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Urlaub in Algerien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Algerien

Updated on April 27, 2025

Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern in Algerien erfordert ein klares Verständnis der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs des Landes. Das algerische Recht schreibt bestimmte Arten und Dauer von Urlaub für Arbeitnehmer vor, um die Einhaltung nationaler Standards für Ruhezeiten, persönliche Umstände und öffentliche Feiertage sicherzustellen. Arbeitgeber, die in Algerien tätig sind, sei es direkt oder über einen Employer of Record, müssen diese Vorschriften einhalten, um die rechtliche Konformität zu wahren und ihre Belegschaft effektiv zu unterstützen.

Diese Ansprüche decken verschiedene Situationen ab, von jährlich angesammeltem Urlaub durch Dienstzeit bis hin zu speziellen Urlauben bei Krankheit, Familienereignissen und nationalen Feiertagen. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist entscheidend für reibungslose Abläufe und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Algerien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindestdauer des Jahresurlaubs wird anhand des tatsächlich geleisteten Arbeitszeitraums berechnet. Im Allgemeinen erwerben Mitarbeiter 2,5 Kalendertage Urlaub pro Monat Arbeit, was insgesamt 30 Kalendertage pro Jahr bei einem vollen Dienstjahr ergibt. Dieser Mindestanspruch kann sich erhöhen, basierend auf Faktoren wie Dienstalter oder Arbeit unter bestimmten gefährlichen Bedingungen, wie durch Gesetz oder Tarifverträge festgelegt.

Der Urlaub muss in der Regel innerhalb des Jahres genommen werden, in dem er erworben wurde, obwohl bestimmte Übertragungsregeln unter bestimmten Bedingungen gelten können. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird oft vom Arbeitgeber in Absprache mit Arbeitnehmervertretern oder einzelnen Mitarbeitern festgelegt, wobei die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Dienstzeit Mindestjahresurlaubsanrechnung
Pro Monat der Dienstzeit 2,5 Kalendertage
Pro volles Jahr (12 Monate) 30 Kalendertage

Öffentliche Feiertage

Algerien beobachtet im Laufe des Jahres eine Reihe nationaler und religiöser Feiertage. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, können spezielle Regeln hinsichtlich Ausgleichszeit oder Bezahlung gelten, abhängig vom Sektor und Tarifverträgen.

Die Liste der Feiertage für 2025 wird voraussichtlich umfassen:

Datum (ungefähr) Feiertagsname Typ
1. Januar Neujahr National
12. Januar Amazigh-Neujahr (Yennayer) National
1. Mai Tag der Arbeit National
5. Juli Unabhängigkeitstag National
1. November Revolutionstag National
(variabel) Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) Religiös
(variabel) Eid al-Adha (Opferfest) Religiös
(variabel) Islamisches Neujahr Religiös
(variabel) Aschura Religiös
(variabel) Mawlid (Prophetengeburtstag) Religiös

Hinweis: Die Termine für religiöse Feiertage basieren auf dem islamischen Kalender und sind ungefähr, vorbehaltlich offizieller Bestätigung.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, sofern sie ein gültiges ärztliches Attest vorlegen. Dauer und Bezahlung des Krankheitsurlaubs werden durch die Sozialversicherungsgesetze geregelt.

In der Regel ist der Arbeitgeber für die Zahlung des Gehalts des Mitarbeiters während der ersten Krankheitszeit (z.B. die ersten 3 Tage) verantwortlich. Nach diesem Zeitraum decken die Leistungen der Sozialversicherung einen Teil des Gehalts, vorausgesetzt, der Mitarbeiter erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen und die erforderliche Dokumentation wird eingereicht. Der Prozentsatz des durch die Sozialversicherung gedeckten Gehalts kann je nach Dauer der Erkrankung und den Sozialversicherungsbeiträgen des Mitarbeiters variieren.

Dauer des Krankheitsurlaubs Zahler Zahlungsrate (ungefähr)
Erste 3 Tage Arbeitgeber 100 % des Gehalts
Über 3 Tage (bis zu Grenzen) Sozialversicherung Prozentsatz des Gehalts (z.B. 50 % - 80 %)

Eine fortgesetzte Abwesenheit erfordert eine fortlaufende medizinische Bescheinigung und die Einhaltung der Verfahren der Sozialversicherung.

Elternurlaub

Das algerische Recht sieht spezielle Urlaubsansprüche für Eltern vor, hauptsächlich für Mutterschaft und Vaterschaft.

Mutterschaftsurlaub: Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Standarddauer beträgt 14 Wochen, die in der Regel in 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt genommen werden können. Bei Komplikationen oder Mehrlingsgeburten kann die Dauer des Urlaubs verlängert werden. Mutterschaftsurlaub wird in der Regel durch Sozialversicherungsleistungen bezahlt, vorausgesetzt, die Mitarbeiterin erfüllt die Beitragsanforderungen.

Vaterschaftsurlaub: Väter haben ebenfalls Anspruch auf eine kurze bezahlte Auszeit bei der Geburt ihres Kindes. Die Dauer beträgt in der Regel 3 Arbeitstage. Dieser Urlaub wird meist vom Arbeitgeber bezahlt.

Adoptionsurlaub: Während spezifischer, umfangreicher Regelungen zum Adoptionsurlaub, die mit Mutterschaftsurlaub vergleichbar sind, möglicherweise nicht explizit für alle Fälle dargelegt werden, könnten verwandte Bestimmungen oder Tarifverträge einige Ansprüche bieten. Es ist ratsam, die jeweiligen Umstände und anwendbaren Vereinbarungen zu prüfen.

Art des Elternurlaubs Dauer Zahler
Mutterschaftsurlaub 14 Wochen (min) Sozialversicherung
Vaterschaftsurlaub 3 Arbeitstage Arbeitgeber

Weitere Urlaubsarten

Neben Jahres-, öffentlichen, Krankheits- und Elternurlaub können das Arbeitsrecht und Tarifverträge in Algerien auch andere Arten von Sonderurlaub für bestimmte persönliche Ereignisse oder Umstände vorsehen. Diese umfassen oft:

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer erhalten in der Regel einige Tage bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds (z.B. Ehepartner, Kind, Eltern). Die Dauer beträgt üblicherweise etwa 3 Tage.
  • Hochzeitsurlaub: Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für die eigene Heirat, meist etwa 3 Tage.
  • Studienurlaub: Unter bestimmten Bedingungen und häufig mit Zustimmung des Arbeitgebers oder spezifischer Branchenregelungen können Arbeitnehmer Urlaub für Bildungs- oder Weiterbildungszwecke erhalten.
  • Urlaub für religiöse Pilgerfahrt: Arbeitnehmer können unbezahlten Urlaub für religiöse Pflichten wie Hajj oder Umrah erhalten, vorbehaltlich Bedingungen und Ermessens des Arbeitgebers oder Tarifverträgen.

Die konkrete Dauer und die Bedingungen für diese 'anderen' Urlaubsarten können je nach anwendbaren Tarifverträgen oder internen Unternehmensrichtlinien variieren, vorausgesetzt, sie erfüllen oder übertreffen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen.

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