Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Bulgarien erfordert die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften des Landes. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union stimmt das System Bulgariens mit den EU-Richtlinien überein, während gleichzeitig spezifische nationale Anforderungen für Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürger beibehalten werden. Das Verständnis der notwendigen Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Übergang für den ausländischen Arbeiter zu gewährleisten.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) und die Sicherung der entsprechenden Arbeitserlaubnis, die oft mit dem Sponsoring des Arbeitgebers und der Genehmigung durch die zuständigen bulgarischen Behörden verbunden ist. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Art der Tätigkeit und Dauer des geplanten Aufenthalts variieren.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Bulgarien länger als 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums zu arbeiten, müssen ein Langzeitvisum, bekannt als Typ D Visum, beantragen. Dieses Visum ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien, die für eine legale Beschäftigung notwendig ist.
Während das Typ D Visum den Eintritt und die Beantragung des Aufenthalts ermöglicht, wird das Recht zu arbeiten in der Regel durch eine separate Arbeitserlaubnis oder eine kombinierte Genehmigung, die Aufenthalt und Arbeitserlaubnis umfasst, erteilt. Gängige Wege sind:
- Single Permit (Einheitliche Aufenthaltserlaubnis): Dies ist die häufigste Route für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige. Es kombiniert die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis in einem Dokument, was den Prozess vereinfacht.
- EU Blue Card: Verfügbar für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA/Schweizer Fachkräfte, die bestimmte Kriterien hinsichtlich Gehalt, Qualifikationen und Dauer des Arbeitsvertrags erfüllen. Sie bietet gewisse Vorteile hinsichtlich Mobilität innerhalb der EU.
- Intra-Corporate Transferee (ICT) Permit: Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine bulgarische Niederlassung transferiert werden.
- Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten: Einschließlich Forscher, Teilzeitstudenten, Saisonarbeiter oder Personen unter internationalen Abkommen.
Visa/Permit-Typ | Zweck | Schlüsselanforderung |
---|---|---|
Type D Visa | Langfristiger Aufenthalt (über 90 Tage) | Voraussetzung für langfristige Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis |
Single Permit | Kombinierte langfristige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis | Arbeitsvertrag, Arbeitgeber-Sponsoring |
EU Blue Card | Langfristiger Aufenthalt und Arbeit für hochqualifizierte Fachkräfte | Hohe Gehaltsgrenze, spezifische Qualifikationen |
Intra-Corporate Transferee | Aufenthalt und Arbeit für innerhalb eines Unternehmens transferierte Mitarbeiter | Nachweis des Transfers innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Prozess zur Erlangung der Arbeitserlaubnis, meist über die Single Permit, involviert sowohl den Arbeitgeber als auch den ausländischen Staatsangehörigen. Der Arbeitgeber initiiert den Vorgang in der Regel durch Antrag bei der Nationalen Arbeitsagentur (NEA) auf Erlaubnis, den spezifischen ausländischen Staatsangehörigen einzustellen.
Anforderungen und Dokumentation des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Einstellung des ausländischen Staatsangehörigen notwendig ist und keine geeigneten bulgarischen oder EU/EEA/Schweizer Kandidaten für die Position verfügbar sind (Markttest, wobei Ausnahmen bestehen). Erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber umfassen häufig:
- Unternehmensregistrierungsdokumente.
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit und Steuerkonformität.
- Detaillierte Stellenbeschreibung und Anforderungen.
- Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.
- Entwurf des Arbeitsvertrags.
- Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsgesetze.
Anforderungen und Dokumentation des Arbeitnehmers
Der ausländische Staatsangehörige muss bestimmte Zulassungskriterien hinsichtlich Qualifikationen, Erfahrung und Anforderungen der Stelle erfüllen. Erforderliche Dokumente vom Arbeitnehmer sind meist:
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der Ausbildung und beruflichen Qualifikationen (legalisiert und übersetzt).
- Nachweis der Berufserfahrung.
- Führungszeugnis (legalisiert und übersetzt).
- Medizinisches Attest.
- Nachweis der Unterkunft in Bulgarien.
- Nachweis der finanziellen Mittel (manchmal für das Typ D Visum erforderlich).
Antragsverfahren
- Arbeitgeberantrag bei NEA: Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die unterstützenden Dokumente bei der NEA ein.
- Bearbeitung durch NEA: Die NEA prüft den Antrag, führt möglicherweise einen Markttest durch und bewertet die Eignung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Dieser Schritt kann mehrere Wochen dauern.
- Entscheidung der NEA: Bei Genehmigung stellt die NEA eine positive Stellungnahme oder eine Erlaubnis aus.
- Beantragung des Typ D Visums: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das Typ D Visum bei der bulgarischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland und legt die Genehmigung der NEA sowie weitere erforderliche Dokumente vor. Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt aber häufig 15-45 Tage, manchmal länger.
- Einreise nach Bulgarien: Nach Erhalt des Typ D Visums kann der ausländische Staatsangehörige nach Bulgarien einreisen.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meist bei Ankunft oder kurz danach) beantragt der ausländische Staatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (die Single Permit) bei der örtlichen Migrationsbehörde.
- Bearbeitung durch die Migrationsbehörde: Diese prüft den Antrag und führt Kontrollen durch. Dieser Vorgang kann bis zu 14 Tage dauern, bei beschleunigtem Verfahren bis zu 10 Tage (falls verfügbar und beantragt).
- Ausstellung der Erlaubnis: Bei Genehmigung erhält der ausländische Staatsangehörige die Single Permit-Karte, die sowohl als Aufenthaltserlaubnis als auch als Arbeitserlaubnis dient.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die Gebühren variieren je nach Art der Erlaubnis und Bearbeitungsgeschwindigkeit.
- Typ D Visum Gebühr: In der Regel etwa €100-€150.
- Gebühr für Single Permit (NEA): Variiert, oft einige Hundert bulgarische Lewa (BGN).
- Gebühr für Single Permit (Migrationsbehörde): Variiert je nach Dauer (z.B. 6 Monate, 1 Jahr) und Bearbeitungszeit (Standard vs. beschleunigt). Gebühren reichen von BGN 100 bis BGN 500 oder mehr.
- Bearbeitungszeit (NEA): Kann 1-2 Monate oder länger dauern.
- Bearbeitungszeit (Typ D Visum): Durchschnittlich 15-45 Tage.
- Bearbeitungszeit (Migrationsbehörde für Erlaubnis): Bis zu 14 Tage (Standard), bis zu 10 Tage (beschleunigt).
Die gesamte Bearbeitungszeit vom ersten Antrag bei der NEA bis zum Erhalt der Aufenthalt- bzw. Arbeitserlaubnis kann 2-4 Monate oder länger betragen, abhängig von individuellen Umständen und administrativer Effizienz.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Nach legalem Aufenthalt in Bulgarien für einen ununterbrochenen Zeitraum, in der Regel fünf Jahre, können ausländische Staatsangehörige mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis (wie der Single Permit) berechtigt sein, einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt zu stellen.
Der Fünf-Jahres-Zeitraum basiert auf dem legalen Aufenthalt in Bulgarien. Abwesenheiten vom Land sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Limit erlaubt (z.B. insgesamt nicht mehr als 30 Monate innerhalb der fünf Jahre, und keine einzelne Abwesenheit von mehr als 6 Monaten in Folge).
Voraussetzungen für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umfassen oft:
- Nachweis des ununterbrochenen legalen Aufenthalts während des erforderlichen Zeitraums.
- Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung und für Angehörige.
- Nachweis der Unterkunft.
- Führungszeugnis ohne Einträge aus Bulgarien und dem Herkunftsland.
- Kenntnisse der bulgarischen Sprache können erforderlich oder vorteilhaft sein.
Der Antrag wird bei der Migrationsbehörde eingereicht. Die Bearbeitungszeiten variieren.
Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien, einschließlich solcher mit einem arbeitsspezifischen Single Permit oder EU Blue Card, haben in der Regel das Recht auf Familienzusammenführung. Dies ermöglicht ihren engen Familienmitgliedern, ein Langzeitvisum (Typ D) zu beantragen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um sie in Bulgarien zu begleiten.
Zugelassene Familienmitglieder umfassen typischerweise:
- Ehepartner.
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
- Abhängige Eltern (unter bestimmten Bedingungen).
Der Ablauf für Angehörige umfasst in der Regel:
- Der Hauptberechtigte erhält seine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien.
- Der Hauptberechtigte beantragt möglicherweise die Genehmigung zur Familienzusammenführung bei der Migrationsbehörde.
- Familienmitglieder beantragen ein Typ D Visum bei der bulgarischen Botschaft/Konsulat in ihrem Heimatland und legen Nachweise der Beziehung sowie des Aufenthaltstitels des Hauptantragstellers in Bulgarien vor.
- Nach Ankunft in Bulgarien mit dem Typ D Visum beantragen die Familienmitglieder ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse bei der Migrationsbehörde.
Erforderliche Dokumente für Angehörige sind Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden - legalisiert und übersetzt), Pässe, Nachweis der Unterkunft sowie Nachweise, dass der Hauptantragsteller über ausreichende Mittel und eine angemessene Unterkunft verfügt, um die Familie zu unterstützen.
Verpflichtungen zur Visum-Compliance
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der bulgarischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Erhalt der Arbeitserlaubnis: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die korrekte Arbeitserlaubnis oder die kombinierte Erlaubnis vor Arbeitsbeginn besitzt.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Befolgung der bulgarischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Löhnen und Arbeitsbedingungen, die nicht weniger günstig sind als für bulgarische Staatsangehörige.
- Behördliche Meldungen: Information der zuständigen Behörden (z.B. NEA, Migrationsbehörde) über Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb vorgegebener Fristen.
- Aufbewahrung von Unterlagen: Kopien der Erlaubnis, des Visums, des Passes und des Arbeitsvertrags aufbewahren.
- Sicherung des gültigen Status: Überwachung der Gültigkeit der Erlaubnis des Mitarbeiters und Unterstützung bei Erneuerungsanträgen rechtzeitig.
- Information an den Arbeitnehmer: Übermittlung der Rechte und Pflichten.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers
- Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visum und Aufenthalt- bzw. Arbeitserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
- Einhaltung der Bedingungen: Befolgung der Bedingungen ihrer Erlaubnis, einschließlich Arbeit nur für den sponsorierenden Arbeitgeber und in der angegebenen Position.
- Meldung von Änderungen: Änderungen in persönlichen Umständen (z.B. Adresse, Familienstand) bei der Migrationsbehörde melden.
- Einhaltung bulgarischer Gesetze: Alle bulgarischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Ausweis mitführen: Ihren Aufenthaltserlaubniskarte als Nachweis des legalen Status bei sich tragen.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und Einreise- oder Beschäftigungsverbote. Eine strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist unerlässlich für eine erfolgreiche und legale Beschäftigung ausländischer Talente in Bulgarien.