeitsrecht und ggf. Tarifverträge geregelt.

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien können Mitarbeitende je nach Umständen, Arbeitgeberpolitik oder Tarifverträgen Anspruch auf andere Urlaubsarten haben. Obwohl diese nicht immer ausdrücklich durch das allgemeine Arbeitsrecht vorgeschrieben sind, gehören dazu häufig:

  • Trauerurlaub: Freistellung für Mitarbeitende nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds. Die Dauer ist in der Regel kurz, etwa einige Tage.
  • Studienurlaub: Urlaub für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung oder Schulung absolvieren, die für ihre Arbeit oder Karriere relevant ist. Dies ist oft Ermessenssache und unterliegt der Arbeitgeberpolitik.
  • Sabbatical: Längerer Urlaub für langjährige Mitarbeitende zum Ausruhen, Lernen oder Reisen. Dies ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von Arbeitgebern als Vorteil angeboten werden.
  • Gerichtsdiensturlaub: Freistellung, die erforderlich ist, damit ein Mitarbeitender seiner Bürgerpflicht nachkommt, wenn er zum Jurydienst herangezogen wird.

Die Verfügbarkeit und Bedingungen dieser 'anderen' Urlaubsarten liegen weitgehend im Ermessen des Arbeitgebers oder werden durch Verhandlungen mit Mitarbeitendenvertretern festgelegt. Arbeitgeber sollten solche Urlaubsregelungen klar im Mitarbeitendenhandbuch oder in Verträgen definieren.

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