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Work permits and visas in Albanien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Albanien

Updated on April 25, 2025

Albanien ist zu einem zunehmend attraktiven Ziel für ausländische Fachkräfte und Unternehmen geworden, die ihre Aktivitäten erweitern möchten. Daher hat das Land einen klaren Rahmen für die Steuerung des Eintritts und der Beschäftigung von nicht-albanischen Bürgern geschaffen. Dieses System umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums für die Einreise, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis, um legal innerhalb der Landesgrenzen leben und arbeiten zu können.

Die Navigation durch die Anforderungen für Visa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse ist sowohl für ausländische Staatsangehörige, die in Albanien arbeiten möchten, als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen wollen, entscheidend. Der Prozess umfasst in der Regel die Einreichung von Anträgen bei albanischen diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten im Ausland sowie bei den zuständigen Behörden innerhalb Albaniens, wie dem National Employment Service und der Border and Migration Directorate. Das Verständnis der spezifischen Kategorien, erforderlichen Dokumentation, Fristen und Compliance-Verpflichtungen ist wesentlich für eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungserfahrung.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitskräfte

Ausländische Staatsangehörige, die in Albanien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, speziell ein Type D Visum, bevor sie eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft beantragen. Das Type D Visum wird für Aufenthalte länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums ausgestellt und ist notwendig für Zwecke wie Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder andere langfristige Aufenthalte.

Für Beschäftigungszwecke erfordert die Beantragung des Type D Visums oft den Nachweis eines Jobangebots oder Arbeitsvertrags eines albanischen Arbeitgebers oder Dokumente im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens oder der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten in Albanien.

Visakategorie Zweck Maximale Aufenthaltsdauer (initial) Wichtige Voraussetzung für Arbeit
Type D Langzeitaufenthalt (Beschäftigung) > 90 Tage Jobangebot/Vertrag
Type C Kurzzeitaufenthalt (Geschäftlich) Bis zu 90 Tage Geschäftsreise (kein Arbeit)

Während ein Type C (Kurzzeit-)Visum für erste Geschäftsbesuche oder Meetings genutzt werden kann, erlaubt es dem Inhaber nicht, eine bezahlte Beschäftigung in Albanien aufzunehmen. Das Type D Visum ist die Voraussetzung für den Erhalt der notwendigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist ein obligatorischer Schritt für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Albanien beschäftigt werden möchten. Der Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingereicht.

Zulassungskriterien

Die Zulassung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft von Faktoren ab wie:

  • Das ausländische Staatsangehörige die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Position besitzt.
  • Der Arbeitgeber nachweist, dass die Position nicht von einem albanischen Staatsbürger oder einem Staatsbürger eines Landes mit Vorzugsabkommen besetzt werden kann (obwohl je nach Rolle und Nationalität spezifische Arbeitsmarkttests gelten können).
  • Der Arbeitgeber rechtlich registriert ist und in Albanien tätig ist.
  • Der ausländische Staatsangehörige im Besitz eines gültigen Type D Visums ist (oder dafür in Frage kommt).

Antragsverfahren

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wird in der Regel bei dem National Employment Service (NES) eingereicht. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

  1. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Dokumente bei der entsprechenden regionalen NES-Stelle ein.
  2. Die NES prüft den Antrag und bewertet möglicherweise die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
  3. Bei Genehmigung stellt die NES die Arbeitserlaubnis aus.
  4. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis bei der Border and Migration Directorate beantragen.

Erforderliche Dokumentation

Die für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis benötigten Dokumente umfassen typischerweise:

  • Das vom Arbeitgeber ausgefüllte Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
  • Kopie des Type D Visums des ausländischen Staatsangehörigen (falls zutreffend).
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
  • Nachweis der Registrierung des Arbeitgebers in Albanien.
  • Nachweise der Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate usw.).
  • Nachweis der Unterkunft in Albanien.
  • Führungszeugnis.
  • Medizinisches Attest.
  • Vollmacht, falls der Antrag durch einen Vertreter eingereicht wird.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.

Alle ausländischen Dokumente müssen in Albanisch übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können variieren, liegen aber meist zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Starttermin zu beginnen.

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Anträge (Visum, Aufenthaltserlaubnis) können sich ändern. Stand Anfang 2025 sollten Antragsteller die aktuellen Gebührenstrukturen bei den zuständigen albanischen Behörden oder diplomatischen Vertretungen überprüfen. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis selbst als auch für die anschließende Aufenthaltserlaubnis an.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach legalem Aufenthalt in Albanien über einen kontinuierlichen Zeitraum können ausländische Staatsangehörige berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen. Der Standardweg umfasst in der Regel den Besitz gültiger temporärer Aufenthaltserlaubnisse für eine festgelegte Anzahl von Jahren, meist fünf Jahre, ohne wesentliche Unterbrechungen.

Wichtige Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung sind meist:

  • Nachweis des ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Albanien für den erforderlichen Zeitraum.
  • Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft.
  • Einwandfreies Führungszeugnis.
  • Grundkenntnisse der albanischen Sprache und Kultur können ebenfalls erforderlich sein.

Der Antrag auf Daueraufenthalt wird bei der Border and Migration Directorate eingereicht. Das Verfahren umfasst die Vorlage von Nachweisen, die die Erfüllung der Zulassungskriterien belegen, sowie eine Bewertung durch die Behörden.

Visums für Angehörige

Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, die in Albanien arbeiten, sind in der Regel berechtigt, Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjähriger Kinder, zu beantragen. Dieser Vorgang fällt unter die Kategorie der Familienzusammenführung.

Das Verfahren für Visums für Angehörige und Aufenthaltserlaubnisse umfasst typischerweise:

  1. Der Hauptarbeitnehmer besitzt eine gültige albanische Aufenthaltserlaubnis.
  2. Familienmitglieder beantragen bei einer albanischen diplomatischen Vertretung im Ausland ein Type D Visum für Familienzusammenführung.
  3. Nach Ankunft in Albanien beantragen Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis basierend auf Familienzusammenführung bei der Border and Migration Directorate.

Erforderliche Dokumente für Angehörigenanträge umfassen meist:

  • Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), legalisiert und übersetzt.
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis und des Reisepasses des Hauptarbeitnehmers.
  • Kopien der Reisepässe der Familienmitglieder.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft für die Familie.
  • Medizinische Atteste und Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.

Die Bearbeitungszeiten für Visums- und Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige können variieren, sind aber in der Regel ähnlich wie bei den Anträgen des Hauptantragstellers.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um den legalen Arbeitsstatus in Albanien sicherzustellen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ausländische Staatsangehörige einstellen, müssen:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Beschäftigung eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Den Antrag auf Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters initiieren und verwalten.
  • Den albanischen Arbeitsrechtlichen Vorgaben bezüglich Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Arbeitnehmer nachkommen.
  • Die zuständigen Behörden (z.B. NES, Steuerbehörden, Sozialversicherung) über die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen informieren.
  • Genau Buch führen über die Genehmigungen und Beschäftigungsdetails der ausländischen Mitarbeiter.
  • Die Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.

Bei Nichtbeachtung drohen dem Arbeitgeber erhebliche Strafen, einschließlich Bußgeldern und möglichen Beschränkungen bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.

Verpflichtungen der Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmer müssen:

  • Das notwendige Type D Visum vor der Reise nach Albanien für Arbeitszwecke erhalten.
  • Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis und Ankunft in Albanien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Sicherstellen, dass ihre Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während ihrer Beschäftigungszeit gültig bleiben.
  • Die Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Albanische Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Die Behörden über Änderungen ihrer persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresse, Familienstand).

Arbeiten in Albanien ohne die entsprechenden Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse ist illegal und kann zur Abschiebung und möglichen Re-Entry-Bans führen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die Einhaltung des rechtlichen Rahmens priorisieren, um eine rechtmäßige und erfolgreiche Arbeitsbeziehung zu gewährleisten.

Martijn
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