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Urlaub in Afghanistan

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Afghanistan

Updated on April 27, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit für Unternehmen, die in Afghanistan tätig sind. Das Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Gepflogenheiten stellt sicher, dass Unternehmen ihre Belegschaft effektiv verwalten können, während sie gleichzeitig die nationalen Vorschriften bezüglich Freizeit einhalten. Diese Richtlinien decken verschiedene Arten von Urlaub ab, einschließlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit, jeweils mit spezifischen Anforderungen und Ansprüchen, die Arbeitgeber beachten müssen.

Die Navigation durch diese Vorschriften erfordert Aufmerksamkeit fürs Detail, da Ansprüche und Verfahren durch afghanisches Arbeitsrecht definiert sind. Arbeitgeber sind verantwortlich für die korrekte Berechnung der Urlaubsansprüche, die Beachtung der Feiertage und die Verwaltung von Anträgen auf Krankheits- oder Elternurlaub gemäß dem festgelegten rechtlichen Rahmen. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist wesentlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Afghanistan haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Abschluss eines bestimmten Dienstzeitraums. Der Mindestanspruch ist durch das Arbeitsrecht festgelegt, und die Ansammlung erfolgt in der Regel im Laufe der Zeit.

  • Mindestanspruch: Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr nach einem Jahr Dienstzeit.
  • Ansammlung: Urlaub sammelt sich im Verlauf des Jahres.
  • Verwendung: Mitarbeiter müssen in der Regel Urlaub im Voraus beantragen, und die Genehmigung hängt von den Geschäftsbedürfnissen ab. Nicht genutzter Urlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses übertragen oder ausgeglichen werden, abhängig von der spezifischen Unternehmenspolitik und den Bestimmungen des Arbeitsrechts.
Urlaubsart Mindestanspruch Hinweise
Jahresurlaub (bezahlt) 20 Arbeitstage Nach einem Jahr Dienst; sammelt sich jährlich

Feiertage

Afghanistan beobachtet mehrere Feiertage im Laufe des Jahres, während derer Mitarbeiter in der Regel einen bezahlten freien Tag haben. Einige Feiertage haben feste Termine, während andere, insbesondere solche nach dem islamischen Kalender, variierende Termine haben. Die genauen Termine für lunarbasierte Feiertage im Jahr 2025 werden näher am Zeitpunkt offiziell bekannt gegeben.

Nachfolgend eine Liste der gängig beobachteten Feiertage.

Feiertagsname Ungefährer Termin (2025) Hinweise
Neujahr (Gregorianisch) 1. Januar Fester Termin
Sieg der Mudschaheddin 28. April Fester Termin
Tag der Arbeit 1. Mai Fester Termin
Afghanischer Unabhängigkeitstag 19. August Fester Termin
Eid al-Fitr Variabel Markiert das Ende des Ramadan; Termine variieren
Eid al-Adha Variabel Opferfest; Termine variieren
Aschura Variabel Gedenken an Muharram; Termine variieren
Mawlid (Geburtstag des Propheten) Variabel Geburtstag des Propheten Muhammad; Termine variieren

Hinweis: Die Termine für islamische Feiertage sind ungefähr und unterliegen der offiziellen Bekanntgabe basierend auf Mondbeobachtungen.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können, haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub nach afghanischem Arbeitsrecht. Es gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, einschließlich der möglichen Notwendigkeit eines ärztlichen Attests.

  • Anspruch: Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Dauer und Vergütungssatz können je nach Dienstzeit und spezifischen Vorschriften variieren.
  • Anforderungen: Für längere Abwesenheiten ist in der Regel ein ärztliches Attest eines registrierten Arztes erforderlich, um die Krankheit zu bestätigen.
  • Vergütung: Krankheitsurlaub wird üblicherweise bezahlt, wobei der Anteil am regulären Gehalt je nach Dauer des Urlaubs und der Dienstzeit des Mitarbeiters variieren kann.
Urlaubsart Anspruch Anforderungen Status der Bezahlung
Krankheitsurlaub Variabel je nach Dienstzeit und Gesetz Ärztliches Attest Bezahlt

Elternzeit

Das afghanische Arbeitsrecht sieht Ansprüche auf Elternzeit vor, wobei der Schwerpunkt auf Mutterschaftsurlaub für weibliche Mitarbeiter liegt. Während spezifische Bestimmungen für Paternitäts- oder Adoptionsurlaub weniger klar definiert sein können als Mutterschaftsurlaub, zielt das Gesetz darauf ab, neue Eltern zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Standardanspruch liegt in der Regel bei etwa 90 Tagen, die vor und nach der Geburt genommen werden können. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
  • Paternitätsurlaub: Spezifische gesetzliche Paternitätsurlaubsansprüche sind im Allgemeinen nicht so klar definiert wie Mutterschaftsurlaub, obwohl einige Arbeitgeber freiwilligen Urlaub anbieten können.
  • Adoptionsurlaub: Gesetzliche Bestimmungen speziell für Adoptionsurlaub sind möglicherweise nicht explizit im allgemeinen Arbeitsrecht geregelt, ähnlich wie beim Paternitätsurlaub.
Urlaubsart Anspruch Hinweise Status der Bezahlung
Mutterschaftsurlaub Ca. 90 Tage Erfordert ärztliches Attest; vor/nach Geburt Bezahlt
Paternitätsurlaub Nicht explizit gesetzlich Kann freiwillig vom Arbeitgeber gewährt werden Variabel
Adoptionsurlaub Nicht explizit gesetzlich Spezielle Bestimmungen sind möglicherweise nicht detailliert Variabel

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien erkennt das afghanische Arbeitsrecht möglicherweise auch andere spezifische Umstände an, die einen Urlaubsanspruch erfordern, wobei die Ansprüche variieren oder vom Arbeitgeber abhängen können.

  • Beileidsurlaub: Obwohl nicht immer ein streng gesetzlich definierter Anspruch, gewähren Arbeitgeber üblicherweise eine kurze Zeit bezahlten oder unbezahlten Urlaubs bei Todesfällen eines nahen Familienmitglieds.
  • Studienurlaub: Für Studienurlaub können Regelungen bestehen, insbesondere für Mitarbeiter, die eine für ihre Arbeit relevante Ausbildung absolvieren, wobei dies oft im Ermessen des Arbeitgebers und durch spezielle Vereinbarungen geregelt ist.
  • Sabbatical: Sabbatical ist kein standardmäßiger gesetzlicher Anspruch und wird in der Regel nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt, häufig für langjährige Mitarbeiter für Zwecke wie berufliche Weiterentwicklung oder Erholung.
  • Hajj-Urlaub: Muslimische Mitarbeiter können Urlaub zur Durchführung der Hajj-Pilgerfahrt erhalten, oft unbezahlten Urlaub, abhängig von der Politik des Arbeitgebers und betrieblichen Erfordernissen.
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