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Work permits and visas in Algerien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Algerien

Updated on May 5, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Algerien erfordert die Navigation durch eine spezifische Reihe von Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Unternehmen, die internationales Talent ins Land bringen möchten, müssen die notwendigen Schritte zum Erhalt sowohl von Eintrittsvisa als auch Arbeitserlaubnissen verstehen. Dieser Prozess stellt die Einhaltung der algerischen Gesetze sicher und erleichtert einen reibungslosen Übergang für den Mitarbeiter. Das System umfasst die Koordination zwischen dem potenziellen Mitarbeiter, dem algerischen sponsorenden Arbeitgeber und den relevanten Regierungsministerien, einschließlich des Ministeriums für Arbeit und des Außenministeriums.

Der Erfolg bei der Sicherung des Rechts auf Arbeit und Aufenthalt in Algerien für ausländisches Personal hängt stark von der Einhaltung der festgelegten Verfahren und der Vorlage umfassender Dokumentation ab. Der Prozess beginnt in der Regel damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitsgenehmigungsanfrage in Algerien initiiert, was dem Mitarbeiter wiederum ermöglicht, das entsprechende Eintrittsvisum aus seinem Wohnsitzland zu beantragen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Algerien arbeiten möchten, benötigen hauptsächlich ein Berufungsvisum (Visa Professionnelle). Diese Visakategorie ist speziell für Personen vorgesehen, die nach Algerien zu Beschäftigungszwecken im Rahmen eines Vertrags mit einer algerischen Einheit oder zur Durchführung beruflicher Tätigkeiten einreisen.

Andere Visatypen existieren, sind aber im Allgemeinen nicht für langfristige Beschäftigung geeignet:

  • Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten wie Meetings, Verhandlungen oder die Erkundung von Möglichkeiten, aber nicht für die Aufnahme einer Beschäftigung.
  • Temporäres Arbeitsvisum: Kann für bestimmte kurzfristige Einsätze oder Projekte gelten, oft mit begrenzter Dauer.

Das Berufungsvisum ist die Standardroute für ausländische Mitarbeiter, die nach Algerien umziehen, um dort fortlaufend zu arbeiten. Die Anspruchsberechtigung ist direkt an einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Einsatzbestätigung eines algerischen Unternehmens gebunden und erfordert vorher die Beschaffung der notwendigen Arbeitserlaubnis.

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Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis, offiziell bekannt als Autorisation de Travail, ist eine Voraussetzung dafür, dass ein ausländischer Staatsangehöriger legal in Algerien beschäftigt werden kann. Der Antragsprozess liegt hauptsächlich in der Verantwortung des sponsorenden algerischen Arbeitgebers.

Das allgemeine Verfahren umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Antrag des Arbeitgebers auf Arbeitserlaubnis: Der algerische Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit ein. Dieser Antrag beinhaltet in der Regel eine Begründung für die Einstellung eines Ausländers (nachzuweisen, dass kein qualifizierter algerischer Staatsbürger verfügbar ist), den vorgeschlagenen Arbeitsvertrag, die Qualifikationen des Mitarbeiters sowie Unternehmensregistrierungsdokumente.
  2. Prüfung und Genehmigung: Das Ministerium prüft den Antrag. Bei Genehmigung wird die Autorisation de Travail ausgestellt. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern.
  3. Visumantrag: Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis beantragt der ausländische Staatsangehörige ein Berufungsvisum bei der algerischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland. Das genehmigte Autorisation de Travail ist ein obligatorisches Dokument für diesen Visumantrag.
  4. Einreise nach Algerien: Nach Erhalt des Berufungsvisums kann der Mitarbeiter nach Algerien reisen.
  5. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach Ankunft in Algerien muss der ausländische Staatsangehörige innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft) eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) bei der örtlichen Polizeistation (Sûreté de Daïra) beantragen. Die Arbeitserlaubnis und das Berufungsvisum sind für diesen Antrag erforderlich.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation:

  • Für den Arbeitgeber: Nachweis der Unternehmensregistrierung, Steuerkonformität, Begründung für die Einstellung eines Ausländers, vorgeschlagener Arbeitsvertrag sowie ggf. Nachweis von Rekrutierungsbemühungen bei algerischen Staatsbürgern.
  • Für den Mitarbeiter: Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit), Antragsformular für das Berufungsvisum, Passfotos, Kopie der genehmigten Autorisation de Travail, unterschriebener Arbeitsvertrag, Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen (oft legalisiert), ärztliches Attest sowie ggf. ein polizeiliches Führungszeugnis.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für die Arbeitserlaubnis können erheblich variieren, von 1 bis 3 Monaten oder länger, abhängig von der Arbeitsbelastung des Ministeriums und der Komplexität des Falls. Auch die Visabearbeitung beim Konsulat/der Botschaft dauert in der Regel einige Wochen nach Sicherung der Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis in Algerien kann ebenfalls mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber zu zahlen) als auch für den Visumantrag (vom Mitarbeiter zu zahlen) an. Diese Gebühren können sich ändern und variieren je nach Nationalität des Antragstellers und dem jeweiligen Konsulat.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Algerien hat keinen direkten oder automatischen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf Basis des Besitzes einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Die Daueraufenthaltsgenehmigung (Carte de Résident Permanent) wird in der Regel unter bestimmten Umständen gewährt, wie z.B.:

  • Heirat mit einem algerischen Staatsbürger.
  • Bedeutende Investitionen in Algerien.
  • Außergewöhnliche Beiträge zum Land.
  • In einigen Fällen kann eine langfristige legale Aufenthaltsgenehmigung (oft über 10–15 Jahre) in Kombination mit anderen Faktoren berücksichtigt werden, aber dies ist kein garantierter Weg für typische ausländische Arbeiter.

Für die meisten ausländischen Arbeiter ist ihr rechtlicher Status in Algerien an ihre Beschäftigung und die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltserlaubnis gebunden, die in der Regel jährlich oder für die Dauer des Arbeitsvertrags erneuert werden.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeiter mit einem gültigen Berufungsvisum und Aufenthaltserlaubnis in Algerien können in der Regel Visa für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, beantragen.

Der Ablauf umfasst meist:

  1. Der Hauptarbeitnehmer erhält seine eigenen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse.
  2. Beantragung von Familienvisa (Visa de Regroupement Familial) für Angehörige bei der algerischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland.
  3. Vorlage von Nachweisen über die Familienbeziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die oft legalisiert werden müssen.
  4. Nachweis, dass der Hauptarbeitnehmer über angemessene Unterkunft und finanzielle Mittel verfügt, um die Angehörigen in Algerien zu unterstützen.

Bei Ankunft in Algerien müssen die Angehörigen ebenfalls ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse beantragen. Diese sind in der Regel an den Status des Hauptarbeitnehmers gebunden. Angehörige mit einem Familienregroupement-Visum dürfen in Algerien in der Regel nicht ohne separate Arbeitserlaubnis arbeiten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der algerischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den sponsorenden Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn die korrekte Arbeitserlaubnis und das Visum besitzt.
  • Erneuerung der Arbeitserlaubnis beantragen und den Mitarbeiter bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf unterstützen.
  • Das Ministerium für Arbeit und andere relevante Behörden über Änderungen in der Situation des Mitarbeiters informieren (z.B. Jobwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
  • Algerische Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Mitarbeiter einhalten.
  • Die Kosten für die Rückführung im Falle einer Beendigung oder Ablauf des Vertrags tragen.

Verpflichtungen des Mitarbeiters:

  • Einen gültigen Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis jederzeit behalten.
  • Die Bedingungen seines Visums und seiner Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber im genehmigten Tätigkeitsfeld arbeiten).
  • Die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragen.
  • Behörden über Änderungen im persönlichen Status oder der Adresse informieren.
  • Alle algerischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen für den Arbeitgeber, Abschiebung des Mitarbeiters und möglichen Einreiseverboten nach Algerien. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten der Genehmigungen und proaktive Verlängerungsmaßnahmen sind unerlässlich.

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