Südafrika betreibt ein progressives Steuersystem, bei dem Einzelpersonen und Unternehmen auf ihr Einkommen besteuert werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies die Verwaltung verschiedener Lohnsteuerarten und die Einbehaltung der Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter im Auftrag des South African Revenue Service (SARS). Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb im Land.
Die wichtigsten Lohnsteuer- und Quellenmechanismen umfassen Pay As You Earn (PAYE) für die Einkommensteuer, Beiträge zum Unemployment Insurance Fund (UIF) und den Skills Development Levy (SDL). Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Abzug und Überweisung dieser Beträge an SARS in regelmäßigen Abständen, um eine genaue Buchführung und rechtzeitige Berichterstattung sicherzustellen.
Arbeitgeber Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Südafrika sind verpflichtet, Beiträge zu bestimmten Sozialversicherungs- und Lohnfonds basierend auf der Vergütung ihrer Mitarbeiter zu leisten. Die Hauptbeiträge sind für den Unemployment Insurance Fund (UIF) und die Skills Development Levy (SDL).
Unemployment Insurance Fund (UIF)
UIF bietet kurzfristige Unterstützung für Arbeiter, wenn sie arbeitslos werden oder aufgrund von Krankheit, Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub nicht arbeiten können. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten Beiträge zu dem Fonds.
- Beitragssatz: Der Gesamtsatz beträgt 2 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, mit einer monatlichen Obergrenze.
- Aufteilung: Der Arbeitgeber trägt 1 % und der Arbeitnehmer 1 % bei.
- Obergrenze: Die monatliche Gehaltsobergrenze für Beiträge wird regelmäßig angepasst. Für das Steuerjahr, das im Februar 2024 endet (häufig als Basis für das kommende Jahr verwendet, bis neue Sätze bekannt gegeben werden), lag die Obergrenze bei R17.711,58 pro Monat. Das bedeutet, der maximale monatliche Beitrag pro Mitarbeiter beträgt R177,12 vom Arbeitgeber und R177,12 vom Arbeitnehmer, insgesamt R354,24.
- Berechnung: Beitrag = (Bruttomonatsgehalt oder Obergrenze, je nachdem, was niedriger ist) * 2 %.
Skills Development Levy (SDL)
SDL ist eine Abgabe, die dazu dient, Lernen und Entwicklung in Südafrika zu fördern und die Ausbildung zu finanzieren.
- Beitragssatz: Der Satz beträgt 1 % der gesamten Mitarbeitervergütung.
- Wer zahlt: Dieser Beitrag wird in der Regel ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.
- Ausnahmen: Arbeitgeber mit einer jährlichen Lohnsumme unter einem bestimmten Schwellenwert (z.B. R500.000 für das Steuerjahr, das im Februar 2024 endet) sind von der Zahlung der SDL befreit. Öffentliche Dienstleister und bestimmte öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls befreit.
- Berechnung: Beitrag = Gesamte Mitarbeitervergütung * 1 %.
Einkommensteuer-Quellenpflichten
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter durch das Pay As You Earn (PAYE)-System einzubehalten. Diese einbehaltene Steuer wird dann monatlich an SARS abgeführt.
Pay As You Earn (PAYE)
PAYE wird auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters berechnet, das Gehalt, Löhne, Boni, Zulagen und den Wert bestimmter Fringe Benefits umfasst, abzüglich zulässiger Abzüge. Die Steuer wird anhand progressiver Steuertarife berechnet und unter Berücksichtigung der anwendbaren Steuervergünstigungen angepasst.
Steuerklassen und -sätze (basierend auf dem Steuerjahr, das im Februar 2024 endet, Änderungen für 2025 vorbehalten)
Die Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen sind in Klassen unterteilt, wobei höhere Einkommensstufen mit progressiv steigenden Sätzen besteuert werden. Steuervergünstigungen reduzieren die Steuerlast.
Steuerpflichtiges Einkommen (R) | Steuersatz (%) |
---|---|
0 - 237.100 | 18 |
237.101 - 370.500 | 26 |
370.501 - 512.800 | 31 |
512.801 - 673.000 | 36 |
673.001 - 857.900 | 39 |
857.901 - 1.817.000 | 41 |
1.817.001 und darüber | 45 |
Steuervergünstigungen (basierend auf dem Steuerjahr, das im Februar 2024 endet, Änderungen für 2025 vorbehalten)
Vergünstigungen werden von der berechneten Steuerschuld abgezogen.
- Primäre Vergünstigung: Gilt für alle Steuerzahler. (z.B. R17.235)
- Sekundäre Vergünstigung: Gilt für Steuerzahler ab 65 Jahren. (z.B. R9.444)
- Tertiäre Vergünstigung: Gilt für Steuerzahler ab 75 Jahren. (z.B. R3.145)
PAYE-Berechnung
Arbeitgeber verwenden Steueranweisungen oder Steuertabellen, die von SARS bereitgestellt werden, um den korrekten Betrag an PAYE zu berechnen, der auf Grundlage des prognostizierten jährlichen steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters einzubehalten ist, unter Berücksichtigung der anwendbaren Steuerklassen und Vergünstigungen. Die Berechnung erfolgt in der Regel monatlich oder wöchentlich, abhängig von der Lohnzahlungsfrequenz.
Steuerliche Abzüge und Zulagen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können von bestimmten Steuerabzügen und Zulagen profitieren, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und somit ihre PAYE-Verpflichtung senken.
Zulässige Abzüge
Häufige Abzüge umfassen:
- Beiträge zu Altersvorsorgefonds: Beiträge zu anerkannten Pensions-, Provident- und Rentenfonds sind abziehbar, innerhalb bestimmter Grenzen. Der Abzug ist auf 27,5 % des größeren steuerpflichtigen Einkommens (ohne Rentenfonds-Lumpensummen und Abfindungsleistungen) oder Vergütung begrenzt, mit einer jährlichen Höchstgrenze (z.B. R350.000 für das Steuerjahr, das im Februar 2024 endet).
- Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge, die der Arbeitnehmer an eine registrierte medizinische Versorgung leisten, qualifizieren für eine monatliche Steuervergünstigung, keine Abzugsfähigkeit vom steuerpflichtigen Einkommen. Der Wert der Vergünstigung hängt von der Anzahl der Begünstigten ab.
- Spenden: Spenden an anerkannte Public Benefit Organisations (PBOs) sind abziehbar, begrenzt auf 10 % des steuerpflichtigen Einkommens vor Abzug der Spenden.
Steuerpflichtige Zulagen und Fringe Benefits
Bestimmte Zulagen (z.B. Reisekostenpauschale, Verpflegungspauschale) und Fringe Benefits (z.B. Firmenwagen, Wohnungszuschuss) gelten als Teil des steuerpflichtigen Einkommens eines Mitarbeiters und müssen in die PAYE-Berechnung einbezogen werden, obwohl spezifische Regeln und mögliche Abzüge für einige gelten können.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber haben strenge Fristen für die Überweisung der einbehaltenen Steuern und die Einreichung von Abrechnungen bei SARS.
Monatliche Einreichungen (EMP201)
- Arbeitgeber müssen eine monatliche Employer Declaration (EMP201) bei SARS einreichen, in der die gesamten abgezogenen und gezahlten PAYE-, SDL- und UIF-Beträge für alle Mitarbeiter aufgeführt sind.
- Die Zahlung dieser Beträge muss die EMP201-Einreichung begleiten.
- Frist: Die EMP201 und die Zahlung sind bis zum 7. des Folgemonats fällig, oder am letzten Werktag vor dem 7., falls dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Halbjährliche Abrechnung (EMP501)
- Arbeitgeber müssen zweimal jährlich eine Employer Reconciliation Declaration (EMP501) einreichen. Dieser Bericht stimmt die monatlichen EMP201-Einreichungen mit den insgesamt gezahlten PAYE-, SDL- und UIF-Beträgen sowie den ausgestellten Steuerbescheinigungen (IRP5/IT3(a)) für die Mitarbeiter ab.
- Einreichungszeiträume:
- Zwischenbericht: 1. März bis 31. August. Die EMP501 und die entsprechenden IRP5/IT3(a)-Bescheinigungen müssen bis Ende Oktober eingereicht werden.
- Jahresbericht: 1. März bis 28/29. Februar. Die EMP501 und alle IRP5/IT3(a)-Bescheinigungen für das volle Steuerjahr müssen bis Ende Mai eingereicht werden.
Steuerbescheinigungen für Mitarbeiter (IRP5/IT3(a))
- Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter eine IRP5-Bescheinigung ausstellen, in der sein Gehalt, Abzüge und die insgesamt gezahlte bzw. einbehaltene PAYE-, SDL- und UIF-Beträge während des Steuerjahres aufgeführt sind. Eine IT3(a) wird in bestimmten Fällen ausgestellt, wenn PAYE nicht abgezogen wurde.
- Diese Bescheinigungen sind entscheidend für die jährliche Einkommensteuererklärung der Mitarbeiter.
- Die IRP5/IT3(a)-Daten werden im Rahmen der EMP501-Abrechnung an SARS übermittelt.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder der Betrieb als ausländisches Unternehmen in Südafrika bringt zusätzliche steuerliche Komplexitäten mit sich.
Steueransässigkeit
- Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Südafrika hängen von ihrem Steueransässigkeitsstatus ab. Ansässige werden in der Regel auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige nur auf in Südafrika erzieltes Einkommen.
- Die Ansässigkeit wird entweder durch den "gewöhnlich ansässig"-Test oder den "physische Präsenz"-Test bestimmt.
- Arbeitgeber müssen die Steueransässigkeit ausländischer Mitarbeiter korrekt ermitteln, um die richtigen PAYE-Regeln anzuwenden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DTA)
- Südafrika hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern. Diese Abkommen sollen eine Doppelbesteuerung von Einkommen verhindern und können beeinflussen, wie ausländische Arbeitnehmer besteuert werden, abhängig vom Herkunftsland und den Bedingungen des jeweiligen DTA.
- DTAs können die PAYE-Pflichten beeinflussen, möglicherweise Einkommen befreien oder Steuererleichterungen gewähren.
Steuer für Nicht-Residenten-Arbeitgeber
- Ausländische Unternehmen, die in Südafrika Personen beschäftigen, können für steuerliche Zwecke als Arbeitgeber gelten, auch wenn sie keine registrierte Niederlassung oder dauerhafte Betriebsstätte haben.
- Solche nicht-ansässigen Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, sich bei SARS zu registrieren, PAYE, SDL und UIF einzubehalten und alle Meldepflichten zu erfüllen, sofern keine Befreiung besteht, die oft mit der Dauer des Aufenthalts des Mitarbeiters in Südafrika und den Bestimmungen eines DTA zusammenhängt.
- Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record kann die Einhaltung der Vorschriften für ausländische Unternehmen vereinfachen, indem er als rechtlicher Arbeitgeber in Südafrika auftritt und alle Lohn-, Steuer- und Arbeitsrechtspflichten übernimmt.