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Steuern in San Marino

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in San Marino

Updated on April 25, 2025

San Marino betreibt ein eigenständiges Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer umfasst. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die innerhalb der Republik tätig sind, unabhängig davon, ob sie lokale Einheiten oder ausländische Unternehmen mit Personal dort beschäftigen. Das System umfasst Sozialversicherungsbeiträge, die öffentliche Dienste und Leistungen finanzieren, sowie eine progressive Einkommensteuer, die auf Einkünfte erhoben wird. Arbeitgeber spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhebung und Abführung dieser Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter.

Das Navigieren durch die Details der Lohnsteuer, der Quellensteuer auf Einkommen und der Compliance-Verfahren ist wesentlich, um einen rechtmäßigen Betrieb sicherzustellen und potenzielle Strafen zu vermeiden. Dieser Leitfaden skizziert die primären Steuerpflichten und Überlegungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in San Marino für das Steuerjahr 2025.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in San Marino sind verpflichtet, Beiträge zum Sozialversicherungssystem zu leisten, das vom Istituto per la Sicurezza Sociale (ISS) verwaltet wird. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, einschließlich Renten, Gesundheitsversorgung und Arbeitslosigkeit. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Berechnung, die Abzug des Arbeitnehmeranteils und die Abführung des Gesamtbeitrags an das ISS.

Die Beitragssätze für 2025 sind wie folgt strukturiert:

Beitragspflichtiger Satz (%) Grundlage
Arbeitgeber [Employer Rate]% Bruttogehalt
Arbeitnehmer [Employee Rate]% Bruttogehalt

Hinweis: Die spezifischen Sätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung und offiziellen Veröffentlichung durch das ISS.

Diese Beiträge werden typischerweise auf die gesamte Bruttovergütung des Mitarbeiters berechnet, einschließlich Grundgehalt, Boni und sonstiger steuerpflichtiger Vorteile.

Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen

San Marino erhebt eine persönliche Einkommensteuer, bekannt als Imposta Generale sui Redditi (IGR). Arbeitgeber sind verpflichtet, als Quellensteuerabzugsstellen zu agieren, den anwendbaren IGR-Betrag vom Gehalt der Arbeitnehmer vor jeder Zahlung abzuziehen. Die IGR wird auf Basis eines progressiven Steuertarifs berechnet, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Sätzen besteuert werden.

Die progressiven Steuerklassen für 2025 sind im Allgemeinen wie folgt strukturiert:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (EUR) Steuersatz (%)
Bis [Threshold 1] [Rate 1]%
[Threshold 1] bis [Threshold 2] [Rate 2]%
[Threshold 2] bis [Threshold 3] [Rate 3]%
[Threshold 3] bis [Threshold 4] [Rate 4]%
Über [Threshold 4] [Rate 5]%

Hinweis: Die genauen Einkommensgrenzen und entsprechenden Sätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung und offiziellen Veröffentlichung.

Arbeitgeber müssen den korrekten Steuersatz basierend auf der jährlichen Einkommensprojektion des Mitarbeiters anwenden, wobei etwaige anwendbare Abzüge oder Freibeträge berücksichtigt werden.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in San Marino können für bestimmte Abzüge und Freibeträge berechtigt sein, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und somit ihre IGR-Verpflichtung senken. Diese können umfassen:

  • Familienfreibeträge: Abzüge oder Gutschriften im Zusammenhang mit Dependents (Ehepartner, Kinder).
  • Krankheitskosten: Bestimmte medizinische Ausgaben können abziehbar sein.
  • Bildungskosten: Spezifische Ausgaben im Zusammenhang mit Bildung könnten für einen Abzug in Frage kommen.
  • Weitere spezifische Abzüge: Das Steuergesetz kann weitere spezifische abzugsfähige Ausgaben oder Freibeträge vorsehen.

Arbeitnehmer müssen in der Regel relevante Dokumente oder Informationen an ihren Arbeitgeber oder die Steuerbehörden vorlegen, um diese Abzüge und Freibeträge geltend zu machen. Arbeitgeber müssen diese bei der Berechnung des zu behaltenden IGR berücksichtigen, basierend auf offiziellen Richtlinien.

Steuerliche Compliance- und Meldefristen

Arbeitgeber in San Marino haben spezifische Fristen für die Meldung von Mitarbeiterinformationen, die Berechnung von Steuer- und Beitragsverpflichtungen sowie die Abführung der Zahlungen an die zuständigen Behörden (ISS und Steueramt). Wichtige Compliance-Aktivitäten umfassen:

  • Monatliche Meldung und Zahlung: Sozialversicherungsbeiträge (ISS) und einbehaltene Einkommensteuer (IGR) werden in der Regel monatlich berechnet und gezahlt. Die Fristen liegen meist innerhalb des Monats nach dem Lohnzeitraum.
  • Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen jährliche Erklärungen einreichen, die die gesamte gezahlte Vergütung, geleistete Beiträge und einbehaltene Steuern für jeden Mitarbeiter im Vorjahr zusammenfassen. Dieser Bericht ist entscheidend für die Steuererklärung der Arbeitnehmer.
  • Meldung neuer Mitarbeiter: Neue Mitarbeiter müssen beim ISS und den relevanten Behörden registriert werden.

Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen, Zinsen und andere Compliance-Probleme zu vermeiden.

Besondere Steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in San Marino arbeiten, und ausländische Unternehmen, die dort Personal beschäftigen, stehen vor spezifischen Überlegungen:

  • Steueransässigkeit: Die Steuerpflicht eines Individuums in San Marino hängt von seinem Steueransässigkeitsstatus ab. Ansässige werden im Allgemeinen auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige in der Regel nur auf Einkünfte aus San Marino Quellen besteuert werden. Die Ansässigkeitsregeln basieren auf Faktoren wie physischer Präsenz und Domizil.
  • Sozialversicherung: Ausländische Arbeitnehmer, die von einem San Marino-Unternehmen beschäftigt werden, unterliegen in der Regel den sanmarinesischen Sozialversicherungsbeiträgen, es sei denn, eine internationale Vereinbarung oder ein bilateraler Vertrag sieht etwas anderes vor (z.B. Vereinbarungen zur Verhinderung doppelter Sozialversicherungsbeiträge).
  • Doppelbesteuerungsabkommen: San Marino hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern geschlossen. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Einzelpersonen und Unternehmen auf dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden, und können die steuerliche Behandlung von ausländischen Arbeitnehmern und ausländisch bezogenen Einkünften beeinflussen.
  • Registrierungspflichten: Ausländische Unternehmen, die eine Präsenz in San Marino gründen oder Personal beschäftigen, müssen die lokalen Registrierungspflichten bei der Handelskammer, dem Steueramt und dem ISS erfüllen.

Das Verständnis dieser spezifischen Regeln und ihrer Wechselwirkungen mit internationalen Steuergrundsätzen ist für ausländische Einheiten und ihre Mitarbeiter, die in San Marino tätig sind, von entscheidender Bedeutung.

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