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Work permits and visas in Mexiko

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Mexiko

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Mexiko erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Einwanderungsverfahren, die hauptsächlich die Erlangung des richtigen Visums und die anschließende Arbeitserlaubnis umfassen. Der Prozess wird vom Instituto Nacional de Migración (INM) innerhalb Mexikos und mexikanischen Konsulaten im Ausland verwaltet. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang für den Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Der typische Weg für einen ausländischen Arbeitnehmer beinhaltet die Sicherung eines Temporary Resident Visa, das die Erlaubnis zur Arbeit einschließt. Dieser Prozess beginnt oft damit, dass der potenzielle Arbeitgeber in Mexiko die Genehmigung vom INM erhält, die der Arbeitnehmer dann nutzt, um das Visum bei einem mexikanischen Konsulat im Heimatland oder im Land des rechtlichen Wohnsitzes zu beantragen. Nach Ankunft in Mexiko muss sich die Person beim INM registrieren und ihr Visum gegen eine physische Aufenthaltskarte austauschen, die ausdrücklich ihre Erlaubnis zur Arbeit angibt.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen, die in Mexiko arbeiten möchten, ist der relevanteste Einwanderungsstatus in der Regel durch ein Temporary Resident Visa with permission to work zu erhalten. Dieses Visum ist für Ausländer konzipiert, die in Mexiko mehr als 180 Tage und bis zu vier Jahre wohnen und bezahlte Tätigkeiten ausüben.

Andere Visumtypen existieren, gewähren jedoch in der Regel keine Arbeitserlaubnis, es sei denn, sie sind speziell autorisiert oder werden bei der Ankunft gegen einen anderen Status ausgetauscht:

  • Visitor Visa (ohne Erlaubnis zur Ausübung entlohnter Tätigkeiten): Für kurze Aufenthalte (bis zu 180 Tage) zu Tourismus-, Geschäftsbesprechungen (nicht Beschäftigung), Transit usw. Keine Arbeitserlaubnis.
  • Temporary Resident Visa (ohne Erlaubnis zur Ausübung entlohnter Tätigkeiten): Für Aufenthalte über 180 Tage, jedoch ohne Arbeit, häufig basierend auf wirtschaftlicher Solvenz, Ausbildung oder familiären Bindungen. Kann unter bestimmten Bedingungen während des Aufenthalts in Mexiko in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
  • Permanent Resident Visa: Für Personen, die dauerhaft in Mexiko wohnen möchten, oft nach einer Zeit mit Temporary Residency, durch familiäre Bindungen mit einem mexikanischen Staatsbürger oder Erfüllung spezifischer Kriterien wie Renteneinkommen oder Punktesysteme. Permanent Residents haben in der Regel uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
Visa-Typ Hauptzweck Arbeitserlaubnis Typische Dauer
Temporary Resident Visa (mit Arbeitserlaubnis) Langfristiger Aufenthalt (über 180 Tage) für Beschäftigung Ja 1 bis 4 Jahre (verlängerbar)
Visitor Visa (ohne Arbeitserlaubnis) Kurzer Aufenthalt (bis zu 180 Tage) für Nicht-Arbeitszwecke Nein Bis zu 180 Tage
Temporary Resident Visa (ohne Arbeitserlaubnis) Langfristiger Aufenthalt (über 180 Tage) für Nicht-Arbeit Nein (anfänglich) 1 bis 4 Jahre (verlängerbar)
Permanent Resident Visa Unbefristeter Aufenthalt Ja Unbefristet

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung der Arbeitserlaubnis in Mexiko ist eng mit dem Prozess des Temporary Resident Visa verbunden und umfasst typischerweise den potenziellen Arbeitgeber.

Rolle des Arbeitgebers (Erstgenehmigung)

Der Prozess beginnt meist beim mexikanischen Arbeitgeber. Er muss:

  • Beim INM als Arbeitgeber registriert sein, der berechtigt ist, ausländisches Personal einzustellen.
  • Einen Antrag beim INM in Mexiko stellen, um die Genehmigung für den bestimmten ausländischen Staatsbürger zu erhalten, ein Angebot für ein employment visa zu bekommen.
  • Dokumente über das Unternehmen vorlegen (Gründungsdokumente, Steuernummer, Adressnachweis, ID des gesetzlichen Vertreters) und das Jobangebot (Position, Gehalt, Aufgaben, Vertragsdauer).
  • Nachweisen, dass der ausländische Staatsbürger die erforderlichen Qualifikationen für die Position besitzt.

Rolle des Arbeitnehmers (Visumantrag im Ausland)

Sobald der INM die Anfrage des Arbeitgebers genehmigt, erteilt er eine Genehmigungsnummer (NUT - Número Único de Trámite). Der ausländische Staatsbürger muss dann:

  • Innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (meist 30 Tage) nach der INM-Genehmigung bei einem mexikanischen Konsulat im Ausland eine Temporary Resident Visa mit Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Das Visumantragsformular ausfüllen.
  • Einen gültigen Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit) vorlegen.
  • Die vom Arbeitgeber bereitgestellte INM-Genehmigungsnummer vorlegen.
  • Passfotos gemäß den spezifischen Anforderungen einreichen.
  • Nachweise über Qualifikationen (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf) vorlegen.
  • Möglicherweise ein Interview im Konsulat absolvieren.
  • Die anfallenden Konsulargebühren bezahlen.

Bei Ankunft in Mexiko

Nach Einreise mit dem Temporary Resident Visa muss der ausländische Staatsbürger:

  • Innerhalb von 30 Kalendertagen bei der nächstgelegenen INM-Stelle registrieren.
  • Das Visum im Reisepass gegen eine physische Temporary Resident Card (Tarjeta de Residente Temporal) austauschen. Diese Karte dient als offizielle Identifikation sowie Nachweis des legalen Status und der Arbeitserlaubnis in Mexiko.
  • Fingerabdrücke und Fotos für die Aufenthaltskarte abgeben.
  • Die erforderlichen Gebühren für die Aufenthaltskarte bezahlen.

Voraussetzungen für die Berechtigung

Die Voraussetzungen basieren auf:

  • Vorliegen eines gültigen Jobangebots von einem rechtmäßig gegründeten Unternehmen in Mexiko.
  • Erfüllung der spezifischen Anforderungen des Jobangebots (Qualifikationen, Erfahrung).
  • Bestehen von Hintergrundüberprüfungen.
  • Erfüllung allgemeiner Gesundheitsanforderungen.
  • Das Unternehmen muss die INM-Registrierungs- und Solvenzanforderungen erfüllen.

Dokumentation

Wichtige Dokumente umfassen:

  • Gültiger Reisepass
  • INM-Genehmigungsnummer (vom Arbeitgeber bereitgestellt)
  • Visumantragsformular
  • Passfotos
  • Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate, Berufslizenzen)
  • Arbeitgeberdokumente (vom Unternehmen beim INM eingereicht)
  • Zahlungsnachweise der Gebühren

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach INM-Büro und Konsulat erheblich variieren.

  • INM-Genehmigung (Arbeitgeberseite): Kann von 2 bis 6 Wochen oder länger dauern, abhängig von Komplexität und Arbeitsbelastung.
  • Konsularischer Visumantrag (Arbeitnehmerseite): Typischerweise 1 bis 10 Werktage nach vollständiger Antragstellung und Interview, variiert jedoch.
  • Ausstellung der Aufenthaltskarte (bei Ankunft in Mexiko): Kann 1 bis 3 Wochen nach Registrierung beim INM dauern.

Gebühren sind ebenfalls Änderungen unterworfen und variieren je nach Konsulat und INM-Büro.

  • INM-Genehmigungsgebühr: Vom Arbeitgeber in Mexiko zu zahlen.
  • Konsularische Visagebühr: Vom Arbeitnehmer im Konsulat zu zahlen (abhängig vom Land und Wechselkursen).
  • Gebühr für die Aufenthaltskarte: Vom Arbeitnehmer beim INM in Mexiko zu zahlen (abhängig von der Gültigkeitsdauer - 1, 2, 3 oder 4 Jahre).

Es ist wichtig, die aktuellen Gebühren direkt bei dem jeweiligen Konsulat und auf der INM-Website zu prüfen.

Wege zur Permanent Residency

Der Besitz eines Temporary Resident Status kann ein Weg sein, um eine Permanent Residency in Mexiko zu erhalten.

  • Nach Zeit: Nach vier aufeinanderfolgenden Jahren mit Temporary Resident Status können Personen in der Regel einen Antrag auf Permanent Residency stellen. Der Antrag wird beim INM in Mexiko eingereicht.
  • Andere Wege: Permanent Residency kann auch durch andere Mittel erlangt werden, z.B. durch enge Familienbande mit einem mexikanischen Staatsbürger oder Permanent Resident (Ehepartner, Kinder, Eltern), durch Erfüllung spezifischer Renteneinkommensanforderungen oder durch ein Punktesystem (weniger üblich bei Standardbeschäftigungspfaden).

Permanent Residents erhalten unbefristeten Aufenthalt und uneingeschränkte Arbeitserlaubnis in Mexiko.

Abhängige Visumoptionen

Ausländische Staatsbürger mit Temporary oder Permanent Resident Status in Mexiko können Visa oder Residency für ihre Angehörigen beantragen, typischerweise:

  • Ehepartner oder Lebenspartner.
  • Kinder (unter 18 Jahren).
  • Abhängige Eltern.

Der Prozess beinhaltet meist, dass der Hauptvisa-Inhaber nachweist, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um seine Angehörigen zu unterstützen. Angehörige beantragen ihre eigenen Temporary Resident Visa (basierend auf Familienbande) bei einem mexikanischen Konsulat im Ausland, mit Nachweisen der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) und des Status sowie der Solvenz des Hauptwohners. Nach Ankunft in Mexiko müssen auch die Angehörigen sich beim INM registrieren und ihre eigene Temporary Resident Card erhalten. Angehörige mit Familien-basiertem temporärem Residency-Status müssen ggf. eine separate Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie arbeiten möchten. Permanent Residents' Angehörige erhalten in der Regel Permanent Residency und Arbeitserlaubnis.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Mexiko erfordert laufende Verpflichtungen für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • INM-Registrierung: Der Arbeitgeber muss seine Registrierung beim INM aufrechterhalten und seine Daten aktuell halten.
  • Benachrichtigung bei Änderungen: Arbeitgeber müssen das INM innerhalb festgelegter Fristen (meist 10-15 Werktage) über Änderungen im Zusammenhang mit dem ausländischen Arbeitnehmer informieren, einschließlich:
    • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.
    • Änderungen in Position oder Gehalt.
    • Änderungen der Adresse des Unternehmens oder des Arbeitnehmers.
    • Änderungen im Familienstand oder der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers.
  • Statusüberprüfung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle ausländischen Arbeitnehmer gültigen Einwanderungsstatus und Arbeitserlaubnis besitzen.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Kopien der Einwanderungsdokumente der Arbeitnehmer aufbewahren.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Temporary oder Permanent Resident Card gültig ist und Verlängerungsprozesse vor Ablauf eingeleitet werden.
  • Benachrichtigung bei Änderungen: Das INM innerhalb festgelegter Fristen (meist 30 Tage) über Änderungen ihrer persönlichen Daten informieren, z.B.:
    • Adresswechsel in Mexiko.
    • Änderungen im Familienstand.
    • Änderungen der Staatsangehörigkeit.
    • Arbeitgeberwechsel (erfordert einen neuen Arbeitsgenehmigungsprozess beim neuen Arbeitgeber).
  • Ausweis immer mitführen: Ihre gültige Temporary oder Permanent Resident Card stets bei sich tragen.
  • Gesetze einhalten: Alle mexikanischen Gesetze und Vorschriften befolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Bußgeldern, Strafen oder sogar Abschiebung für den Arbeitnehmer sowie Sanktionen für den Arbeitgeber führen. Die Nutzung eines Employer of Record-Services kann Unternehmen dabei helfen, diese komplexen Anforderungen zu navigieren und die vollständige Einhaltung der mexikanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

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