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Work permits and visas in San Marino

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for San Marino

Updated on April 25, 2025

San Marino, obwohl ein souveräner Mikrostaat, hat enge Verbindungen zu Italien, insbesondere hinsichtlich Grenzkontrolle und Einreise. Das System zur Erteilung von Langzeitaufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für ausländische Staatsangehörige ist jedoch eigenständig und wird durch eigene Gesetze geregelt. Personen, die in San Marino leben und arbeiten möchten, müssen spezifische Verfahren durchlaufen, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten, was in der Regel die Sicherung eines Jobangebots von einem Sammarinese Arbeitgeber und die Beantragung einer Arbeitserlaubnis sowie einer anschließenden Aufenthaltserlaubnis umfasst. Dieser Prozess stellt sicher, dass ausländische Arbeiter die Anforderungen des Landes erfüllen und rechtmäßig zur Wirtschaft beitragen.

Die Sicherung der richtigen Genehmigung ist ein mehrstufiger Prozess, der für viele Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige bereits vor der Ankunft beginnt, wobei der Schwerpunkt für Langzeitaufenthalt und Beschäftigung auf der Arbeitserlaubnis und der damit verbundenen Aufenthaltserlaubnis liegt, die von den sammarinesischen Behörden ausgestellt wird. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ausländischer Arbeiter und der Einleitung der erforderlichen Anträge innerhalb der Republik.

Gängige Erlaubnistypen für ausländische Arbeiter

Für Personen, die in San Marino arbeiten und wohnen möchten, ist die primäre erforderliche Genehmigung eine Arbeitserlaubnis, die mit einer Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) verknüpft ist. Es gibt keine breite Palette unterschiedlicher "Visaarten", wie sie größere Länder möglicherweise kategorisieren (z.B. Facharbeiter-Visum, temporäres Arbeiter-Visum). Stattdessen ist die Genehmigung in der Regel eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis.

  • Permesso di Soggiorno per Lavoro Subordinato: Dies ist die häufigste Art für ausländische Arbeitnehmer, die von einem Sammarinese Unternehmen im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt werden. Es ist an eine bestimmte Stelle und einen Arbeitgeber gebunden.
  • Permesso di Soggiorno per Lavoro Autonomo: Für Personen, die als selbstständige Fachkräfte arbeiten oder ein Unternehmen in San Marino gründen möchten. Hierfür muss die Tragfähigkeit des Geschäfts oder der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden.

Diese Genehmigungen gewähren das Recht, legal in der Republik für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten, vorbehaltlich einer Verlängerung.

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in San Marino umfasst in der Regel die Einleitung des Antrags durch den Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers bei den zuständigen sammarinesischen Behörden (z.B. dem Department of Foreign Affairs oder der Gendarmerie).

Zulassungskriterien

  • Ein gültiges Jobangebot eines registrierten sammarinesischen Arbeitgebers (für angestellte Arbeiter).
  • Nachweis der erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Position.
  • Einwandfreier Strafregisterauszug.
  • Ausreichende finanzielle Mittel (oft nachgewiesen durch den Arbeitsvertrag).
  • Einhaltung etwaiger Quoten oder Arbeitsmarktbewertungen (obwohl spezifische Quoten variieren können).

Erforderliche Dokumentation

Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss umfangreiche Dokumentation vorgelegt werden, die oft legalisiert oder apostilliert werden muss. Zu den üblichen Dokumenten gehören:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültiger Reisepass.
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebotsschreiben.
  • Gewerbeanmeldungsunterlagen des Arbeitgebers.
  • Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
  • Lebenslauf.
  • Führungszeugnisse aus dem Heimatland und ggf. vorherigem Wohnsitzland.
  • Medizinisches Attest.
  • Nachweis der Unterkunft in San Marino.
  • Passfotos.

Antragsverfahren

  1. Initiierung durch den Arbeitgeber: Der sammarinesische Arbeitgeber beantragt in der Regel die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen bei den entsprechenden sammarinesischen Behörden (z.B. dem Department of Foreign Affairs oder der Gendarmerie).
  2. Genehmigung der Erlaubnis: Wird die Arbeitserlaubnis genehmigt, kann der ausländische Staatsangehörige weitere Schritte unternehmen.
  3. Einreise (falls erforderlich): Je nach Staatsangehörigkeit muss die Person San Marino legal betreten (häufig über Italien).
  4. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach Ankunft in San Marino muss die Person innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis) beantragen, wobei die genehmigte Arbeitserlaubnis und weitere erforderliche Dokumente vorzulegen sind.
  5. Registrierung: Auch eine Anmeldung bei den lokalen Behörden kann erforderlich sein.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Falls und Antragsvolumen variieren.

Phase Typische Bearbeitungszeit Geschätzte Gebühren (EUR)
Genehmigung der Arbeitserlaubnis 4-8 Wochen Variabel, Arbeitgeberkosten
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis 2-4 Wochen 50 - 200

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können sich ändern, abhängig von den sammarinesischen Behörden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in San Marino ist möglich, erfordert jedoch in der Regel eine längere Phase legalen, ununterbrochenen Wohnens und Arbeitens in der Republik.

  • Langzeitaufenthalt: Ausländische Staatsangehörige, die legal in San Marino wohnen und arbeiten, können nach einer längeren, meist fünf oder mehr Jahre dauernden Phase (wobei spezifische Anforderungen variieren und von der offiziellen Politik abhängen) die Berechtigung zur Beantragung einer Langzeit- oder Daueraufenthaltsgenehmigung erwerben.
  • Integration: Nachweis der Integration in die sammarinesische Gesellschaft, Kenntnisse der lokalen Gesetze und finanzielle Stabilität sind häufig bei Anträgen auf Daueraufenthalt relevant.

Der Prozess umfasst die Einreichung eines Antrags bei den zuständigen Behörden, Nachweis des ununterbrochenen legalen Aufenthalts, Beschäftigungshistorie, Steuerkonformität und weiterer unterstützender Dokumente.

Visumsoptionen für Angehörige

Inhaber einer gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis in San Marino können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu berechtigen, bei ihnen zu wohnen.

  • Anspruchsberechtigte Angehörige: Dazu gehören in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder. In einigen Fällen können auch Elternteile berücksichtigt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Antragsverfahren: Der primäre Genehmigungsinhaber beantragt Aufenthaltserlaubnisse für seine Angehörigen. Hierfür sind Nachweise der Familienbeziehung (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden), der gültigen Aufenthaltserlaubnis des Hauptinhabers, Nachweise der angemessenen Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel erforderlich, um die Familie ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
  • Rechte der Angehörigen: Angehörige, die Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Familienzusammenführung erhalten, können Einschränkungen hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit haben, was die Beantragung einer eigenen Arbeitserlaubnis erforderlich machen könnte.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer in San Marino haben bedeutende Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

  • Sponsoring: Arbeitgeber müssen den ausländischen Arbeitnehmer rechtlich sponsern und sicherstellen, dass dieser vor Arbeitsbeginn die erforderliche Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Beachtung der sammarinesischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten, Bedingungen und Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Arbeitnehmer.
  • Meldung von Änderungen: Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Status des Arbeitnehmers, wie Kündigung, Rollenwechsel oder Adressänderungen.
  • Aufzeichnung: Führung genauer Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsdetails des ausländischen Mitarbeiters.

Verpflichtungen der Arbeitnehmer

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis gültig bleiben, und rechtzeitig Verlängerungen beantragen.
  • Befolgung der Auflagen: Nur für den sponsorenden Arbeitgeber und in der auf der Arbeitserlaubnis angegebenen Rolle arbeiten, sofern nicht anders genehmigt.
  • Meldung an die Behörden: Änderungen in persönlichen Umständen, wie Adresswechsel oder Familienstand, den zuständigen Behörden melden.
  • Einhaltung der Gesetze: Alle Gesetze und Vorschriften von San Marino befolgen.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen können Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgen, darunter Bußgelder, Widerruf der Genehmigungen und mögliche Abschiebung. Eine strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist essenziell für eine erfolgreiche und rechtmäßige Beschäftigung in San Marino.

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