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Steuern in Tansania

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Tansania

Updated on April 25, 2025

Die Bewältigung der Komplexitäten der Besteuerung von Beschäftigung in Tansania erfordert ein klares Verständnis sowohl der Verpflichtungen des Arbeitgebers als auch der Abzüge der Arbeitnehmer. Das tansanische Steuersystem, überwacht von der Tanzania Revenue Authority (TRA), umfasst verschiedene Komponenten, einschließlich Einkommensteuer (PAYE), Sozialversicherungsbeiträge und andere potenzielle Abgaben. Arbeitgeber, die in Tansania tätig sind, sind verantwortlich für die korrekte Berechnung, Einbehaltung und Abführung dieser Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicherzustellen.

Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für die Gehaltsabrechnung, einschließlich anwendbarer Sätze, Schwellenwerte und Meldefristen, ist für jedes Unternehmen, das Personal in Tansania beschäftigt, unerlässlich. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen Resident- und Non-Resident-Steuervorschriften sowie die laufende Aktualisierung bei Änderungen der Steuergesetzgebung oder Beitragssätze.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Tansania sind verpflichtet, zu obligatorischen Sozialversicherungssystemen beizutragen. Das primäre System ist der National Social Security Fund (NSSF) für private Sektorangestellte und der Public Service Social Security Fund (PSSSF) für öffentlich Bedienstete. Beiträge werden auf Grundlage des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters berechnet.

Für den NSSF beträgt der Gesamtbeitragssatz 20 % des Bruttomonatslohns. Dieser Anteil wird typischerweise gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, was bedeutet, dass der Arbeitgeber 10 % und der Arbeitnehmer 10 % beiträgt.

  • NSSF Beitragssatz: 20 % des Bruttomonatsgehalts
  • Arbeitgeberanteil: 10 %
  • Arbeitnehmeranteil: 10 %

Diese Beiträge müssen bis zum 15. Tag des folgenden Monats an den jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt werden.

Es gibt keine weiteren bedeutenden arbeitgeber-spezifischen Lohnsteuerabgaben auf den Gesamtlohn, abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen und der Verpflichtung, PAYE einzubehalten und abzuführen.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Die Höhe der einbehaltenen Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters ab, das sein Bruttogehalt abzüglich aller genehmigten Abzüge oder Zulagen ist. Tansania betreibt ein progressives Einkommensteuersystem, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Sätzen besteuert werden.

Die Einkommensteuersätze und -stufen für das Jahr 2025 werden voraussichtlich auf der folgenden Struktur basieren, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung:

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (TZS) Steuersatz (%)
Bis 270.000 0
270.001 bis 520.000 8
520.001 bis 760.000 20
760.001 bis 1.000.000 25
Über 1.000.000 30

PAYE ist monatlich zu berechnen und einzubehalten. Der insgesamt von allen Mitarbeitern einbehaltene Betrag ist bis zum 15. Tag des folgenden Monats an die TRA abzuführen.

Arbeitnehmer Abzüge und Zulagen

Obwohl das Steuersystem relativ einfach ist, können bestimmte Abzüge und Zulagen das steuerpflichtige Einkommen eines Mitarbeiters für PAYE-Zwecke reduzieren.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der obligatorische Beitrag des Mitarbeiters zu genehmigten Sozialversicherungseinrichtungen (wie NSSF oder PSSSF) ist in der Regel vor der Berechnung von PAYE vom Bruttogehalt abzuziehen. Dieser Anteil von 10 % des Mitarbeiters reduziert das steuerpflichtige Einkommen.
  • Genehmigte Pensionskassen: Beiträge zu anderen genehmigten Pensionskassen, über die obligatorische Sozialversicherung hinaus, können ebenfalls absetzbar sein, vorbehaltlich bestimmter Grenzen und Bedingungen, die von der TRA festgelegt werden.
  • Spezifische Zulagen: Bestimmte Zulagen, die an Mitarbeiter gezahlt werden, könnten steuerfrei sein oder anders besteuert werden, abhängig von ihrer Natur und ob sie vollständig, ausschließlich und notwendig im Zusammenhang mit der Einkommensproduktion entstanden sind. Die meisten üblichen Zulagen (wie Wohnen, Transport, Nebenkosten) werden jedoch in der Regel als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich befreit sind.

Es ist entscheidend, genau zu bestimmen, welche Komponenten des Vergütungspakets eines Mitarbeiters steuerpflichtig sind und welche absetzbar oder steuerfrei sind, um eine korrekte PAYE-Berechnung sicherzustellen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Tansania haben spezifische Fristen für die Abführung einbehaltener Steuern und Beiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Berichte.

  • Monatliche PAYE und Sozialversicherung: Sowohl die von den Mitarbeitern einbehaltene PAYE als auch die Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind bis zum 15. Tag des Monats nach dem Lohnzeitraum fällig. Zum Beispiel müssen Steuern und Beiträge für Januar bis zum 15. Februar bezahlt werden.
  • Jährliche PAYE-Erklärungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche PAYE-Erklärung einzureichen, die die insgesamt gezahlten Bezüge und die einbehaltene PAYE für jeden Mitarbeiter während des Steuerjahres zusammenfasst (das mit dem Kalenderjahr, 1. Januar bis 31. Dezember, übereinstimmt). Die Frist für die Einreichung der jährlichen PAYE-Erklärung ist in der Regel 31. März des Folgejahres.
  • Jährliche Sozialversicherungsberichte: Die jährlichen Abstimmungs- und Meldepflichten für Sozialversicherungsbeiträge gelten ebenfalls, mit Fristen, die von den jeweiligen Fonds festgelegt werden.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und anderen Durchsetzungsmaßnahmen durch die TRA und die Sozialversicherungsfonds führen.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Tansania tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen:

  • Residency-Status: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt stark von ihrem Residency-Status in Tansania ab. Residents werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Non-Residents in der Regel nur auf in Tansania erzieltes Einkommen besteuert werden. Der Residency-Status wird anhand der physischen Anwesenheit im Land bestimmt (z. B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums). Die PAYE-Sätze für Nicht-Residenten können von denen für Residents abweichen und oft eine Pauschalrate auf das Bruttoeinkommen ohne den Steuerfreibetrag umfassen.
  • Permanent Establishment (PE): Ausländische Unternehmen, die in Tansania tätig sind, können eine Permanent Establishment (PE) auslösen, wodurch ihre Geschäftserträge, die der PE zurechenbar sind, der tansanischen Körperschaftsteuer unterliegen. Die Beschäftigung von Personal in Tansania kann ein Faktor bei der Bestimmung sein, ob eine PE besteht.
  • Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Residenten: Neben Einkünften aus Beschäftigung unterliegen Zahlungen, die von einer tansanischen Einheit (einschließlich einer ausländischen Firma mit einer PE) an Nicht-Residenten für Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen usw. geleistet werden, separaten Quellensteuerregelungen mit bestimmten Sätzen.
  • Tax Identification Number (TIN): Ausländische Arbeitnehmer, die in Tansania arbeiten, sind in der Regel verpflichtet, eine Tax Identification Number (TIN) bei der TRA zu beantragen.

Das Navigieren durch diese Feinheiten ist für ausländische Unternehmen entscheidend, um die vollständige Einhaltung der tansanischen Steuergesetze sowohl für ihre Mitarbeiter als auch für ihre Unternehmungen sicherzustellen.

Martijn
Daan
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