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Urlaub in Aland-Inseln

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Aland-Inseln

Updated on April 25, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt des Workforce Managements, der die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze gewährleistet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert. In den Åland-Inseln, die weitgehend der finnischen Arbeitsgesetzgebung folgen, haben Mitarbeiter Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit, unter anderem. Das Verständnis dieser Ansprüche ist für Arbeitgeber, die in der Region tätig sind, unerlässlich, um faire und rechtmäßige Beschäftigungspraktiken aufrechtzuerhalten.

Die Einhaltung der Urlaubsregelungen der Åland-Inseln erfordert eine sorgfältige Beachtung der Details hinsichtlich Ansparzeiträumen, Anspruchskriterien, Zahlungspflichten und Verfahrensanforderungen für die Beantragung und Gewährung von Urlaub. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien mit den gesetzlichen Mindestanforderungen übereinstimmen und die Urlaubstypen korrekt verwalten, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und ein positives Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu fördern.

Jahresurlaub

Mitarbeiter auf den Åland-Inseln haben Anspruch auf Jahresurlaub, basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer während des Urlaubsjahres, das vom 1. April bis zum 31. März läuft. Der Anspruch wird während des Erwerbsjahres erworben, das dem Urlaubsjahr entspricht.

  • Anspruch:
    • Für Mitarbeiter, deren Beschäftigung am Ende des Erwerbsjahres (31. März) weniger als ein Jahr gedauert hat, beträgt der Anspruch 2 Arbeitstage Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
    • Für Mitarbeiter, deren Beschäftigung mindestens ein Jahr am Ende des Erwerbsjahres (31. März) gedauert hat, beträgt der Anspruch 2,5 Arbeitstage Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
  • Berechnung: Arbeitstage umfassen Wochentage von Montag bis Samstag, ausgenommen Feiertage. Ein voller Kalendermonat der Beschäftigung ist einer, in dem der Mitarbeiter mindestens 14 Tage oder 35 Stunden gearbeitet hat.
  • Zeitpunkt: Der Haupturlaubszeitraum (Sommerurlaub) besteht typischerweise aus 24 Arbeitstagen und wird üblicherweise zwischen dem 2. Mai und dem 30. September gewährt. Restliche Urlaubstage (Winterurlaub) werden in der Regel zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April des Folgejahres gewährt.
  • Urlaubsgeld: Mitarbeiter haben während ihres Urlaubs Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Berechnung des Urlaubsgeldes hängt davon ab, ob der Mitarbeiter ein festes Monatsgehalt oder eine Stundenvergütung/Leistungsvergütung erhält. In der Regel umfasst es das reguläre Gehalt plus einen Urlaubszuschlag (oft 50 % des Urlaubsgeldes für den Haupturlaubszeitraum, wobei dies je nach Tarifvertrag variieren kann).

Feiertage

Feiertage auf den Åland-Inseln folgen in der Regel dem finnischen Kalender. Mitarbeiter haben an diesen Tagen meist Anspruch auf Freizeit, oft mit Entschädigung, abhängig vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Falls ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ein Mitarbeiter normalerweise arbeitet, kann dieser als bezahlter freier Tag behandelt werden. Arbeit an Feiertagen wird in der Regel mit einem höheren Satz vergütet (z.B. Doppelzahlung).

Hier sind die standardmäßigen Feiertage:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
6. Januar Epiphanias
März/April Karfreitag
März/April Ostersonntag
März/April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit (Vappu)
Mai/Juni Christi Himmelfahrt
Mai/Juni Pfingstsonntag
Juni Midsommerabend
Juni Midsommerstag
November Allerheiligen
6. Dezember Unabhängigkeitstag
24. Dezember Heiligabend
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Stephanstag (Zweiter Weihnachtstag)

Hinweis: Termine für Karfreitag, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Midsommer und Allerheiligen variieren jährlich.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter auf den Åland-Inseln haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Das Verfahren umfasst die Benachrichtigung des Arbeitgebers und die Vorlage eines ärztlichen Attests, falls die Abwesenheit eine bestimmte Dauer übersteigt (oft nach 1-3 Tagen, abhängig vom Arbeitgeber oder Tarifvertrag).

  • Krankengeld:
    • Für den ersten Tag der Abwesenheit (Wartetag) erhält der Mitarbeiter in der Regel kein Gehalt, sofern im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
    • Ab dem zweiten Tag der Abwesenheit ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage zu zahlen. Die Höhe beträgt in der Regel 100 % des regulären Lohns.
    • Wenn die Krankheit länger als 10 Arbeitstage dauert, wird der Anspruch auf Krankengeld von Kela (Sozialversicherungsanstalt Finnlands) übernommen. Das Kela-Geld ersetzt die Verpflichtung des Arbeitgebers auf Krankengeld nach der Anfangsphase.
  • Dauer: Das Recht auf Krankengeld vom Arbeitgeber ist in der Regel an die Beschäftigungsdauer gekoppelt. Bei kurzfristiger Beschäftigung kann die Krankengeldperiode kürzer sein. Das Kela-Krankengeld kann maximal für 300 Arbeitstage bei derselben Krankheit gezahlt werden.

Elternzeit

Das finnische System, das in den Åland-Inseln gilt, bietet umfassende Elternzeitoptionen, die es Eltern ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Diese Leistungen werden hauptsächlich von Kela gezahlt.

  • Mutterschaftsgeld: Wird an die Mutter für einen Zeitraum gezahlt, der typischerweise 30 Arbeitstage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt und insgesamt 40 Arbeitstage umfasst.
  • Elternzeit: Nach dem Mutterschaftsgeld haben Eltern Anspruch auf Elternzeit. Die Gesamtdauer beträgt 320 Arbeitstage für ein Kind (bzw. 440 bei Mehrlingsgeburten). Haben beide Elternteile Anspruch, wird die Zeit gleichmäßig aufgeteilt (je 160 Arbeitstage), wobei Teile des Anspruchs auf den anderen Elternteil übertragen werden können. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 320 Arbeitstage.
  • Vaterschaftsgeld: Unter dem aktuellen System (vor Reformen) hatten Väter einen separaten Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, der oft gleichzeitig mit der Mutter genommen wurde oder später. Mit Reformen wurde das System auf geteilte Elternzeit-Tage umgestellt.
  • Adoptionsurlaub: Ähnliche Leistungen sind für Eltern, die ein Kind adoptieren, verfügbar, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind in ihre Obhut genommen wird.
  • Kinderbetreuungsgeld: Nach Ablauf der Elternzeit kann ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, um das Kind bis zum Alter von drei Jahren zu betreuen. Dieser Urlaub ist vom Arbeitgeber unbezahlt, Eltern können jedoch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld von Kela haben.
  • Teilzeit-Elternzeit: Eltern können auch eine Teilzeit-Elternzeit wählen, bei der sie die Arbeitszeit reduzieren (z.B. halbtags) und ein Teil des Anspruchs von Kela erhalten.

Während der Elternzeit, in der Kela das Geld zahlt, ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, Gehalt zu zahlen, obwohl einige Tarifverträge eine Zahlung für einen Teil der Elternzeit vorsehen können.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien können Mitarbeiter auf den Åland-Inseln Anspruch auf andere Urlaubsarten haben, die oft durch spezielle Gesetze, Tarifverträge oder Arbeitgeberrichtlinien geregelt sind.

  • Vorübergehende Kinderbetreuung: Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf vorübergehenden Urlaub, um ein Kind unter 10 Jahren zu betreuen, das plötzlich erkrankt ist. Dieser Urlaub kann maximal vier Arbeitstage dauern. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, Gehalt zu zahlen, aber einige Tarifverträge sehen dies vor.
  • Trauerurlaub: Obwohl gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, gewähren viele Arbeitgeber und Tarifverträge eine kurze bezahlte oder unbezahlte Freistellung im Todesfall eines nahen Familienmitglieds.
  • Studienurlaub: Mitarbeiter können Anspruch auf Studienurlaub für Bildungszwecke haben, unter bestimmten Bedingungen hinsichtlich Dauer der Beschäftigung und Art der Studien. Dieser Urlaub ist in der Regel unbezahlt.
  • Sabbatical: Einige Tarifverträge oder Arbeitgeberrichtlinien erlauben längere unbezahlte Urlaube (Sabbatical) nach einer bestimmten Beschäftigungszeit, was jedoch kein gesetzliches Recht für alle Mitarbeiter ist.
  • Familiennotfallurlaub: Mitarbeiter können Anspruch auf dringenden Familienurlaub haben, wenn ein unvorhergesehener und zwingender Grund vorliegt, der sich aus Krankheit oder Unfall ergibt und ihre sofortige Anwesenheit erfordert. Dieser Urlaub ist in der Regel unbezahlt.
Martijn
Daan
Harvey

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