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Work permits and visas in Neukaledonien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Neukaledonien

Updated on April 27, 2025

Navigieren durch die Einwanderungs- und Beschäftigungslandschaft in Neukaledonien erfordert ein klares Verständnis des Visa- und Arbeitserlaubnissystems. Als Überseegebiet Frankreichs mit einem einzigartigen autonomen Status hat Neukaledonien spezifische Vorschriften, die die Einreise und Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger regeln. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, den lokalen Arbeitsmarkt zu steuern und die Einhaltung sowohl französischer als auch territorialer Gesetze sicherzustellen.

Ausländische Staatsangehörige, die in Neukaledonien arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum (falls aufgrund der Nationalität und Aufenthaltsdauer erforderlich) als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst Anträge bei den zuständigen Behörden, oft einschließlich des Hochkommissariats der Republik in Neukaledonien und möglicherweise lokaler Arbeitsbehörden. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für unterschiedliche Beschäftigungsarten und Aufenthaltsdauern ist entscheidend für einen reibungslosen und regelkonformen Ablauf.

Häufige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Neukaledonien arbeiten möchten, benötigen typischerweise ein Langzeitvisum, das einem Aufenthaltstitel entspricht (visa de long séjour valant titre de séjour - VLS-TS), oder ein spezielles Langzeitvisum, abhängig von ihrer Situation, zusätzlich zu einer Arbeitserlaubnis. Der Visumtyp hängt oft von Dauer und Art der Beschäftigung ab.

  • Langzeitvisum (VLS-TS): Für Aufenthalte über drei Monate ermöglicht dieses Visum dem Inhaber, in Neukaledonien zu wohnen und zu arbeiten, vorausgesetzt, sie erhalten auch die notwendige Arbeitserlaubnis. Es wird häufig für bestimmte Arbeitsverträge ausgestellt.
  • Spezifische Langzeitvisa: Bestimmte Kategorien, wie entsandte Arbeitnehmer oder hochqualifizierte Fachkräfte, könnten unter spezielle Visumtypen oder Verfahren fallen, die mit französischen Vorschriften übereinstimmen, aber für Neukaledonien angepasst sind.
  • Kurzzeitvisum: Während dieses in der Regel für Tourismus- oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen gilt, erlaubt ein Kurzzeitvisum normalerweise keine Beschäftigung. Jede Arbeit, auch für kurze Dauer, erfordert in der Regel eine spezielle Genehmigung.

Das spezifische benötigte Visum hängt von der Staatsangehörigkeit des Einzelnen, der Dauer ihres Aufenthalts und der Art ihres Arbeitsvertrags ab.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist ein obligatorischer Schritt für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Neukaledonien eine Beschäftigung suchen. Der Prozess erfordert die Mitwirkung des potenziellen Arbeitgebers.

Zulassungskriterien:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er vor der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen aktiv versucht hat, eine lokale Arbeitskraft (neukaledonischer Staatsbürger oder Einwohner) zu finden. Dies beinhaltet oft die Ausschreibung der Stelle.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Position besitzen.
  • Die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen) müssen den Arbeitsgesetzen Neukaledoniens entsprechen und mit denen vergleichbar sein, die lokalen Arbeitnehmern in ähnlichen Positionen angeboten werden.

Antragsverfahren:

  1. Initiierung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber beginnt in der Regel den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Arbeitsbehörden in Neukaledonien.
  2. Arbeitsmarktprüfung: Der Arbeitgeber muss meist Nachweise über seine Bemühungen vorlegen, lokal zu rekrutieren.
  3. Einreichung der Unterlagen: Es wird eine umfassende Akte eingereicht, inklusive Arbeitsvertrag, Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen, Passkopie und Nachweis der Arbeitsmarktsuche.
  4. Prüfung und Entscheidung: Die Behörden prüfen den Antrag unter Berücksichtigung der Lage auf dem lokalen Arbeitsmarkt und des Profils des Antragstellers.
  5. Visumantrag: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige beim französischen Konsulat oder der Botschaft in seinem Heimatland das entsprechende Langzeitvisum beantragen. Die Genehmigung der Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung für den Visumantrag.
  6. Ankunft und Registrierung: Nach Ankunft in Neukaledonien mit dem genehmigten Visum kann es erforderlich sein, weitere Registrierung formalitäten bei den lokalen Behörden abzuschließen.

Unterlagen:

Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:

  • Gültiger Reisepass
  • Genehmigte Arbeitserlaubnis (ausgestellt an den Arbeitgeber)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikationen und Berufserfahrung
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Unterkunft in Neukaledonien
  • Medizinisches Attest
  • Personenstandsdokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde falls zutreffend)
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Einhaltung der Arbeitsgesetze und oft auch für die Unterstützung des Mitarbeiters bei Umzug und Integration.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls. Es empfiehlt sich, mehrere Monate für den Prozess der Arbeitserlaubnis und des Visums einzuplanen. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber bezahlt) als auch für den Visumantrag (vom Arbeitnehmer bezahlt) an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem Konsulat bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Während initiale Arbeitserlaubnisse und Langzeitvisa in der Regel für eine bestimmte Dauer ausgestellt werden (oft an den Arbeitsvertrag gebunden), können ausländische Staatsangehörige nach legalem Aufenthalt in Neukaledonien für einen längeren Zeitraum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Typische Wege sind:

  • Dauer des legalen Aufenthalts: Mehrjährige ununterbrochene legale Residenz und Beschäftigung in Neukaledonien ansammeln.
  • Integration: Nachweis der Integration in die Gesellschaft Neukaledoniens, was Sprachkenntnisse (Französisch), Verständnis der lokalen Bräuche und wirtschaftliche Beiträge umfassen kann.
  • Stabile Beschäftigung: Sicherstellung einer stabilen und kontinuierlichen Beschäftigung.
  • Antragsverfahren: Einreichung eines Antrags beim Hochkommissariat der Republik mit Nachweisen über den legalen Aufenthalt, finanzielle Stabilität und Integration.

Die Kriterien und das Verfahren für die Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung sind streng und werden fallweise bewertet.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültigem Langzeitvisum und Arbeitserlaubnis in Neukaledonien können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) beantragen, sie zu begleiten.

  • Verfahren: Der Prozess umfasst meist die Beantragung eines „family reunification“-Verfahrens oder eines Angehörigenvisums. Der Hauptvisuminhaber muss ausreichende finanzielle Mittel und eine angemessene Unterkunft nachweisen, um die Angehörigen zu unterstützen.
  • Unterlagen: Erforderliche Dokumente für Angehörige sind Nachweise der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe und ggf. medizinische Atteste sowie polizeiliche Führungszeugnisse, abhängig vom Alter.
  • Rechte der Angehörigen: Angehörige, die auf Basis der Familienzusammenführung dem Hauptvisuminhaber beitreten, können Aufenthaltsrechte erhalten. Das Recht des Ehepartners zu arbeiten, kann eine separate Arbeitserlaubnis erfordern, wobei in einigen Fällen der Aufenthaltsstatus auch eine Beschäftigung erlauben kann.

Die spezifischen Anforderungen und Verfahren für Angehörigenvisa sollten beim zuständigen französischen Konsulat oder beim Hochkommissariat in Neukaledonien erfragt werden.

Visum-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Neukaledoniens sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Arbeitserlaubnis erhalten: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die erforderliche Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn besitzt.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Beachtung der Vorschriften Neukaledoniens bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten, Bedingungen und Sozialabgaben.
  • Änderungen melden: Relevante Behörden über Änderungen der Situation des Mitarbeiters informieren (z.B. Jobwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Aufzeichnungen führen: Genaues Führen von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Beschäftigungsdetails des Mitarbeiters.
  • Unterstützung bei Integration: Notwendige Unterstützung bei administrativen Verfahren und der Integration des Mitarbeiters leisten.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visum und Arbeitserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Bedingungen des Visums einhalten: Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis befolgen (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Änderungen melden: Behörden über wesentliche Änderungen ihrer persönlichen Situation informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Gesetze respektieren: Alle Gesetze und Vorschriften Neukaledoniens einhalten.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote. Eine strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und regelkonforme internationale Beschäftigungsvereinbarung in Neukaledonien.

Martijn
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