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Beendigung in Schweden

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Understand employment termination procedures in Schweden

Updated on April 27, 2025

Das Beenden eines Arbeitsverhältnisses in Schweden erfordert eine strikte Einhaltung der Bestimmungen des Lag om anställningsskydd (LAS) und möglicherweise anwendbarer Tarifverträge. Das schwedische Recht gilt im Allgemeinen als arbeitnehmerfreundlich und legt eine erhebliche Belastung auf die Arbeitgeber, um einen gerechtfertigten Grund für die Kündigung nachzuweisen und bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für Arbeitgeber, die in Schweden tätig sind, entscheidend, um die Einhaltung sicherzustellen und kostspielige rechtliche Herausforderungen zu vermeiden.

Diese Anleitung skizziert die wichtigsten Aspekte der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung in Schweden, wie sie im Jahr 2025 gelten, einschließlich Kündigungsfristen, Kündigungsgründe, Verfahrensanforderungen und Arbeitnehmerschutz. Die korrekte Navigation durch diese Vorschriften ist wesentlich für einen rechtmäßigen und reibungslosen Kündigungsprozess.

Anforderungen an die Kündigungsfrist

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Schweden ist durch LAS geregelt und hängt von der Gesamtdauer der Beschäftigung beim Unternehmen ab. Diese Mindestfristen gelten, sofern kein Tarifvertrag oder individueller Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsieht. Tarifverträge bieten oft günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer, einschließlich längerer Kündigungsfristen.

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen sind wie folgt:

Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber Mindestkündigungsfrist (Arbeitgeber an Arbeitnehmer)
Weniger als 2 Jahre 1 Monat
2 Jahre, aber weniger als 4 Jahre 2 Monate
4 Jahre, aber weniger als 6 Jahre 3 Monate
6 Jahre, aber weniger als 8 Jahre 4 Monate
8 Jahre, aber weniger als 10 Jahre 5 Monate
10 Jahre oder mehr 6 Monate

Für Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber kündigen, beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist in der Regel einen Monat, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung, sofern nichts anderes vereinbart oder in einem Tarifvertrag festgelegt wurde.

Berechnung und Ansprüche bei Abfindungen

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern besteht in Schweden kein allgemeines gesetzliches Recht auf Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das ausschließlich auf der Dauer der Beschäftigung basiert. LAS schreibt keine Abfindungszahlungen für Standardkündigungen wegen Redundanz oder persönlichem Verhalten vor.

Allerdings können Ansprüche auf Abfindungen auf verschiedene Weisen entstehen:

  • Tarifverträge: Viele Tarifverträge enthalten Bestimmungen für Abfindungszahlungen, oft als "omställningsavtal" (Umstellungsvereinbarungen) oder ähnliche Regelungen. Diese sind bei Redundanz üblich und sollen den Übergang der Arbeitnehmer in neue Beschäftigung unterstützen. Die Berechnung und der Anspruch variieren erheblich je nach Tarifvertrag und berücksichtigen häufig Alter, Beschäftigungsdauer und andere Faktoren.
  • Vergleichsvereinbarungen: Bei strittigen Kündigungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vergleichsvereinbarung aushandeln, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Solche Vereinbarungen beinhalten oft eine finanzielle Abgeltung, die effektiv als Abfindung fungiert, im Austausch dafür, dass der Arbeitnehmer keine rechtlichen Schritte gegen die Kündigung unternimmt.
  • Unternehmenspolitik: Einige Arbeitgeber haben interne Richtlinien oder individuelle Arbeitsverträge, die Abfindungszahlungen vorsehen, wobei dies weniger üblich ist als in Tarifverträgen.

Wenn eine Abfindung gewährt wird, sei es durch Tarifvertrag oder Vergleich, sind die Berechnungsmethoden gesetzlich nicht standardisiert, sondern hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Gängige Einflussfaktoren sind das Gehalt des Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer und das Alter.

Kündigungsgründe

Das schwedische Recht unterscheidet zwischen zwei Hauptgründen für die Beendigung eines Arbeitsvertrags:

  • Kündigung aus persönlichen Gründen (Uppsägning på grund av personliga skäl): Dieser Grund bezieht sich auf das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers. Für eine rechtlich gültige Kündigung aus persönlichen Gründen muss der Arbeitgeber "sachlichen Grund" (saklig grund) nachweisen. Dies erfordert schwerwiegendes Fehlverhalten oder anhaltend schlechte Leistung, die der Arbeitnehmer trotz Warnungen und Verbesserungsmöglichkeiten nicht behoben hat. Beispiele sind schwerwiegende Verstöße gegen Unternehmensregeln, Ungehorsam, Unehrlichkeit oder wiederholte unentschuldigte Abwesenheiten. Der Arbeitgeber muss alle angemessenen Alternativen ausgeschöpft haben, wie Warnungen oder Versetzung in eine andere Position, bevor er kündigt.
  • Kündigung wegen Redundanz (Uppsägning på grund av arbetsbrist): Dieser Grund bezieht sich auf die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers, wie Personalabbau, Umstrukturierungen oder Schließung einer Geschäftseinheit. Es steht nicht im Zusammenhang mit der Leistung oder dem Verhalten des einzelnen Arbeitnehmers. Bei einer Kündigung wegen Redundanz muss der Arbeitgeber nachweisen, dass tatsächlich kein Arbeitsbedarf besteht. Wenn mehrere Arbeitnehmer ähnliche Aufgaben ausführen, muss der Arbeitgeber das Prinzip "last-in, first-out" (turordningsregler) basierend auf der Beschäftigungsdauer anwenden, wobei Ausnahmen unter Tarifverträgen oder bei kleinen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss stets auf "sachlichem Grund" beruhen, unabhängig davon, ob sie auf persönlichem Verhalten oder Redundanz basiert.

Verfahrensanforderungen für eine rechtmäßige Kündigung

Das schwedische Recht schreibt strenge Verfahrensanforderungen vor, die Arbeitgeber einhalten müssen, um eine Kündigung rechtmäßig zu machen. Das Versäumnis, diese Schritte zu befolgen, kann eine Kündigung ungültig machen, selbst wenn die Kündigungsgründe vorliegen. Wesentliche Verfahrensschritte sind:

  1. Untersuchung (bei persönlichem Verhalten): Vor einer Kündigung aus persönlichen Gründen muss der Arbeitgeber eine gründliche Untersuchung des angeblichen Fehlverhaltens oder der Leistungsprobleme durchführen. Dem Arbeitnehmer ist die Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge darzulegen.
  2. Kündigungsanzeige (Varsel): Wenn die Kündigung auf persönlichem Verhalten beruht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer und die zuständige Gewerkschaft (falls der Arbeitnehmer Mitglied ist) im Voraus benachrichtigen, in der Regel zwei Wochen vor der formellen Kündigungsmitteilung. Dies ermöglicht eine mögliche Konsultation.
  3. Verhandlung (MBL-förhandling): Der Arbeitgeber hat die Hauptpflicht, mit einer Gewerkschaft, mit der eine Tarifvereinbarung besteht, über die bevorstehende Kündigung zu verhandeln, unabhängig davon, ob sie auf Redundanz oder persönlichem Verhalten beruht. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, aber es besteht kein Tarifvertrag mit dieser Gewerkschaft, muss der Arbeitgeber die Gewerkschaft trotzdem benachrichtigen und auf Verhandlungen eingehen, wenn diese angefordert werden. Dieser Konsultationsprozess muss vor der endgültigen Entscheidung zur Kündigung erfolgen.
  4. Schriftliche Kündigungsmitteilung (Uppsägning): Die formelle Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer persönlich übergeben oder per Einschreiben versendet werden. Die Mitteilung muss die Gründe für die Kündigung angeben (wenn auch nicht unbedingt im vollen Umfang in der Mitteilung) und den Arbeitnehmer über seine Rechte informieren, einschließlich des Rechts, die Kündigung anzufechten, sowie die Frist dafür, sowie Hinweise auf sein Prioritätsrecht auf Wiedereinstellung im Falle von Redundanz.
  5. Dokumentation: Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist während des gesamten Prozesses unerlässlich, einschließlich Aufzeichnungen über Warnungen (bei persönlichem Verhalten), Untersuchungsergebnisse, Verhandlungsprotokolle mit Gewerkschaften und die formelle schriftliche Kündigungsmitteilung.

Häufige Fallstricke sind unzureichende Gründe, das Versäumnis, das richtige Konsultationsverfahren mit Gewerkschaften einzuhalten, unzureichende Untersuchung bei persönlichen Verhaltensproblemen und Fehler in der schriftlichen Mitteilung.

Arbeitnehmerschutz gegen unrechtmäßige Kündigung

Arbeitnehmer in Schweden sind stark gegen unrechtmäßige Kündigungen geschützt. Wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass seine Kündigung nicht auf "sachlichem Grund" beruht oder dass das richtige Verfahren nicht eingehalten wurde, hat er das Recht, die Kündigung anzufechten.

  • Anfechtung der Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung schriftlich anfechten. Er kann auch Unterstützung bei seiner Gewerkschaft suchen.
  • Rechtliche Schritte: Wird die Angelegenheit nicht durch Diskussion oder Verhandlung gelöst, kann der Arbeitnehmer oder seine Gewerkschaft eine Klage gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht (Arbetsdomstolen) oder einem Amtsgericht einreichen.
  • Folgen unrechtmäßiger Kündigung: Erkennt ein Gericht die Kündigung als unrechtmäßig an (entweder mangels sachlichem Grund oder wegen Verfahrensfehlern), können erhebliche Konsequenzen drohen:
    • Nichtigkeit der Kündigung: Das Gericht kann die Kündigung für ungültig erklären, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der Arbeitgeber kann verpflichtet werden, den Arbeitnehmer wieder einzustellen und rückwirkend Lohnzahlungen zu leisten.
    • Schadensersatz: Falls das Gericht keine Wiedereinstellung anordnet (z.B. weil der Arbeitnehmer dies nicht verlangt oder es triftige Gründe dagegen gibt), kann der Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz an den Arbeitnehmer verurteilt werden. Die Höhe des Schadensersatzes variiert je nach Faktoren wie Beschäftigungsdauer, den Umständen der Kündigung und dem Alter des Arbeitnehmers, kann aber erheblich sein.
    • Verfahrensfehler: Selbst wenn ein sachlicher Grund vorliegt, können erhebliche Verfahrensfehler dazu führen, dass der Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung der Verfahrensregeln verurteilt wird.

Gewerkschaften spielen eine bedeutende Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerrechte während des Kündigungsprozesses und vertreten oft ihre Mitglieder in Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten.

Martijn
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