Rivermate | Algerien landscape
Rivermate | Algerien

Work permits and visas in Algerien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Algerien

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Algerien erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Unternehmen, die internationales Talent ins Land bringen möchten, müssen die notwendigen Schritte zum Erwerb sowohl von Eintrittsvisa als auch von Arbeitserlaubnissen verstehen. Dieser Prozess stellt die Einhaltung der algerischen Gesetze sicher und erleichtert einen reibungslosen Übergang für den Mitarbeiter. Das System umfasst die Koordination zwischen dem potenziellen Mitarbeiter, dem algerischen sponsoren Arbeitgeber und den relevanten Regierungsministerien, einschließlich des Ministeriums für Arbeit und des Außenministeriums.

Der Erfolg bei der Sicherung des Rechts auf Arbeit und Aufenthalt in Algerien für ausländisches Personal hängt stark von der Einhaltung der festgelegten Verfahren und der Bereitstellung umfassender Dokumentation ab. Der Prozess beginnt in der Regel damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitsgenehmigungsanfrage in Algerien initiiert, was dem Mitarbeiter wiederum ermöglicht, das entsprechende Eintrittsvisum aus seinem Heimatland zu beantragen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Algerien arbeiten möchten, benötigen hauptsächlich ein Berufungsvisum (Visa Professionnelle). Diese Visakategorie ist speziell für Personen konzipiert, die nach Algerien zu Beschäftigungszwecken im Rahmen eines Vertrags mit einem algerischen Unternehmen oder zur Durchführung beruflicher Tätigkeiten einreisen.

Andere Visatypen existieren, sind aber im Allgemeinen nicht für eine langfristige Beschäftigung geeignet:

  • Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten wie Meetings, Verhandlungen oder die Erkundung von Möglichkeiten, aber nicht für die Aufnahme einer Beschäftigung.
  • Temporäres Arbeitsvisum: Kann für bestimmte kurzfristige Einsätze oder Projekte gelten, oft mit begrenzter Dauer.

Das Berufungsvisum ist die Standardroute für ausländische Mitarbeiter, die nach Algerien umziehen, um eine laufende Arbeit aufzunehmen. Die Berechtigung ist direkt an einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Einsatzbescheinigung eines algerischen Unternehmens gekoppelt und erfordert die vorherige Erlangung der Arbeitserlaubnis.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis, offiziell bekannt als die Autorisation de Travail, ist eine Voraussetzung dafür, dass ein ausländischer Staatsangehöriger legal in Algerien beschäftigt werden kann. Das Antragsverfahren liegt hauptsächlich in der Verantwortung des algerischen sponsoren Arbeitgebers.

Das allgemeine Verfahren umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Antrag des Arbeitgebers auf Arbeitserlaubnis: Der algerische Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit ein. Dieser Antrag beinhaltet in der Regel die Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (nachzuweisen, dass kein qualifizierter algerischer Staatsbürger verfügbar ist), den vorgeschlagenen Arbeitsvertrag, die Qualifikationen des Mitarbeiters und die Unternehmensregistrierungsdokumente.
  2. Prüfung und Genehmigung: Das Ministerium prüft den Antrag. Bei Genehmigung erteilen sie die Autorisation de Travail. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern.
  3. Visumantrag: Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis beantragt der ausländische Staatsangehörige ein Berufungsvisum bei der algerischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland. Das genehmigte Autorisation de Travail ist ein obligatorisches Dokument für diesen Visumantrag.
  4. Einreise nach Algerien: Nach Erhalt des Berufungsvisums kann der Mitarbeiter nach Algerien reisen.
  5. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach Ankunft in Algerien muss der ausländische Staatsangehörige innerhalb eines festgelegten Zeitraums (in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft) eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) bei der örtlichen Polizeistation (Sûreté de Daïra) beantragen. Die Arbeitserlaubnis und das Berufungsvisum sind für diesen Antrag erforderlich.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation:

  • Für den Arbeitgeber: Nachweis der Unternehmensregistrierung, Steuerkonformität, Begründung für die Einstellung eines Ausländers, vorgeschlagener Arbeitsvertrag und ggf. Nachweis der Rekrutierungsbemühungen für algerische Staatsbürger.
  • Für den Mitarbeiter: Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit), Antragsformular für das Berufungsvisum, Passfotos, Kopie der genehmigten Autorisation de Travail, unterschriebener Arbeitsvertrag, Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen (oft legalisiert), ärztliches Attest und ggf. ein polizeiliches Führungszeugnis.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für die Arbeitserlaubnis können erheblich variieren, von 1 bis 3 Monaten oder länger, abhängig von der Arbeitsbelastung des Ministeriums und der Komplexität des Falls. Die Bearbeitungszeiten für Visa beim Konsulat/der Botschaft variieren ebenfalls, dauern aber in der Regel einige Wochen nach Erhalt der Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis in Algerien kann ebenfalls mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber bezahlt) als auch für den Visumantrag (vom Mitarbeiter bezahlt) an. Diese Gebühren können sich ändern und hängen von der Nationalität des Antragstellers sowie vom jeweiligen Konsulat ab.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Algerien bietet keinen direkten oder automatischen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ausschließlich auf Basis des Besitzes einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident Permanent) wird in der Regel unter bestimmten Umständen gewährt, wie z.B.:

  • Heirat mit einem algerischen Staatsbürger.
  • Bedeutende Investitionen in Algerien.
  • Außergewöhnliche Beiträge zum Land.
  • In einigen Fällen kann eine langfristige legale Aufenthaltserlaubnis (oft mehr als 10-15 Jahre) in Verbindung mit anderen Faktoren in Betracht gezogen werden, aber dies ist kein garantierter Weg für typische ausländische Arbeiter.

Für die meisten ausländischen Arbeiter ist ihr rechtlicher Status in Algerien an ihre Beschäftigung und die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gebunden, die in der Regel jährlich oder für die Dauer des Arbeitsvertrags verlängert werden.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Arbeiter, die im Besitz eines gültigen Berufungsvisums und einer Aufenthaltserlaubnis in Algerien sind, können in der Regel Visa für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjähriger Kinder, beantragen.

Der Ablauf umfasst in der Regel:

  1. Der Hauptarbeitnehmer erhält seine eigenen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse.
  2. Antrag auf Familienvisa (Visa de Regroupement Familial) für Angehörige bei der algerischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland.
  3. Vorlage von Nachweisen über die Familienbeziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die oft legalisiert werden müssen.
  4. Nachweis, dass der Hauptarbeitnehmer über angemessene Unterkunft und finanzielle Mittel verfügt, um die Angehörigen in Algerien zu unterstützen.

Bei der Ankunft in Algerien müssen die Angehörigen ebenfalls eigene Aufenthaltserlaubnisse beantragen. Diese sind in der Regel an den Status des Hauptarbeitnehmers gebunden. Angehörige mit einem Familienregroupement-Visum dürfen in Algerien in der Regel nicht ohne eine eigene separate Arbeitserlaubnis arbeiten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der algerischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den sponsoren Arbeitgeber als auch für den ausländischen Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Beschäftigung die korrekte Arbeitserlaubnis und das Visum besitzt.
  • Erneuerung der Arbeitserlaubnis beantragen und den Mitarbeiter bei der Erneuerung seiner Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf unterstützen.
  • Das Ministerium für Arbeit und andere relevante Behörden über Änderungen in der Situation des Mitarbeiters informieren (z.B. Jobwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
  • Algerische Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Mitarbeiter einhalten.
  • Die Kosten für die Rückführung des Mitarbeiters im Falle einer Beendigung oder Ablauf des Vertrags tragen.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Gültigen Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis jederzeit aufrechterhalten.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsoren Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Rechtzeitig die Erneuerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Behörden über Änderungen im persönlichen Status oder der Adresse informieren.
  • Alle algerischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern für den Arbeitgeber, Abschiebung des Mitarbeiters und möglichen Einreiseverboten nach Algerien. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten der Genehmigungen und proaktive Erneuerungsprozesse sind unerlässlich.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten