Employment Cost Calculator for Südafrika
Calculate your complete hiring costs for Südafrika employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
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PAYE (Pay-As-You-Earn) | Progressiver Einkommensteuersatz (18% - 45%) | Das steuerpflichtige Entgelt des Arbeitnehmers |
UIF (Unemployment Insurance Fund) | 2% (1% Arbeitnehmer, 1% Arbeitgeber) | Das Entgelt des Arbeitnehmers, begrenzt auf R17.712 pro Monat (R212.544 jährlich) |
SDL (Skills Development Levy) | 1% | Das gesamte monatliche Gehalt (wenn das jährliche Gehalt R500.000 übersteigt) |
COIDA (Gesetz über Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) | Branchenabhängiger Tarif | Die gesamten Gehälter der Arbeitnehmer (Jahresbewertung) |
Einreichung & Compliance
- Monatliche Einreichung: Reichen Sie die EMP201-Erklärung ein und zahlen Sie PAYE, UIF und SDL bis zum 7. des folgenden Monats (oder am letzten Werktag vor dem 7., wenn dieser auf ein Wochenende/Feiertag fällt).
- Jährliche Abstimmung: Reichen Sie die EMP501-Abstimmung ein und stellen Sie den Arbeitnehmern bis zum 31. Mai IRP5/IT3(a)-Bescheinigungen aus.
- Aufbewahrungspflichten: Führen Sie genaue Lohnunterlagen mindestens fünf Jahre lang.
Arbeitnehmersteuerabzüge in Südafrika werden durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System bestimmt, das auf den Einkünften basiert und vom South African Revenue Service (SARS) verwaltet wird.
Gesetzliche Abzüge
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PAYE (Pay-As-You-Earn): Dies ist die monatliche Einkommenssteuer, die vom Gehalt der Arbeitnehmer basierend auf progressiven Steuersätzen abgezogen wird, die durch jährliche Steuertabellen veröffentlicht werden, die von SARS veröffentlicht werden. Ab 2025 liegen diese Sätze zwischen 18 % und 45 %, abhängig von Einkommensklassen.
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UIF (Unemployment Insurance Fund): Arbeitnehmer tragen 1 % ihres Bruttogehalts bei, bis zu einer jährlichen Obergrenze von R212.544, was kurzfristige Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit bietet. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen entsprechenden Beitrag von 1 %.
Freiwillige Abzüge
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Beiträge zur Altersvorsorge: Obwohl nicht verpflichtend, sind Beiträge zu registrierten Altersvorsorgefonds bis zu 27,5 % des höheren Werts von Vergütung oder steuerpflichtigem Einkommen (ohne Pauschalzahlungen und Abfindungen) absetzbar, begrenzt auf R350.000 jährlich.
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Beiträge zur Krankenversicherung: Beiträge zu registrierten medizinischen Schemes qualifizieren sich für Steuervergünstigungen. Monatliche Gutschriften für 2025 sind R364 für den Steuerzahler und den ersten Angehörigen, sowie R246 für jeden weiteren Angehörigen. Überzahlungen und andere qualifizierende medizinische Ausgaben sind für weitere Steuervergünstigungen basierend auf Alter und Behinderung berechtigt.
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Spenden an anerkannte Public Benefit Organisations: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 5 % des Vergütungsbetrags nach Abzug der Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.
Steuererstattungen
Steuererstattungen reduzieren die gesamte Steuerpflicht. Die Erstattungen für 2025 sind:
- Primär: R17.235 (für alle Personen)
- Sekundär: R9.444 (für Personen ab 65 Jahren)
- Tertiär: R3.145 (für Personen ab 75 Jahren)
Weitere Abzüge und Überlegungen
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Steuerjahr: Das südafrikanische Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar.
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Einreichungszeitraum: Steuererklärungen (IRP5/IT3a) werden während der Einreichungsphase eingereicht, die typischerweise im Juli beginnt und im Oktober/November endet. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Ausstellung der IRP5/IT3a-Zertifikate an die Arbeitnehmer.
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Reisekostenpauschalen: Arbeitgeber bieten manchmal eine Reisekostenpauschale an, die Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit der Arbeit abdeckt. Wenn diese jedoch nicht durch Logbücher und Belege nachgewiesen wird, sind nur 80 % der Pauschale von PAYE befreit, während 20 % als Einkommen behandelt werden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, PAYE, UIF und die Skills Development Levy (SDL, 1 % des Gehalts) abzuziehen und diese monatlich an SARS mit dem Formular EMP201 zu überweisen. Sie müssen auch die jährliche EMP501-Abrechnung einreichen und den Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate für die individuelle Steuererklärung bereitstellen.
Bitte beachten Sie: Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Die obigen Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.