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Steuern in Albanien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Albanien

Updated on April 25, 2025

Albanien betreibt ein progressives Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Einkommen und Sozialbeiträgen umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter berechnen, einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf bei der Beschäftigung von Personal im Land unerlässlich.

Der steuerliche Rahmen umfasst die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Krankenversicherung. Diese basieren hauptsächlich auf dem Bruttogehalt eines Mitarbeiters, wobei spezifische Sätze und Schwellenwerte die endgültigen Beträge bestimmen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu zahlen sind. Die Einhaltung der festgelegten Fristen und Meldeverfahren ist für alle Arbeitgeber, die in Albanien tätig sind, verpflichtend.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Albanien sind verantwortlich für Beiträge sowohl zur Sozialversicherung als auch zur Krankenversicherung, basierend auf den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter. Diese Beiträge werden monatlich berechnet. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstgrenze für die Berechnungsgrundlage. Für 2025 wird erwartet, dass die monatliche Mindestbruttogehaltbasis für Beiträge ALL 45.000 beträgt, und die maximale monatliche Bruttogehaltbasis wird voraussichtlich ALL 310.000 sein. Beiträge werden auf den Bruttogehaltbetrag innerhalb dieses Bereichs berechnet.

Die Beitragssätze des Arbeitgebers für 2025 sind wie folgt:

Beitragstyp Arbeitgeberrate
Sozialversicherung 11,2%
Krankenversicherung 1,7%
Gesamt 12,9%

Diese Sätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters angewendet, das auf die maximale Beitragshöhe begrenzt ist.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönliche Einkommensteuer (PIT) monatlich von den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Albanien verwendet ein progressives Steuersystem für Beschäftigungseinkommen. Die Steuer wird auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Abzug seines Anteils an Sozialversicherung und Krankenversicherungsbeiträgen berechnet.

Für 2025 sind die Einkommensteuersätze auf Beschäftigungseinkommen wie folgt strukturiert:

Monatliches zu versteuerndes Einkommen (ALL) Steuersatz
Bis zu 50.000 0%
Von 50.001 bis 200.000 13%
Über 200.000 23%

Der Arbeitgeber berechnet die monatliche PIT auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters und zieht diesen Betrag vom Nettogehalt ab, das an den Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Arbeitnehmer-Abzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Albanien unterliegen Abzügen für ihren Anteil an Sozialversicherung und Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber einbehalten werden. Für 2025 betragen die Beitragssätze der Arbeitnehmer:

Beitragstyp Arbeitnehmerrate
Sozialversicherung 9,5%
Krankenversicherung 2,3%
Gesamt 11,8%

Diese Sätze werden auf die Bruttogehaltbasis angewendet, wobei die gleichen Mindest- und Höchstgrenzen wie bei den Arbeitgeberbeiträgen gelten (ALL 45.000 bis ALL 310.000 pro Monat für 2025).

Die gesamten Arbeitnehmerbeiträge (11,8%) werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor die persönliche Einkommensteuer berechnet wird. Im Allgemeinen gibt es nur begrenzte persönliche Freibeträge oder Standardabzüge für Arbeitnehmer, die ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Beschäftigung weiter reduzieren würden, abgesehen von den obligatorischen Sozial- und Gesundheitsbeiträgen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber müssen monatliche Melde- und Zahlungspflichten erfüllen. Die wichtigsten Fristen für Lohnsteuer und Beiträge sind in der Regel der 20. des Monats nach dem Abrechnungszeitraum. Bis zu diesem Datum müssen Arbeitgeber:

  • Die monatliche Lohnsteuererklärung (Declarata e Pagave) elektronisch bei den Steuerbehörden einreichen.
  • Die einbehaltene persönliche Einkommensteuer zahlen.
  • Sowohl die Beiträge des Arbeitgebers als auch die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer abführen.

Jährliche Meldepflichten bestehen ebenfalls und konsolidieren die monatlichen Informationen. Eine genaue und rechtzeitige Einreichung der Erklärungen und Zahlungen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Albanien arbeiten, unterliegen im Allgemeinen den gleichen Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsvorschriften wie albanische Staatsbürger, sofern sie als Steueransässige gelten. Die Steueransässigkeit wird in der Regel durch den physischen Aufenthalt im Land für mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres bestimmt. Nichtansässige werden nur auf ihr in Albanien erzieltes Einkommen besteuert.

Ausländische Unternehmen, die in Albanien Personen beschäftigen, müssen sich möglicherweise als Arbeitgeber für Steuer- und Sozialversicherungszwecke registrieren, auch wenn sie keine Niederlassung haben. Dies ist besonders relevant bei direkter Beschäftigung von Mitarbeitern. Die Nutzung eines Employer of Record-Services kann ausländischen Unternehmen helfen, diese Komplexitäten zu navigieren, die Einhaltung der lokalen Registrierung, Lohnabrechnung, Steuerabzug und Beitragspflichten sicherzustellen, ohne eine lokale Einheit zu gründen. Doppelbesteuerungsabkommen können Entlastung von Doppelbesteuerung für ausländische Arbeitnehmer aus Vertragspartnerländern bieten, aber die Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Steuerabzug bleiben im Allgemeinen bestehen, sofern keine spezifischen Ausnahmen gelten und diese ordnungsgemäß dokumentiert sind.

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