Der Betrieb in Svalbard und Jan Mayen stellt aufgrund ihrer abgelegenen Lage, rauer Klimabedingungen und spezifischer Umweltüberlegungen einzigartige Herausforderungen dar. Die Gewährleistung robuster Gesundheits- und Sicherheitsstandards ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern eine entscheidende Notwendigkeit zum Schutz des Personals und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Kontinuität in diesen anspruchsvollen Umgebungen. Arbeitgeber müssen einen spezifischen Rechtsrahmen navigieren, der darauf ausgelegt ist, die inhärenten Risiken im Zusammenhang mit Aktivitäten in diesen Regionen zu adressieren, von Forschung und Tourismus bis hin zu Ressourcenabbau und Logistik.
Die rechtliche Grundlage für Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Svalbard und Jan Mayen ist hauptsächlich im norwegischen Recht verankert, das an diese Gebiete angepasst und angewendet wird. Dieser Rahmen fordert einen proaktiven Ansatz bei der Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken und legt eine bedeutende Verantwortung auf die Arbeitgeber, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden und Contractors zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wesentlich für die Compliance und das Wohlergehen der Belegschaft.
Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und Regulierungsrahmen
Die grundlegende Gesetzgebung, die Gesundheit und Sicherheit in Svalbard und Jan Mayen regelt, ist das norwegische Arbeitsumgebungsgesetz (Arbeidsmiljøloven), das weitgehend auf diese Gebiete Anwendung findet, mit bestimmten Anpassungen. Dieses Gesetz legt allgemeine Anforderungen an die Arbeitsumgebung fest, einschließlich physischer, psychischer und sozialer Faktoren. Es schreibt eine systematische Arbeit im Bereich Gesundheit, Umwelt und Sicherheit (HSE) in allen Unternehmen vor.
Wichtige Vorschriften und Prinzipien umfassen:
- Systematische HSE-Arbeit: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur kontinuierlichen Verbesserung von Gesundheit, Umwelt und Sicherheit umzusetzen. Dies beinhaltet Planung, Umsetzung, Überwachung und Überprüfung von Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungen und Krankheiten.
- Allgemeine Fürsorgepflicht: Arbeitgeber tragen eine umfassende Verantwortung dafür, dass die Arbeitsumgebung hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen vollständig zufriedenstellend ist.
- Mitarbeiterbeteiligung: Der Rahmen legt großen Wert auf die Einbindung der Mitarbeitenden in die HSE-Arbeit durch Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsumgebungsausschüsse.
Berufsbezogene Gesundheits- und Sicherheitsstandards und Praktiken
Eine effektive Gesundheits- und Sicherheitsverwaltung in Svalbard und Jan Mayen erfordert die Umsetzung spezifischer Standards und Praktiken, die auf die lokalen Bedingungen und Aktivitäten zugeschnitten sind. Diese gehen über die grundlegende Einhaltung hinaus und konzentrieren sich auf präventive Maßnahmen und Risikokontrolle.
- Risikoanalyse: Ein Grundpfeiler der HSE-Arbeit ist die Durchführung gründlicher Risikoanalysen für alle Arbeitsaktivitäten und -umgebungen. Dabei werden Gefahren identifiziert, Risiken bewertet und Kontrollmaßnahmen umgesetzt. Bewertungen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
- Sicherheitsbeauftragte (Verneombud): In Arbeitsstätten mit 10 oder mehr Mitarbeitenden muss ein Sicherheitsbeauftragter von den Mitarbeitenden gewählt werden. Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die Interessen der Mitarbeitenden in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung zu vertreten.
- Arbeitsumgebungsausschuss (Arbeidsmiljøutvalg - AMU): In Betrieben mit 50 oder mehr Mitarbeitenden muss ein Arbeitsumgebungsausschuss eingerichtet werden. Dieser besteht aus Vertretern sowohl des Arbeitgebers als auch der Mitarbeitenden und arbeitet an der Verbesserung der Arbeitsumgebung.
- Schulungen und Informationen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende die erforderlichen Schulungen und Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Präventionsmaßnahmen und Notfallverfahren erhalten, die spezifisch für ihre Arbeit und die lokale Umgebung sind.
- Arbeitsplatzanpassung: Arbeitsplätze und Arbeitsaufgaben müssen an die physischen und mentalen Fähigkeiten des einzelnen Mitarbeitenden angepasst werden.
Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen
Arbeitsplatzinspektionen in Svalbard und Jan Mayen werden hauptsächlich vom Norwegian Labour Inspection Authority (Arbeidstilsynet) durchgeführt. Ziel dieser Inspektionen ist es, die Einhaltung des Arbeitsumgebungsgesetzes und der zugehörigen Vorschriften sicherzustellen.
Inspektionen können geplant oder unangekündigt erfolgen und verschiedene Aspekte der Arbeitsumgebung abdecken. Arbeitgeber sind verpflichtet, vollständig mit den Inspektoren zusammenzuarbeiten und Zugang zum Arbeitsplatz, zu Dokumentationen und Personal zu gewähren.
Häufige Inspektionsbereiche umfassen:
Inspektionsbereich | Fokus |
---|---|
Systematische HSE-Arbeit | Dokumentation und Umsetzung von Risikoanalysen, Verfahren usw. |
Physische Arbeitsumgebung | Ergonomie, Lärm, Beleuchtung, Klima, Gefahrstoffe. |
Sicherheitsmaßnahmen | Maschinenabsicherung, elektrische Sicherheit, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung (PSA). |
Psychosoziale Umwelt | Arbeitsbelastung, Belästigung, Organisationskultur. |
Schulungen und Kompetenzen | Mitarbeiterschulungsnachweise, Kompetenzüberprüfung. |
Arbeitszeiten | Einhaltung der Arbeitszeitregelungen. |
Nach einer Inspektion kann die Arbeitsinspektion Anordnungen zur Verbesserung, Verbote oder andere administrative Maßnahmen erlassen, falls Verstöße festgestellt werden.
Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen
Im Falle eines Arbeitsunfalls oder eines schweren Vorfalls in Svalbard oder Jan Mayen müssen spezifische Protokolle befolgt und Meldepflichten erfüllt werden.
Sofortmaßnahmen umfassen typischerweise:
- Erste Hilfe leisten und die Sicherheit anderer gewährleisten.
- Den Unfallort sichern, falls notwendig, um weitere Vorfälle zu verhindern oder Beweise zu sichern.
- Relevante Notfalldienste benachrichtigen, falls erforderlich.
Meldepflichten hängen von der Schwere des Vorfalls ab:
Vorfalltyp | Meldepflicht | Frist |
---|---|---|
Schwerverletzung oder Tod | Unverzüglich an die Norwegian Labour Inspection Authority und die Polizei melden. | Sofort |
Unfall mit Abwesenheit > 3 Tage | An die Norwegian Labour Inspection Authority melden. | So bald wie möglich, innerhalb von 3 Tagen. |
Gefährliche Vorkommnisse (Beinahe-Unfälle) | Interne Untersuchung und Dokumentation erforderlich. Eine Meldung an Behörden kann je nach potenzieller Schwere notwendig sein. | Interne Verfahren legen Frist fest. |
Berufskrankheit | An die Norwegian Labour Inspection Authority und das Norwegian Institute of Public Health melden. | So bald wie diagnostiziert/erkannt. |
Arbeitgeber müssen außerdem eine interne Untersuchung der Ursachen eines Unfalls oder schweren Vorfalls durchführen, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Dokumentation des Vorfalls, der Untersuchungsergebnisse und der umgesetzten Korrekturmaßnahmen ist verpflichtend.
Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit
Die Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitenden, wobei im Arbeitsumgebungsgesetz klare Pflichten festgelegt sind.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:
- Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung schaffen und aufrechterhalten.
- Systematische HSE-Arbeit umsetzen.
- Risikoanalysen durchführen und notwendige Präventionsmaßnahmen umsetzen.
- Angemessene Schulungen, Informationen und Überwachung der Mitarbeitenden bereitstellen.
- Sicherstellen, dass Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse sicher sind.
- Notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen.
- Unfälle und Vorfälle untersuchen und Korrekturmaßnahmen umsetzen.
- Mit Sicherheitsbeauftragten und dem Arbeitsumgebungsausschuss zusammenarbeiten.
- Die erforderliche Dokumentation im Zusammenhang mit HSE-Arbeit pflegen.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden:
- An HSE-Arbeit teilnehmen und den Anweisungen des Arbeitgebers folgen.
- Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und PSA korrekt verwenden.
- Gefahren, Mängel, Unfälle oder Beinahe-Unfälle dem Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragten melden.
- Mit dem Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragten und der Labour Inspection Authority zusammenarbeiten.
- Vorsicht walten lassen und zur Verhinderung von Unfällen und Gesundheitsschäden beitragen.
- Kein Alkohol oder andere Rauschmittel bei der Arbeit verwenden, wenn dies die eigene oder die Sicherheit anderer gefährden könnte.