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Arbeitsrechte in Bosnien und Herzegowina

Mitarbeiterrechte und -schutz

Entdecken Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den Schutz gemäß dem Arbeitsrecht von Bosnien und Herzegowina.

Bosnien und Herzegowina rights overview

Bosnien und Herzegovina verfügt über einen rechtlichen Rahmen, der zum Schutz der Rechte und zur Gewährleistung fairer Behandlung der Arbeitnehmer in seinen beiden Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie im Brčko-Distrikt geschaffen wurde. Während die Arbeitsgesetze hauptsächlich auf Entitätsebene geregelt sind, gibt es gemeinsame Grundsätze, die darauf abzielen, Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit festzulegen. Arbeitgeber, die in BiH tätig sind, egal ob lokal oder international, müssen diese Vorschriften navigieren, um die Einhaltung sicherzustellen und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Das Verständnis der spezifischen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung und Arbeitsschutz ist für Unternehmen entscheidend. Die Einhaltung dieser Standards stellt nicht nur die rechtliche Konformität sicher, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung bei. Der rechtliche Rahmen bietet Mechanismen für Arbeitnehmer, bei Verletzungen ihrer Rechte Rechtsschutz zu suchen, was die Bedeutung klarer Richtlinien und fairer Praxis seitens der Arbeitgeber unterstreicht.

Kündigungsrechte und -verfahren

Arbeitsverträge in Bosnien und Herzegowina können unter verschiedenen Umständen gekündigt werden, einschließlich gegenseitiger Vereinbarung, Ablauf eines befristeten Vertrags, Pensionierung oder durch einseitige Entscheidung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Arbeitgeber müssen gültige Gründe für die Kündigung haben, die typischerweise mit dem Verhalten, der Leistung des Arbeitnehmers oder wirtschaftlichen/organisatorischen Gründen innerhalb des Unternehmens zusammenhängen. Es müssen spezielle Verfahren eingehalten werden, einschließlich schriftlicher Kündigung und oft einer Warnphase bei Leistungs- oder Verhaltensproblemen.

Kündigungsfristen sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Das Nichtbesorgen der korrekten Kündigungsfrist kann dazu führen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Abfindung anstelle der Kündigungsfrist zu zahlen.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestkündigungsfrist (FBiH) Mindestkündigungsfrist (RS)
Bis zu 2 Jahre 7 Tage 15 Tage
2 bis 5 Jahre 14 Tage 30 Tage
Über 5 Jahre 30 Tage 30 Tage
  • Sofortige Kündigung: Im Falle schwerwiegenden Fehlverhaltens kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, aber spezifische gesetzliche Anforderungen und Verfahren müssen weiterhin strikt eingehalten werden.
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen auch bei Kündigung eine Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel den gleichen Fristen wie die vom Arbeitgeber initiierte Kündigung folgt, sofern im Vertrag oder in einem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Der rechtliche Rahmen Bosnien und Herzegowinas verbietet Diskriminierung im Beschäftigungsbereich aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Dieser Schutz gilt während des gesamten Beschäftigungsprozesses, von der Rekrutierung und Einstellung bis zu den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, Beförderung und Beendigung.

Geschütztes Merkmal
Rasse
Ethnie
Religion
Nationalität
Soziale Herkunft
Politische Meinung
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Eigentum
Geburt
Sprache
Geschlecht
Geschlechtsidentität
Sexuelle Orientierung
Alter
Behinderung
Gesundheitszustand

Arbeitnehmer, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können Schutz durch interne Unternehmensverfahren, Meldung beim Arbeitsinspektorat oder Klage vor Gericht suchen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern und gemeldete Vorfälle zu behandeln.

Arbeitsbedingungen und Vorschriften

Die Arbeitsgesetze in BiH setzen Standards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten und verschiedene Arten von Urlaub, um das Wohl der Beschäftigten zu gewährleisten.

  • Arbeitszeiten: Die standardmäßige Vollzeitarbeitswoche beträgt 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist in der Regel 8 Stunden. Überstunden sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, unterliegen aber gesetzlichen Grenzen und erfordern eine erhöhte Entlohnung.
  • Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten (typischerweise 30 Minuten während eines 8-Stunden-Arbeitstags), wöchentliche Ruhezeiten (in der Regel 24 aufeinanderfolgende Stunden) und Jahresurlaub.
  • Jahresurlaub: Die Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr, steigend mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Sonstiger Urlaub: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf verschiedene Arten von bezahltem und unbezahltem Urlaub, einschließlich Krankheitsurlaub, Mutterschafts- /Vaterschaftsurlaub und Urlaub aus persönlichen Gründen (z.B. Heirat, Todesfall eines Familienmitglieds).

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsanforderungen

Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter bereitzustellen. Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Umsetzung vorbeugender Maßnahmen, die Bereitstellung notwendiger Sicherheitsausrüstung und die Gewährleistung, dass Mitarbeiter angemessen in Gesundheits- und Sicherheitsverfahren geschult werden, die für ihre Rollen relevant sind.

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren.
  • Präventive Maßnahmen: Basierend auf den Gefährdungsbeurteilungen müssen Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu beseitigen oder zu minimieren.
  • Schulung: Arbeitnehmer müssen Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken und zur Nutzung der Sicherheitsausrüstung erhalten.
  • Berichtswesen: Mechanismen zur Meldung von Arbeitsunfällen und Vorfällen müssen vorhanden sein.
  • Pflichten der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben ebenfalls die Verantwortung, Sicherheitsverfahren zu befolgen und die bereitgestellte Sicherheitsausrüstung korrekt zu verwenden.

Streitbeilegungsmechanismen

Bei Problemen oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung, die von informellen internen Verfahren bis zu formellen rechtlichen Schritten reichen.

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen haben interne Beschwerdeverfahren, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Bedenken direkt an das Management oder die Personalabteilung zu richten.
  • Arbeitsinspektorat: Arbeitnehmer können Verstöße gegen Arbeitsgesetze beim zuständigen Arbeitsinspektorat ihrer Entität oder ihres Distrikts melden. Das Inspektorat hat die Befugnis, Beschwerden zu untersuchen und Arbeitgeber anzuweisen, nicht konforme Praktiken zu korrigieren.
  • Mediation und Schiedsverfahren: Weniger häufig bei Einzeldisputen, können Mediation oder Schiedsverfahren genutzt werden, wenn beide Parteien zustimmen, insbesondere bei Verhandlungen im Kollektiv oder komplexeren Fragen.
  • Gerichtsverfahren: Arbeitnehmer haben das Recht, eine Klage vor einem zuständigen Gericht einzureichen, um Schadensersatz bei Verletzungen ihrer Arbeitsrechte zu fordern, wie etwa ungerechtfertigte Kündigung, Diskriminierung oder unbezahlte Löhne. Dies ist oft der letzte Schritt, wenn andere Mechanismen den Konflikt nicht lösen konnten.

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