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Work permits and visas in Komoren

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Komoren

Updated on April 27, 2025

Ausländische Staatsangehörige, die in Komoren arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörden. Dies umfasst typischerweise die Sicherung eines Einreisevisums, das einen langfristigen Aufenthalt erlaubt, sowie einer separaten Arbeitserlaubnis, die das rechtliche Recht zur Beschäftigung im Land gewährt. Der Prozess beinhaltet die Koordination zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem sponsoren Arbeitgeber in Komoren.

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften ist entscheidend, um die Einhaltung sowohl für den einzelnen Arbeiter als auch für das beschäftigende Unternehmen sicherzustellen. Die Anforderungen und Verfahren werden von Regierungsstellen verwaltet, die für Einwanderung, Arbeit und nationale Sicherheit verantwortlich sind, und die Einhaltung dieser Vorschriften ist für eine legale Beschäftigung verpflichtend.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Für Personen, die in Komoren arbeiten möchten, ist die primäre Visakategorie in der Regel ein Langzeitvisum oder ein spezielles Arbeitervisum, abhängig von der Dauer und Art der Beschäftigung. Dieses Visum ermöglicht es der Person, sich für einen längeren Zeitraum im Land aufzuhalten, was eine Voraussetzung für die Erteilung oder Nutzung einer Arbeitserlaubnis ist. Kurzfristige Geschäftsvisa können existieren, erlauben jedoch in der Regel keine Erwerbstätigkeit.

  • Long-Stay Visa (Visa Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dies ist das grundlegende Visum für ausländische Arbeiter. Die Berechtigung ist in der Regel an einen gültigen Grund für den Langzeitaufenthalt geknüpft, wie z.B. genehmigte Beschäftigung.
  • Work Visa (falls unterschiedlich): Einige Systeme unterscheiden zwischen einem Long-Stay-Visum und einem speziellen Arbeitervisum. Falls zutreffend, gewährt dieses Visum ausdrücklich die Erlaubnis, zum Zweck der Beschäftigung einzureisen und zu wohnen, oft in Verbindung mit einer genehmigten Arbeitserlaubnis.

Die Anspruchsberechtigung für diese Visa erfordert in der Regel ein bestätigtes Jobangebot von einer rechtlich registrierten Einheit in Komoren sowie den Nachweis, dass die ausländische Staatsangehörigkeit die erforderlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen für die Position besitzt.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein separater Prozess vom Erhalt eines Visums, obwohl sie oft miteinander verbunden sind. Die Arbeitserlaubnis ist die offizielle Genehmigung, in Komoren beschäftigt zu sein. Das Antragsverfahren beinhaltet in der Regel die Rolle des sponsoren Arbeitgebers.

Berechtigungskriterien:

  • Besitz von spezialisierten Fähigkeiten oder Qualifikationen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot von einem registrierten Unternehmen in Komoren.
  • Einhaltung von Alters- und Gesundheitsanforderungen.
  • Besitz eines gültigen Long-Stay-Visums oder der entsprechenden Einreisegenehmigung.

Erforderliche Dokumentation (kann umfassen, aber nicht beschränkt sein auf):

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Kopien relevanter Bildungsnachweise und Berufszertifikate.
  • Lebenslauf (CV).
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebot mit Details zu Bedingungen, Dauer und Gehalt.
  • Sponsoring-/Unterstützungsbrief des arbeitenden Unternehmens in Komoren.
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung und guten Führung des Arbeitgebers.
  • Medizinischer Untersuchungsbericht.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des letzten Wohnsitzes.
  • Passfotos.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.

Verfahren:

  1. Das arbeitende Unternehmen in Komoren initiiert in der Regel den Prozess, indem es bei den zuständigen Arbeitsbehörden eine Arbeitserlaubnis für den ausländischen Staatsangehörigen beantragt.
  2. Nach Genehmigung der Arbeitsgenehmigung kann der ausländische Staatsangehörige bei der komorischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland das erforderliche Long-Stay- oder Arbeitervisum beantragen.
  3. Bei Ankunft in Komoren mit dem entsprechenden Visum muss die Person möglicherweise Registrierung formalitäten abschließen und die Ausstellung der Arbeitserlaubnis bei den lokalen Behörden finalisieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von den involvierten Behörden und der Vollständigkeit des Antrags. Schätzungen reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Die Gebühren sind ebenfalls variabel und hängen vom Permistyp, der Dauer und der Nationalität ab, unterliegen den staatlichen Vorschriften. Konkrete Zahlen sollten bei den entsprechenden Behörden oder einem lokalen Vertreter bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Das arbeitende Unternehmen in Komoren fungiert als Sponsor. Dies beinhaltet die Notwendigkeit, die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers nachzuweisen, Beschäftigungsbedingungen zu garantieren und oft Verantwortung für das Wohlergehen und die Rückführung des Mitarbeiters zu übernehmen, falls erforderlich. Der Arbeitgeber muss rechtlich registriert sein und den lokalen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Komoren ist in der Regel ein Status, der nach einer bedeutenden Zeit des legalen und kontinuierlichen Aufenthalts im Land gewährt wird, oft unter einer Arbeitserlaubnis oder einem anderen Langzeitvisum. Es besteht kein automatisches Recht auf dauerhaften Aufenthalt nur durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer.

Mögliche Wege sind:

  • Ansammlung einer bestimmten Anzahl von Jahren des legalen Aufenthalts (z.B. 5 oder 10 Jahre) unter gültigen Langzeitgenehmigungen.
  • Nachweis einer stabilen Beschäftigung und finanziellen Selbstversorgung.
  • Integration in die komorische Gesellschaft.
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften während des Aufenthalts.

Die spezifischen Kriterien und das Antragsverfahren für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis unterliegen den Einwanderungsgesetzen und werden meist fallweise von den zuständigen Behörden bewertet.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeiter mit gültigen Long-Stay-Visa und Arbeitserlaubnissen in Komoren können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitzubringen, um bei ihnen zu wohnen.

Berechtigung für Angehörige:

  • Nachweis der rechtlichen Ehe für den Ehepartner.
  • Geburtsurkunden oder rechtliche Sorgerechtsdokumente für Kinder.
  • Nachweis, dass der Hauptvisuminhaber (der ausländische Arbeiter) über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Angehörigen ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
  • Der Hauptvisuminhaber muss ein gültiges Long-Stay-Visum und eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Erforderliche Dokumentation für Angehörige:

  • Ausgefüllte Antragsformulare für das Visum der Angehörigen.
  • Gültige Reisepässe für jeden Angehörigen.
  • Heiratsurkunde (für Ehepartner).
  • Geburtsurkunden (für Kinder).
  • Medizinische Untersuchungsberichte.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
  • Nachweis des Visum- und Arbeitserlaubnisstatus des Hauptantragsstellers.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung.
  • Passfotos.

Der Antragsprozess für Angehörigenvisa ist in der Regel an den Status des Hauptantragstellers gekoppelt und bei den gleichen Einwanderungsbehörden einzureichen. Bearbeitungszeiten und Gebühren sind vom Visum und der Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers getrennt.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des legalen Status in Komoren erfordert eine kontinuierliche Einhaltung sowohl durch den ausländischen Arbeiter als auch durch das beschäftigende Unternehmen.

Verpflichtungen der Arbeitnehmer:

  • Einhaltung der Bedingungen des Visums und der Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den sponsoren Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Rolle).
  • Sicherstellung, dass das Visum und die Arbeitserlaubnis gültig bleiben, und rechtzeitige Erneuerung vor Ablauf.
  • Benachrichtigung der Behörden bei wesentlichen Änderungen (z.B. Heiratsstatus, Adresse).
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften in Komoren.

Verpflichtungen der Arbeitgeber:

  • Sicherstellung, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn gültige Visums- und Arbeitserlaubnisdokumente besitzt.
  • Benachrichtigung der Arbeits- und Einwanderungsbehörden bei Beginn und Beendigung der Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters.
  • Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der komorischen Arbeitsgesetze.
  • Unterstützung des Mitarbeiters bei Erneuerungsprozessen.
  • Verantwortlichkeit für die Rückführungskosten des ausländischen Mitarbeiters, falls im Vertrag oder in den Vorschriften festgelegt.

Das Nichtbefolgen der Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für das beschäftigende Unternehmen. Eine regelmäßige Überprüfung der Dokumentation und proaktive Zusammenarbeit mit den Behörden sind entscheidend, um die Einhaltung sicherzustellen.

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