Employment Cost Calculator for Afghanistan
Calculate your complete hiring costs for Afghanistan employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Lohnsteuer (Einkommensteuer für Einzelpersonen) | 0% - 10% (progressive monatliche Sätze) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (AFN 0-5.000: 0%; AFN 5.001-12.500: 2% des Betrags über 5.000; AFN 12.501-100.000: 150 AFN + 5% des Betrags über 12.500; Über AFN 100.000: 4.375 AFN + 10% des Betrags über 100.000) |
Körperschaftsteuer | 20% | Steuerpflichtiges Nettoeinkommen |
Geschäftsumsatzsteuer (BRT) | 2%, 5%, 10% (variiert nach Branche/Einkommen) | Bruttoumsatz |
Hinweis: Das öffentlich-rechtliche Rentenprogramm wurde ausgesetzt, und Afghanistan verfügt derzeit nicht über ein Sozialversicherungsprogramm, das langfristige Altersvorsorgeleistungen für eine bedeutende Anzahl von Einwohnern bietet.
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Lohnsteuer: Innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Löhne gezahlt wurden, an die Afghanistan Revenue Department (ARD) abführen.
- Geschäftsumsatzsteuer: Formulare vierteljährlich einreichen und Zahlungen leisten, spätestens am 15. Tag nach Ende des Sonnenquartals.
- Körperschaftsteuer: Jährliche Steuererklärung ist bis zum Ende von Jawza (dritter Monat) des nächsten Geschäftsjahres fällig und zu zahlen.
In Afghanistan sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer über einer bestimmten Schwelle einzubehalten.
Arbeitgeberpflichten
- Wer Einbehält: Juristische Personen (Unternehmen, Organisationen, Regierungsbehörden) und Einzelpersonen mit zwei oder mehr Mitarbeitern müssen Steuern einbehalten.
- Welche Zahlungen: Gehälter, Löhne, Überstundenzahlungen, Barzuschüsse (Essen, Transport usw.) und Nicht-Bar-Zahlungen unterliegen dem Einbehalt.
- Mitarbeiter-Schwelle: Das Einbehalten gilt für ansässige und nicht-ansässige Mitarbeiter, die über AFN 5.000 pro Monat verdienen (oder gleichwertig). Nicht-ansässige Mitarbeiter sind befreit, wenn ihr Heimatland eine reciproke Befreiung mit Afghanistan hat. Mitarbeiter ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen werden auf Grundlage von Verträgen oder Abkommen besteuert.
- Steuersätze: Es besteht ein progressives Steuersystem, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Leider habe ich derzeit keinen Zugang zum Steuertarif.
Arbeitnehmerabzüge
- Einkommensarten: Steuerpflichtiges Einkommen umfasst Gehälter, Löhne, Boni (Leistung, Eid usw.), Überstundenzahlungen und alle Barzuschüsse, unabhängig von ihrem Zweck (Transport, Telefon, Essen, Winterholz, Medizin usw.) ab dem 3. Juni 2024.
- Tagespauschalen: Tagespauschalen für dienstliche Reisen unterliegen der Quellensteuer. ab dem 3. Juni 2024.
Geschäftsausgaben und Abzüge für Arbeitgeber
Most geschäftsbezogene Ausgaben sind abzugsfähig. Diese Informationen gelten ab heute, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern. Abschreibungen auf Vermögenswerte (ohne Land) sind abzugsfähig. Gründungskosten sind nicht abzugsfähig. Zinsaufwendungen sind abzugsfähig, unterliegen jedoch einer Quellensteuer von 20%. Es sind keine Abzüge für Ausgaben wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren usw. erlaubt, wenn der Arbeitgeber die erforderliche Steuer nicht einbehalten hat.
Zusätzliche Informationen für Nicht-Residente
Nicht-Residente Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die in Afghanistan Geschäfte tätigen, werden auf Einkommen aus afghanischen Quellen besteuert. Abzüge sind auf Ausgaben beschränkt, die mit afghanisch-sourced Einkommen verbunden sind. Ausländische Steuern auf afghanisch-sourced Einkommen sind in der Regel nicht abzugsfähig oder kreditfähig, es sei denn, dies ist durch ein Steuerabkommen vorgesehen. Die USA haben derzeit kein Steuerabkommen mit Afghanistan. Diese Informationen gelten ab heute, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern.
Sozialversicherungsbeitragsteuer (Stand 6. Januar 2025)
Es gibt einen Sozialversicherungsbeitragvorteil für neue Arbeitsmarkteinsteiger, der für Arbeitnehmer gilt, die in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als drei Monate bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren. Arbeitgeber können ihre Sozialversicherungsbeitragsbasis für bis zu ein Jahr um den Mindestlohn reduzieren und für weitere sechs Monate um 50 % des Mindestlohns.