Bosnien und Herzegovina verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung des Eintritts und der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger. Personen, die beabsichtigen, im Land zu arbeiten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum für die Einreise als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein. Der Prozess umfasst Anträge, die bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, wobei häufig eine Sponsoring durch einen lokalen Arbeitgeber erforderlich ist. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für ausländische Arbeiter als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen, entscheidend, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicherzustellen.
Die Navigation durch die Einwanderungs- und Beschäftigungslandschaft in Bosnien und Herzegovina umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Identifizierung des geeigneten Visatyps und der Sicherung der erforderlichen Arbeitserlaubnis. Die Anforderungen können je nach Nationalität der Person, Art der Arbeit und beabsichtigter Aufenthaltsdauer variieren. Die Einhaltung der festgelegten Verfahren und die Bereitstellung korrekter Dokumente sind wesentlich für einen reibungslosen Antragsprozess.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina suchen, benötigen in der Regel ein long-stay Visum (Visa D). Dieser Visatyp ist für Personen vorgesehen, die planen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums aufzuhalten, und ist oft eine Voraussetzung für die Erteilung einer temporären Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Beschäftigung.
Während Visa D die primäre Kategorie für langfristige Aufenthalte im Zusammenhang mit Arbeit ist, existieren andere Visatypen für kürzere Geschäftsbesuche oder bestimmte Zwecke, die jedoch in der Regel keine Beschäftigung erlauben.
Visatyp | Zweck | Maximale Aufenthaltsdauer | Beschäftigung erlaubt? |
---|---|---|---|
Visa D | Langfristiger Aufenthalt, einschließlich Beschäftigung | > 90 Tage | Ja (mit Erlaubnis) |
Visa C | Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Business) | <= 90 Tage | Nein |
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Bosnien und Herzegovina arbeiten möchten, obligatorisch. Der Prozess wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers eingeleitet. Arbeitserlaubnisse werden üblicherweise für eine bestimmte Stelle bei einem bestimmten Arbeitgeber ausgestellt und haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, meist ein Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit.
Zulassungskriterien
Die Zulassung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft von Faktoren ab wie:
- Verfügbarkeit lokaler Arbeitskräfte für die Position.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze durch den Arbeitgeber.
- Qualifikationen und Erfahrung des ausländischen Staatsangehörigen, die den Anforderungen der Stelle entsprechen.
- Quotenbeschränkungen, die von der Regierung für ausländische Arbeiter in bestimmten Sektoren oder insgesamt festgelegt wurden.
Antragsverfahren
Der Arbeitgeber reicht in der Regel den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der entsprechenden kantonalen Arbeitsbehörde oder der Agentur für Arbeit und Beschäftigung von Bosnien und Herzegovina ein. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegovina im Ausland ein long-stay Visum (Visa D) beantragen. Nach Ankunft in Bosnien und Herzegovina muss die Person eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der genehmigten Arbeitserlaubnis beantragen.
Erforderliche Dokumente
Die Dokumentationsanforderungen umfassen in der Regel:
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Nachweis, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten gefunden wurden (häufig erforderlich).
- Medizinisches Attest.
- Polizeiliches Führungszeugnis.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal für den Visumantrag erforderlich).
- Weitere Dokumente nach Aufforderung der Behörden.
Alle ausländischen Dokumente müssen in eine der Amtssprachen Bosnien und Herzegovina (Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) offiziell übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.
Sponsoring-Anforderungen
Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dies beinhaltet den Nachweis, dass die Notwendigkeit besteht, einen ausländischen Arbeiter einzustellen, und die Verpflichtung, die Arbeitsgesetze einzuhalten, einschließlich der Zahlung eines Gehalts, das mit dem eines lokalen Arbeiters in einer ähnlichen Position vergleichbar ist.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können je nach Kanton und Komplexität des Falls variieren, liegen aber typischerweise zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten für die Arbeitserlaubnis. Auch die Bearbeitungszeiten für das Visum variieren. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für den Visumantrag sowie für die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen bestätigt werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Nach legalem Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis (oft auf Grundlage der Beschäftigung) für einen ununterbrochenen Zeitraum können ausländische Staatsangehörige berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen. Die erforderliche Dauer des ununterbrochenen legalen Aufenthalts beträgt in der Regel fünf Jahre.
Zulassungskriterien für die Daueraufenthaltsgenehmigung umfassen meist:
- Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina.
- Ausreichende finanzielle Mittel zur Selbst- und Familienunterstützung.
- Kenntnisse einer der Amtssprachen.
- Nachweis der Unterkunft.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Der Antrag wird beim Ministry of Security oder beim Service for Foreigners' Affairs eingereicht.
Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjähriger Kinder, beantragen.
Der Antragsprozess für Angehörige erfordert in der Regel den Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers, den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie und den Nachweis der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel Aufenthaltserlaubnisse, die an die Gültigkeit der Erlaubnis des Hauptantragstellers gebunden sind. Angehörigen-Erlaubnisse gewähren in der Regel kein automatisches Recht auf Arbeit; Angehörige, die arbeiten möchten, müssen möglicherweise eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verantwortlich für:
- Das Erhalten der erforderlichen Arbeitserlaubnis, bevor der ausländische Staatsangehörige mit der Arbeit beginnt.
- Sicherstellung, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Visum- und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Anmeldung des Arbeitsvertrags bei den zuständigen Behörden.
- Zahlung des Gehalts an den ausländischen Arbeiter gemäß Arbeitsvertrag und Arbeitsgesetzen.
- Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers
Ausländische Arbeitnehmer sind verantwortlich für:
- Das Erhalten des erforderlichen Visums vor der Reise nach Bosnien und Herzegovina.
- Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft.
- Einhaltung der Bedingungen ihres Visums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis.
- Benachrichtigung der Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse).
- Einhaltung der Gesetze und Vorschriften von Bosnien und Herzegovina.
- Sicherstellung, dass ihre Genehmigungen während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.