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Work permits and visas in Slowenien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Slowenien

Updated on April 27, 2025

Slowenien, als Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums, verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung des Eintritts und des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen, die beabsichtigen, innerhalb seiner Grenzen zu arbeiten. Dieses System umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels, der oft mit der Sicherung einer Arbeitserlaubnis oder einer einzigen Erlaubnis verbunden ist, die Aufenthalt und Arbeitserlaubnis kombiniert. Die Navigation durch diese Anforderungen ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber, die sie einstellen möchten, unerlässlich, um die Einhaltung der nationalen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Der Prozess erfordert in der Regel die Beteiligung des slowenischen Arbeitgebers, der häufig die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen initiiert. Das Verständnis des spezifischen Typs der benötigten Erlaubnis, der erforderlichen Dokumentation und der Verfahrensschritte ist entscheidend für einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf, sodass ausländisches Talent legal und effizient zur slowenischen Wirtschaft beitragen kann.

Gängige Visa- und Erlaubnistypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Slowenien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D) oder, häufiger, eine einzelne Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit. Die Art der Genehmigung hängt von der Dauer und Art des beabsichtigten Aufenthalts und der Arbeit ab.

Erlaubnistyp Zweck Anfangs Gültigkeit Schlüsselanforderung
Single Permit (Residence & Work) Langfristiger Aufenthalt und Beschäftigung für Drittstaatsangehörige. Typischerweise 1 Jahr Gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
EU Blue Card Anziehung hochqualifizierter Drittstaatsfachkräfte. Typischerweise 2 Jahre Hochschulabschluss, Mindestgehaltsschwelle.
Intra-Corporate Transfer (ICT) Transfer von Managern, Spezialisten oder Trainees innerhalb einer multinationalen Gruppe. 1-3 Jahre Beschäftigung innerhalb der Gruppe für einen bestimmten Zeitraum.
Saisonarbeitserlaubnis Kurzfristige Arbeit in bestimmten Sektoren wie Landwirtschaft oder Tourismus. Bis zu 6 Monate Spezifischer Saisonarbeitsvertrag.
Forschungspermit Nicht-EU-Staatsangehörige, die Forschungsaktivitäten durchführen. Variiert Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung.

Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) sind in der Regel für Tourismus- oder Geschäftsreisen und erlauben keine Beschäftigung. Für jede Form bezahlter Arbeit ist eine Arbeitserlaubnis oder eine einzelne Erlaubnis erforderlich.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der gebräuchlichste Weg für ausländische Arbeitnehmer ist die Erlangung der Single Permit für Aufenthalt und Arbeit. Das Antragsverfahren wird hauptsächlich vom Arbeitgeber in Slowenien eingeleitet.

Zulassungskriterien

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten Kandidaten auf dem slowenischen oder EU-Arbeitsmarkt für die Position verfügbar sind (Arbeitsmarkttest, obwohl Ausnahmen gelten).
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle erfüllen.
  • Der Arbeitsvertrag muss mit dem slowenischen Arbeitsrecht übereinstimmen und Bedingungen bieten, die mit denen slowenischer Arbeitnehmer vergleichbar sind.
  • Der Arbeitgeber muss in Slowenien registriert sein und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Erforderliche Dokumentation

Die Dokumentation ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erforderlich.

Arbeitgeberdokumentation:

  • Nachweis der Firmeneintragung.
  • Details zur Stellenbeschreibung (Beschreibung, erforderliche Qualifikationen, Gehalt).
  • Vorgeschlagener Arbeitsvertrag.
  • Nachweis des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend).
  • Steuernummer des Arbeitgebers.

Arbeitnehmerdokumentation:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus).
  • Passfotos.
  • Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
  • Nachweis relevanter Berufserfahrung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und den Ländern des früheren Aufenthalts.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal erforderlich, obwohl der Arbeitsvertrag oft ausreicht).
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Medizinisches Attest (falls für den Beruf erforderlich).
  • Nachweis der Unterkunft in Slowenien.

Antragsverfahren

  1. Arbeitgeber initiiert: Der slowenische Arbeitgeber reicht in der Regel den Antrag auf die Single Permit bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Slowenien oder beim Employment Service of Slovenia ein.
  2. Arbeitsmarkttest: Der Employment Service führt einen Arbeitsmarkttest durch, es sei denn, die Stelle ist ausgenommen (z.B. hochqualifizierte Arbeiter im Rahmen des EU Blue Card Schemas, bestimmte Schlüsselpersonal).
  3. Prüfung durch Behörden: Der Antrag wird vom Employment Service (für die Arbeitskomponente) und der Verwaltungsbehörde (für die Aufenthaltskomponente) geprüft.
  4. Entscheidung: Bei Genehmigung stellt die Verwaltungsbehörde die Single Permit aus.
  5. Visumantrag (falls zutreffend): Wenn der ausländische Staatsangehörige aus einem Land stammt, das ein Visum für die Einreise in den Schengen-Rraum benötigt, muss er nach Genehmigung der Single Permit bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein Typ-D-Visum beantragen. Das Single Permit wird in der Regel an die Botschaft/das Konsulat gesendet.
  6. Einreise und Anmeldung: Nach Ankunft in Slowenien muss der ausländische Staatsangehörige seinen Aufenthalt bei der lokalen Verwaltungsbehörde registrieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Verwaltungsbehörde, der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen.

  • Bearbeitungszeit: Typischerweise zwischen 1 und 3 Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Bei komplexen Fällen oder in Spitzenzeiten kann es länger dauern.
  • Gebühren: Für den Antrag auf die Erlaubnis und eventuell das Visum fallen Gebühren an. Die Gebühren ändern sich, liegen aber in der Regel zwischen €100 und €200 für die Single Permit. Zusätzliche Gebühren gelten für das Typ-D-Visum, falls erforderlich.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf die Single Permit des ausländischen Arbeitnehmers. Dies umfasst:

  • Initiierung und Einreichung des Antrags.
  • Bereitstellung eines gültigen Arbeitsvertrags.
  • Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsgesetze hinsichtlich Gehalt, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Slowenien für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnhaft sind, können sich für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben.

  • Zulassung: In der Regel können Drittstaatsangehörige nach legaler und ununterbrochener Residenz in Slowenien für fünf Jahre auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis (wie der Single Permit) eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Kontinuität: Abwesenheiten von Slowenien sind erlaubt, aber begrenzt. Insgesamt sollten Abwesenheiten 10 Monate innerhalb des Fünfjahreszeitraums nicht überschreiten, und keine einzelne Abwesenheit sollte länger als 6 Monate dauern.
  • Anforderungen: Antragsteller müssen in der Regel stabile und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, eine gültige Krankenversicherung besitzen, Kenntnisse der slowenischen Sprache (in der Regel auf Grundstufe, nach Bestehen einer Prüfung) und ein sauberes Führungszeugnis vorweisen.
  • Antrag: Der Antrag wird bei der Verwaltungsbehörde in Slowenien eingereicht.

Das Halten einer EU Blue Card kann einen leicht beschleunigten Weg oder flexiblere Regeln hinsichtlich des Aufenthalts in anderen EU-Staaten bieten, die auf die fünf Jahre angerechnet werden, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Single Permit oder EU Blue Card in Slowenien können in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung für ihre engsten Familienmitglieder stellen.

  • Zugelassene Angehörige: Dies umfasst in der Regel den Ehepartner oder eingetragenen Partner sowie minderjährige unverheiratete Kinder. In einigen Fällen können auch abhängige Eltern oder erwachsene Kinder unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen werden.
  • Antragsverfahren: Der Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung wird in der Regel vom Familienmitglied bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Aufenthaltsland eingereicht. Der Sponsor (der ausländische Arbeitnehmer in Slowenien) kann den Prozess auch in Slowenien initiieren.
  • Anforderungen: Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), der gültige Aufenthaltstitel des Sponsors, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie, Nachweis der Unterkunft in Slowenien und Krankenversicherung sind in der Regel erforderlich.
  • Rechte der Angehörigen: Nach Genehmigung erhalten die Angehörigen eine temporäre Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner und Kinder über einem bestimmten Alter (in der Regel 15 Jahre) erhalten in der Regel Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, obwohl eine Anmeldung bei der Employment Service erforderlich sein kann.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des rechtlichen Status erfordert eine kontinuierliche Einhaltung sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den ausländischen Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Genaue Antragstellung: Sicherstellen, dass alle im Rahmen des Erlaubnisantrags gemachten Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der slowenischen Arbeitsgesetzgebung hinsichtlich Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Benachrichtigung über Änderungen: Informieren der relevanten Behörden (Verwaltungsbehörde, Employment Service) über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, wie Kündigung, Rollenwechsel oder Gehaltsänderungen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
  • Kooperation: Zusammenarbeit bei Inspektionen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Aufenthaltstitel und Reisepass gültig bleiben. Rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung beantragen.
  • Befolgung der Erlaubnisbedingungen: Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Single Permit angegebenen Position arbeiten.
  • Änderungen melden: Die Verwaltungsbehörde über Änderungen in persönlichen Umständen, wie Adresse oder Familienstand, informieren.
  • Gesetze einhalten: Alle slowenischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Anmeldung: Bei Ankunft den Aufenthalt bei der lokalen Verwaltungsbehörde registrieren und Änderungen der Adresse melden.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Widerruf der Erlaubnisse und potenziellen Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Slowenien.

Martijn
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